Mal ein kurzes Hallo an die Community. Ich muss nun nochmal das tote Pferd schlagen, mit dem stinkenden Fisch um mich werfen und penetrant jedem auf den Tisch kacken. Habe ich kurz eure Aufmerksamkeit? Super! Das Thema ist nämlich - wie mein foreshadowing glanzvoll zeigt: Kacke. Muss aber jetzt noch ein weiteres Mal auf unseren runden Communitytisch.
AI /KI /Künstlermord. Nennt es gerne wie ihr wollt. Und eigentlich möchte ich hiermit so neutral wie möglich über das KI-Gesetz informieren, das vermutlich ab 2. August 2026 in Kraft tritt. Denn es betrifft auch einige aus unserer Community.
Als erstes ist mir aber wichtig zu erwähnen, dass ich hier nur erläutere, was ich aus den Texten verstanden und gelesen habe und nur das für uns relevante hier zusammenzufasse. Ich habe drei Quellen zur neuen KI-Verordnung der EU herausgesucht, mit denen ich diesen Text ergänze. Feel free to double-check!
Die EU verabschiedete 2024 ein Gesetz, um AI zu regulieren. Die jetzt eintretenden Maßnahmen beinhalten größtenteils Auflagen für Firmen und gewerbliche Nutzer. Es gibt aber auch ganz klare Regelungen für den privaten und kreativen Bereich. Womit wir nun auch auf den wichtigen Punkt kommen: Deepfakes. Hier wird die Gesetzgebung verschärft und es ist keine "Grauzone" oder "Rechtsfreier" Raum mehr. Ich möchte diesen Begriff kurz für unseren Bereich Einordnen: Unter Deepfakes versteht man AI-generierte Bilder/Videos von realen Menschen. Gesichter, die man in andere "einbaut" oder Veränderung der Person mit AI, die sie in Situationen zeigen, die nie eingetreten sind. Das heißt, darunter fallen auch AI generierte Bilder von seinen Faceclaims. Man darf diese also nicht mehr machen ohne Kennzeichnung. Beispiele: AI generierte Bilder von seinem FC, Schwangerschaften, Ai generierter Promi a beim Angeln, Promi A und Promi B, die sich nie begegnet sind, aber von einer AI zusammen auf ein Bild gebracht werden. Dazu zählen keine Edits, wenn existierende Bilder genommen und manuell zusammengeschnitten werden. Es geht hier rein um den von AI erstellten Inhalt. Zusammenschnitte von realen Bildern (Mit Tools, aber ohne AI direkt zu nutzen) sind meines Wissens nach davon ausgenommen. Genau so wie physikalisch unmöglich gestaltete Bilder nicht unter Deepfakes fallen, solange keine realen Gesichter verwendet werden ( Quelle: EU Artificial Intelligence Act: (…) Der Leitlinienentwurf stellt klar, dass eindeutig fantastische oder physikalisch unmögliche Inhalte (z. B. Drachen oder Menschen, die ohne Hilfe fliegen) nicht unter die Definition von Deepfakes fallen. (…) )
Für Deepfakes, also die oben erläuterten Bilder, die ich hier hin und wieder sehe, zählt nun also, dass diese der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Hier wird noch einmal gesondert zwischen Anbietern und dem kreativen Bereich unterschieden. Beide Fälle müssen es offenlegen, während Anbieter hier aber strengere Auflagen haben (Quelle: EU Artificial Intelligence Act: Deepfakes. Anbieter, die KI zur Erstellung von Deepfakes nutzen (gemäß Artikel 3 Absatz 60 definiert als KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch oder wahrhaftig erscheinen), müssen dies offenlegen. (…) )
ist es im kreativen Bereich etwas "softer" geregelt. (Quelle: EU Artificial Intelligence Act: (…) Wenn Deepfake-Inhalte Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder ähnlichen Werks oder Programms sind, ist die Offenlegungspflicht eingeschränkt: Sie beschränkt sich darauf, die Existenz der generierten oder manipulierten Inhalte „in einer angemessenen Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt“, offenzulegen. )
Das heißt so viel, dass es hier ausreicht, einen sichtbaren und barrierefreien Vermerk zu hinterlassen. ( Quelle: algorithmwatch: (…) Deepfakes dürfen Online-Nutzer*innen nur mit einem Hinweis angezeigt werden, dass sie digital generiert wurden ) Und anders als die meisten Regularien, die nur Firmen betreffen, hier sehr wohl auch für uns gelten, sobald wir Tumblr als Plattform für Ai nutzen.
Um das Ganz jetzt runterzubrechen: Unternehmen müssen, wenn sie dagegen verstoßen, mit hohen Geldstrafen rechnen. In welchem Ausmaß am Ende Privatpersonen betroffen sind, ist noch nicht ersichtlich. Fakt ist aber, dass es künftig nicht mehr erlaubt sein wird, reale Menschen mit AI zu bearbeiten/umzugestalten, Bilder von ihnen zu erstellen oder mit anderen in eine unechte Situation zu bringen, wenn dies nicht barrierefrei und sichtbar als AI gekennzeichnet ist. In Zukunft kann es also durchaus passieren, dass euer Blog für einen Verstoß gesperrt werden kann wenn ihr AI "Edits" nicht transparent als solche kennzeichnet.
(Man kann sich natürlich auch beim Bmds auf der Webseite einlesen, das war mir als Quelle aber zu erschlagend.)
zusätzlich eingesendete Quellen (externe Links)
Quelle 1 | Quelle 2 | Quelle 3
[Admin Notiz: Hier handelt es sich um eine Einreichung von einem Nonnie, ich habe jedoch die original Formatierung des Texts erhalten, aus Übersichtsgründen. Danke für deine Recherche und Mühe, das für uns zusammenzutragen, Nonnie!]