29. Mai 2020
Die nicht aufgezeichnete Geschichte von der nicht gestarteten Drohne
Ich habe AfterRecorder, meine App für nachträgliche Audioaufnahmen, in letzter Zeit für Radioaufnahmen verwendet. Die Radiointerviews finden telefonisch statt und ich schicke hinterher einen Dropbox-Link zu meiner lokalen Aufzeichnung. Die Qualität der lokalen Aufzeichnung hängt dann nur noch vom Handy-Mikro ab und nicht mehr von der Übertragungsqualität auf dem Weg zum Sender. Dafür habe ich die Nachträglich-Aufnehm-Zeit der App von 5 Minuten auf 10 Sekunden herabgesetzt. Nach der letzten Radioaufnahme habe ich sogar daran gedacht, sie wieder auf das Maximum von 5 Minuten zu erhöhen.
Leider werden alle Änderungen in den Einstellungen dieser App erst wirksam, wenn man das Handy neu startet. So steht sie ein paar Tage später immer noch auf 10 Sekunden und es gelingt mir nicht, die interessante Geschichte aufzunehmen, die der Kameramann über Drohnenaufnahmen erzählt. Aus dem Gedächtnis rekonstruiert geht sie ungefähr so:
Beim Film benutzt man Profi-Drohnen der Firma DJI. Mit diesen Drohnen darf man nicht nur an manchen Orten nicht fliegen, man kann es gar nicht. Innerhalb bestimmter Sperrgebiete, die mit jedem Softwareupdate zahlreicher werden, weigert sich die Drohne, vom Boden abzuheben. Die beiden Kameramänner glauben, dass DJI das macht, um einem allgemeinen Drohnenflugverbot zuvorzukommen. Wenn man fĂĽrs Fernsehen arbeitet, muss man aber manchmal an genau diesen Orten drehen. Man kann dann ĂĽber die Website des Drohnenherstellers eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das hat der Kameramann kĂĽrzlich fĂĽr einen Dreh getan, aber naturgemäß kann man erst zur beantragten Uhrzeit am beantragten Ort herausfinden, ob es auch geklappt hat. Es hat nicht geklappt, die Drohne wusste nichts von der Ausnahmegenehmigung und blieb am Boden. Der Dreh konnte nicht stattfinden.Â
So weit die nicht aufgezeichnete Geschichte von der nicht gestarteten Drohne. Meine Aufzeichnung enthält nur ein paar Nachbemerkungen:
Kathrin: Aber was macht man dann eigentlich, wenn die Drohne sich trotz Genehmigung weigert? Alles wieder einpacken und nach Hause fahren
Kameramann 1: Ja, dann kannst du nicht fliegen. Geht ja nicht.
Kathrin: Haftet der Hersteller dann für entgangene Ausfälle? Angenommen, das wäre jetzt ein Raketenstart von einmaliger historischer Bedeutung. Gibt's kein Schmerzensgeld?
Kameramann 2: Nein, das hättest du vorher klären müssen. Da bist du als User verantwortlich.
Kameramann 1: Letzten Endes, wenn du das freischaltest, dann musst du auch die komplette Verantwortung auf dich nehmen fĂĽr den ganzen Flug. Das ist ja die Voraussetzung dafĂĽr, dass die das freischalten.
Kameramann 2: Aber das finde ich im Nachhinein eine Megafrechheit. Eigentlich sollte man da eine Entschädigung bekommen oder keine Ahnung. [Name des Auftraggebers] hat dich gebucht, das war der Auftrag, die wollten das Bild unbedingt haben, du hast alles gemacht, was du machen musstest und es ging trotzdem nicht. Eigentlich ist da dann schon DJI dran schuld.
Kameramann 1: Ja ja, klar. Das Problem ist aber auch diese Nummer im Controller. Die ist dann Z-B und dann 0-0-0-7-3-Null-Null. Oder ist das 0-0-0-7-3-Oh-Oh? Das ist ja auch nicht so wirklich klar ersichtlich. Vielleicht habe ich auch da einen Fehler bei der Eingabe gemacht, der ja aber nicht erkennbar ist.
Kameramann 2: Aber andererseits ist das doch auf deinen Namen ...
Kameramann 1: Genau. Die Drohne ist auf mich registriert. Und diese Freischaltung erfolgt ĂĽber meinen Account mit meiner E-Mail-Adresse. Also mĂĽsste fĂĽr die das eigentlich freigegeben werden.
Kameramann 2: Genau. Das mĂĽsste dann sofort ausspucken: Das ist nicht Ihre Drohne.
(Kathrin Passig)


















