Ăsterreich: der Berufsschutz (bei einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer) sollte durch die entsprechende NQR-Zuordnung (oder eine Referenz darauf) gegeben sein:
Ăsterreich: der Berufsschutz (bei einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer) sollte durch die entsprechende NQR-Zuordnung (oder eine Referenz darauf) gegeben sein:
Eine aktuelle Entscheidung des OGH motiviert mich zu diesem Beitrag. Das Versicherungsjournal berichtet unter dem Titel âOGH entschied: Notfallsanitäter auf Portiertätigkeit verweisbar?â ausfĂźhrlich eine OGH-Entscheidung 10ObS32/22m vom 29. März 2022: Die Beurteilung der Vorinstanzen, die die Tätigkeit des Klägers als Notfallsanitäter nicht als hĂśheren nichtkaufmännischen Dienst ansahen, hältâŚ
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