Diese beiden Wörter liegen näher beieinander als man denken mag. In diesem Artikel geht es v.a. um die Versicherungspflicht.
Nun knapp 3 Wochen vor Abreise überwiegt natürlich die Vorfreude. Diese wird mit jedem abgehackten Punkt auf der to-do-Liste grösser:
der im November bestellte neue Fotorucksack ist endlich da
das Outdoormaterial (von Schlafsack über Moskito-Netz bis Kompass) ist vollständig
das Fotografiematerial ist vollständig
das erste Hostel ist gebucht
Angelegenheiten mit der Bank und Gemeinde sind erledigt
Jedoch gibt es auch immer wieder frustrierende Momente, welche man eigentlich nie als Problem in Betracht gezogen hat. Nun sollten alle Schweizer aufpassen, welche auch mal so eine Reise machen wollen!
Thema Abmelden und Krankenkasse. Ohne Steuern und Krankenkasseprämie könnte man natürlich ohne weiteres 1-2 Monate länger reisen. Im Vorfeld haben wir uns im Reisebüro, bei Bekannten, welche auch schon so gereist sind, und auf der Gemeinde über diese Themen informiert. Der Tenor: alles kein Problem.
Nun das Abmelden auf der Gemeinde ging sehr problemlos und zügig über die Bühne (Zeitaufwand pro Person max. 10min). Danach wird man noch auf die Steuer-Abteilung weitergeleitet (ein Wahnsinn wie schnell die Steuerunterlagen danach Zuhause im Briefkasten liegen 😅).
Ich war top motiviert, Pascale wurde jedoch sehr skeptisch. Das alles ging ihr etwas zu leicht vonstatten. Und sie sollte recht behalten. Obwohl uns die Beamten auf der Gemeinde versicherten, dass die Abmelde-Bestätigung vollkommen ausreicht, um die Krankenkasse kündigen zu können.
Tja, dann kam die Überraschung. Die einfache Bestätigung der Gemeinde reichte der Krankenkasse nicht aus, man benötige ein spezielles Formular (danke SWICA). Gut das heisst zurück auf die Gemeinde. Dort war man total überrascht und verwies uns weiter an die Gemeinsame Einrichtung KVG. Nur diese wären bevollmächtig, so einen Wisch auszustellen.
Auf Kontakt wurde uns mitgeteilt, dass man nur dann von der Krankenkassen-Pflicht entbunden werden kann, wenn man im Ausland einen neuen Wohnort hat (sprich sich woanders angemeldet hat und eine schriftliche Bestätigung hat) oder man eine neue Arbeitsstelle (natürlich mitsamt Bestätigung) im Ausland hat. In Advokaten-Deutsch: Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes. Und somit besteht die Versicherungspflicht weiter.
Das bedeutet: ca. 3000.- CHF vom Budget futsch...
Ihr denkt jetzt sicher, aber mein/e Freund/in konnte sich auch abmelden und die Krankenkasse künden. Nun Glück für diese Person, die Krankenkasse wusste es in dem Fall wahrscheinlich nicht besser und hat sich eigentlich strafbar gemacht.
In Zukunft wird es wohl extrem schwierig werden, sich von der Krankenkasse abmelden zu können, also entscheidet gut bei welcher Krankenkasse ihr versichert seid...
UPDATE: nach Abmeldung auf der Wohngemeinde, hat man keinen Anspruch auf Prämienverbilligung mehr!