Nachweispflicht für Emissionswerte bei Kamin und Kachelofen
„…150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas – diese Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen legt das Bundes-Immissionsschutzgesetz fest. Stößt der heimische Ofen mehr aus, muss er bis spätestens Ende 2024 nachgerüstet, erneuert oder stillgelegt werden. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) erklärt, welche Fristen Eigentümer einhalten müssen. Mit der Ersten…














