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Abluft Gehäuse
WeeklyPic - Wochenbild 01/2022
WeeklyPic – Wochenbild 01/2022
Ein frohes neues Jahr noch auf dieser Webseite, auch im Jahr 2022 geht es mit WeeklyPic weiter. Dabei ist mein Bild der Woche am 1. Tag des Jahres und auch in der 1. Stunde des Jahres entstanden. Feuerwerk war zwar verboten, Pyrotechnik aber erlaubt. Pyrotechnik Es sind noch weitere Fotos in der Nacht entstanden, aber eines zeige ich hier noch. Pyrotechnik Ich habe in der Woche noch weitere…
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Abluftkamin nur sichtbar in Form eines Schlossgartenturms …
(Wiederholung des Beitrags vom 17.10.2018)
Aus aktuellem Anlass noch einmal ein Bild des bisher geplanten EntlĂĽftungskamins fĂĽr den B2-Tunnel,
der nur in Betrieb ist, wenn hohes Verkehrsaufkommen im B2-Tunnel vorherrscht,
dessen erforderliche Technik unterirdisch und sozusagen unsichtbar unterhalb des Parkplatzes am Finanzamt gebaut wird,
der auch im so häufig genannten Brandfall mehr als nützlich ist und
der sicher den Schlossgarten “nicht zerstört” (wie ich letztens lesen konnte).
Und ob eine Lärmbelästigung in den wahrscheinlich wenigen Betriebsstunden am Tag überhaupt von den Anwohnern in der Nähe oder den Besuchern des Schlossparks wahrgenommen wird, kann aktuell keiner voraussagen. Ich bitte das bei jeglichen Behauptungen in dieser Richtung zu bedenken.
Sollte jemand einen anderen Stand haben, freue ich mich ĂĽber entsprechende Informationen: [email protected].
B 2 Tunnel: Kamin: Hauptgutachten revidiert Ergebnis des Vorgutachtens
Wer das Gutachten zum Thema Kamin gelesen hat, ist sicher auch ĂĽber die schon zitierte Aussage
“Die Untersuchung der Tunnellüftung in [2] hat für die bevorzugten Lüftungssysteme ergeben, dass ein Kamin am Südportal für die Brandabluft genutzt werden sollte.”
Die dort genannte Literatur [2] ist “I. Riess, P. Martos: B2 Entlastungstunnel Starnberg, Vorgutachten zur Tunnellüftung, Bericht HBI 89-201-05, Februar 2001″.
Auf Nachfrage beim Staatlichen Bauamt bezĂĽglich des Vorgutachtens habe ich folgende Antwort erhalten:
Anbei können wir Ihnen mitteilen, dass das zitierte Vorgutachten zur Tunnellüftung von Februar 2001 aus folgenden Gründen nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen war und ist:
Es handelt sich um kein offizielles, abgeschlossenes Gutachten, da dieses nur im Entwurfsstatus vorliegt und formell auch gar nicht abgeschlossen wurde. Das liegt darin begründet, dass das Vorgutachten ausschließlich theoretische Vorüberlegungen beinhaltet, die aufgrund einer sich anbahnenden Regelwerksänderung (Bekanntmachung RABT Entwurf 2000) erforderlich waren. Im Ergebnis zeigt das Vorgutachten lediglich den Bedarf weiterer, detaillierter Untersuchungen auf. Diese Überlegungen jenes Vorgutachtens wurden jedoch nicht verworfen, sondern vielmehr im Rahmen detaillierter Immissionsuntersuchungen weitergeführt, welche schließlich in dem abgeschlossenen und  veröffentlichten Gutachten von 2002 Eingang gefunden haben.
Die Begründung für die empfohlene Position des Lüftungskamins am Schlossberg ist darüber hinaus dem veröffentlichen Gutachten zu entnehmen. Auf Seite 6 steht:
„Ein Betrieb des südlichen Kamins zur Verminderung von Portalabluft ist durch den hohen Energieverbrauch sehr
ungünstig. […] empfehlen wir die Anordnung des Kamins im Bereich der Tunnelmitte.“
Damit wird einem “Hauptargument” ein wenig Luft herausgelassen und die “Seite 6″ des Hauptgutachtens hat wieder ihre Bedeutung erhalten, die sie auch haben sollte - die Beschreibung der Grundlagen.

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Fragen zum B 2 Tunnel: Immissionsgutachten 2019
Nach einer Durchsicht des Gutachtens „Immissionen der Luftschadstoffe“ (2018-09-19 / 1.0) ist nicht nur mir aufgefallen, dass das dort angesetzte Prognosejahr von 2020 nicht so richtig zu den aktuellen Planungen in Bezug auf die wahrscheinliche Eröffnung des B 2 Tunnel passt. Ist es möglich, diesbezüglich noch zusätzliche Erläuterungen zu erhalten, warum dieses Jahr vom Gutachter gewählt wurde.
Die in der Planfeststellung angesetzten Prognosewerte beziehen sich auf das Jahr 2020. Bei einzelnen Gutachten (bspw. Verkehrsgutachten, Immissionsgutachten) ist es notwendig stets Bezug auf das selbe Prognosejahr zu nehmen. Auf Grund jedoch regelmäßig wiederkehrender Diskussionen in Starnberg über die Notwendigkeit des Lüfterkamins hat das Staatliche Bauamt zur Überprüfung der eigenen Planung exklusiv das Immissionsgutachten noch einmal aufstellen lassen. Hierbei hat der Gutachter den Prognosezeitraum erweitert (2025/2030) und das künftig auftretende Schadstoffkollektiv überprüft. Als Ergebnis lässt sich feststellen, dass trotz teilweise sinkender Schadstoffwerte auf den Lüftungskamin in Zukunft nicht verzichtet werden kann.
(Quelle: Staatliches Bauamt in Weilheim)
(Anm. v. dr. thosch: Ich weiß, dass diese Antwort nicht alle zufriedenstellen wird. Bzgl. des erforderlichen oder möglicherweise nicht (mehr?) erforderlichen Lüftungsbauwerks gibt es leider keine eindeutige und für alle klare Prognose der zukünftigen Belastung im Tunnel oder an den Tunnelportalen (falls es kein Lüftungsbauwerk mit Kamin gäbe) bzw. der zukünftigen einzuhaltenden Grenzwerte. Das macht in diesem Fall eine Bewertung und Einschätzung so schwierig. Und jeder gewichtet den einen oder anderen Aspekt unterschiedlich und kommt auf dieser Basis zu ganz unterschiedlichen Sichtweisen und Entscheidungen. Die Alternative zu einem nicht gebauten Lüftungsbauwerk wäre dann die ausschließliche Schadstoffableitung durch die beiden Tunnelportale am Gymnasium und auf Höhe der Grubenstraße. Und für den hoffentlich nie eintretenden Brandfall würde dann wohl die gleiche Alternative gelten? Diese Situation zeigt es sehr schön:
Es gibt keinen Verkehr ohne Schadstoffe bzw. Abluft.Â
Auf irgendeinem Weg werden die Schadstoffe immer in höhere Luftschichten aufsteigen. Es stellt sich nur die Frage, wo dieser Weg verlaufen soll.
Mehr oder weniger Betroffene wird es immer geben.
Ich halte eine bereits genehmigte Planung fĂĽr einfacher, als eine möglicherweise später auf einmal doch erforderliche zusätzliche LĂĽftung nachzurĂĽsten.)Â
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