Im Online-Zugangsgesetz verpflichten sich Bund und Länder, sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung bis zum 31.12.2022 vollständig digital anzubieten (s. Leitfaden OZG-Umsetzung).
Der Katalog zu digitalisierender Leistungen umfasst im Kern 575 priorisierte Leistungen. Hinzu kommen für die erste Umsetzungsphase bis Ende des Jahres weitere knapp 90 gebündelte Leistungen aus dem Leistungskatalog. Insgesamt umfasst der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (Leika) grob 6.000 Verwaltungsleistungen.
Den aktuellen Stand der Umsetzung der Digitalisierung der priorisierten Leistungen publiziert das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) detailliert auf der OZG-Informationsplattform.
Dort werden neben den 575 priorisierten Kernleistungen u.a. auch gebündelten Leistungen aus dem Leistungskatalog (Leika) erfasst. Insgesamt wird dort detailliert der Stand von 664 Leistungen in 14 Themenfeldern nachverfolgt.
Das vom BMI für die Öffentlichkeitsarbeit eingerichtete OZG-Dashboard auf der Website zum Onlinezugangsgesetz ist weit weniger detailliert. Man könnte sogar meinen, es soll den Stand der Umsetzung besser in einem besseren Licht erscheinen lassen, als für eine realistische Einschätzung angemessen wäre. So suggeriert das im Zentrum stehende Kreisdiagramm einen Anteil bereits umgesetzter Maßnahmen von 22%:
Das mag vor dem Hintergrund, dass wir uns sechseinhalb Monate vor Fristablauf befinden, nicht beeindrucken, stellt jedoch einen weitaus höheren Anteil dar, als tatsächlich anwendungstauglich umgesetzt wurde: Der Anteil bezieht sich nämlich nicht auf die 664 OZG-Leistungen aus den 14 Themenfeldern, nicht einmal auf den Kern der 575 priorisierten OZG-Leistungen, sondern lediglich auf 79 der 367 (Stand 13.05.2022) mindestens in Planung befindlichen!
Bezogen auf die nach OZG-Portal insgesamt 664 Leistungen beträgt der Anteil dieser 79 umgesetzten Leistungen nur noch knapp 12%.
Doch selbst das ist zu hoch gegriffen! Man muss nämlich auch beachten, dass zu den umgesetzten Leistungen auch solche gezählt werden, die nur ein digitales Antragsformular umgesetzt haben, nicht jedoch die Möglichkeit bieten, auch Nachweise digital einzureichen (sogenannter Reifegrad 2 von 4, Details siehe unten). Ganz zu schweigen von einer direkten, digitale Weiterverarbeitung der Anträge mit digitalem Rückkanal oder gar bundesweiten Einführung: "[Im Dashboard] gilt eine OZG-Leistung als verfügbar und wird als „Go-Live“ angesehen, wenn mindestens eine Kommune einen Onlineservice für eine zugehörige Verwaltungsleistung im Rahmen des Digitalisierungsprogramms Föderal anbietet. Dies entspricht dem Reifegrad 2. Zur Zielerreichung einer vollständigen OZG-Umsetzung werden diese Onlineservices kontinuierlich weiterentwickelt, bis sie flächendeckend in allen Kommunen in Deutschland nutzerfreundlich verfügbar sind. Diese Entwicklung spiegelt sich in verschiedenen Ausbaustufen wider." (s. https://dashboard.ozg-umsetzung.de)
Überspitzt gesagt heißt das also, dass sechseinhalb Monate vor Beendigung der gesetzlich vorgegebenen Umsetzungsfrist 79 von 575 bzw. 664 Leistungen so umgesetzt worden sind, dass Antragsteller/innen ein Onlineformular ausfüllen können, ggf. dieses aber ausdrucken und zusammen mit Papierdokumenten per Post einreichen müssen und die Antwort ggf. weiter wie im letzten Jahrhundert erfolgt?
Sechseinhalb Monate vor Fristablauf ist der Stand der Dinge also eher rot als rosig.
Ein wahrscheinlich realistischeres Bild zeichnen die detaillierten Daten des OZG-Informationsportals: Hier werden 664 vorgesehenen Leistungen detailliert in all ihren Stati aufgeführt: Demnach sind 92,77% noch gar nicht verfügbar und die dort als verfügbar definierten haben einen unzureichenden Reifegrad von 2 oder weniger.
Ganze 2 Leistungen von 664 haben laut Portal den für alle Leistungen angestrebten Reifegrad einer durchgängigen digitalen Unterstützung der gesamten Antragsprozesskette erreicht:
Bildquelle: Eigene Darstellungen nach Daten des OZG-Informationsportals vom 13.05.2022
Erläuterungen zu den Reifegraden
Reifegrad 0: Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden.
Reifegrad 1: Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden.
Reifegrad 2: Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.
Reifegrad 3: Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden.
Reifegrad 4: Die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt.
Nun kann man nur hoffen, dass die Daten des Portals hinter der tatsächlichen Entwicklung hinherherhinken, obwohl die OZG-Informationsplattform nach eigenen Angaben "die Ergebnisse der Themenfeldarbeit allen Beteiligten strukturiert zur Verfügung [stellt] und den Fortschritt der OZG-Umsetzung transparent [macht]." Aus
Anderen Untersuchungen und die eigenen Recherchen etwa im Bereich der Industrie nahen Leistungen, bestätigen allerdings, dass das die Ziele des OZG mit der laufenden Praxis auch nicht mit ein paar Monaten Verzögerung erreicht werden können.
Entschuldigend muss natürlich berücksichtigt werden, dass mit der Pandemie und dem Ukraine-Krieg mit all ihren Folgen unvorhergesehene Katastrophen, die (zu Recht) Priorität bekommen und Ressourcen gebunden haben, das OZG-Projekt enorm erschwert haben.
Doch sollte sich die Umsetzung dann nicht wenigstens auf die für diese Katastrophen relevanten Themenfelder fokussieren?
Gerade das Themenfeld "Ein- & Auswanderung", bei dem man auch aus den Erfahrungen der Flüchtlingskrise hätte lernen und weiter sein müssen, hinkt die Umsetzung jedoch besonders deutlich hinterher: Es ist das einzige Themenfeld, in dem es laut Plattform nicht einen nennenswert digitalisierten Dienst gibt, der einen Reifegrad von 3, geschweige denn 4 erreicht.
Sicher sind hier besonders viele Ressourcen gebunden gewesen und seit dem Ukraine Krieg wieder gebunden. Nun wird Digitalisierung aber gerade hier auch besonders für effektivere und effizientere Abläufe benötigt!
Wie im nicht nur durch die Pandemie als Krisenbereich im Brennpunkt stehenden Gesundheitswesen: Hier sind mit 6 von 62 anteilig gesehen von allen Themenfeldern die meisten Leistungen nenneswert digitalisiert.
Um wirklich effizientere, effektivere und (ein Schwerpunkt des OZG) nutzerfreundlichere Verwaltungsleistungen anbieten zu können, liegt der Kern aus Informationstechnischer und Verwaltungsorganisatorischer Sicht nicht in der Umsetzung von Online-Formularen, sondern den dahinter liegenden Verwaltungsprozessen:
Hier liegt einer der Konstruktionsfehler des OZG, die auch zu den beschönigenden (aber immer noch ungenügenden) Zahlen im OZG-Dashboard führt: Der Reifegrad 2 stellt keine ausreichende, digitale Leistungsbereitstellung dar!
Kernaufgabe der Umsetzung ist nicht der vom OZG primär adressierte Online-Zugang, sondern der interne Verwaltungsvorgang: Die Online-Eingabe ist der am einfachsten und mit dem geringsten Aufwand umzusetzende Part in der gesamten Prozesskette von Dateneingabe, interner Verarbeitung, Dialog (etwa wegen Nachlieferungen) und Auslieferung des Ergebnisses.
Aus informationstechnischer Sicht macht es wenig Sinn, bei der Umsetzung nur den Online-Zugang zu betrachten und sich erst später um die Anbindung der Fachverfahren zu kümmern. Die Ausgestaltung des Online-Zugangs hängt wesentlich von dem Fachverfahren ab, das es mit Daten versorgen soll und von dem es mit Daten für die Ergebnis-/Leistungslieferung versorgt wird!
Was bringt eine digitale Dateneingabe, wenn die eingegebenen Daten nicht direkt vom internen Verfahren verarbeitet werden können und die Ergebnisse ohne manuellen Eingriff zurückgespielt werden können?
Die jeweiligen Fachverfahren werden beim "Go-Live" häufig noch nicht an das Back-End, das Fachverfahren angebunden. Die meisten freigeschalteten Leistungen bieten zunächst nur das Front-End (Online-Formular) zur Datenübermittlung ohne Dokumentenupload! Letzterer ist erst ab Reifegrad möglich. So kommen die Antragsdaten bestenfalls als strukturierte, digitale Datensätze oder als PDF-Dateien bei den jeweiligen Bearbeitern/innen an - oft aber auch per Post...
Das Bild für den Reifegrad 3 mit integriertem Dokumentenupload sieht dann so aus:
So entstehen haufenweise Potemkinsche Dörfer mit gestrichenen Fassaden, hinter denen ein Baugerüst steht.
Diese Online-Zugangsfassaden ohne angebundene Fachverfahren werden zumindest zum Teil später bei der Anbindung an Fachverfahren wieder eingerissen oder aufwändig umgebaut werden müssen.
Die Kosten dafür müssen nach heutigem Stand die Kommunen tragen - zumindest gibt es dafür noch keine Bundesmittel.
Weil es effektiver, effizienter und wesentlich kostengünstiger ist, empfiehlt es sich für Kommunen, von den Fachverfahren ausgehend die Online-Zugänge einzurichten und nicht umgekehrt.
Da die internen Verfahren extrem uneinheitlich sind, teilweise auch aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (etwa bei Kammerleistungen), funktioniert auch das politisch gut gemeinte, aber technisch etwas naive Prinzip „Einer für alle“ (kurz Efa), nach dem ein Land eine Leistung für alle anderen Bundesländer umsetzen soll in den meisten Fällen nicht.
Diese sollen dann auf dem Umsetzungs-Marktplatz der OZG-Plattform bereitgestellt werden: Aktuell finden sich dort wenig überrauschend nur eine Handvoll Leistungen (s. https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/ Menüpukt „Martplatz“.9
Fragt man bei den zuständigen und sachkundigen Stellen nach, wird sich das bis Jahresende kaum und auch im nächsten Jahr nicht grundlegend bessern.
Wie heißt es noch so schön in einem Song der Hamburger Band Die Sterne: "Es hat keinen Sinn zu warten bis es besser wird, das bisschen besser, ist das Warten nicht wert."
Also muss sich jede Verwaltung wohl oder übel selbst Gedanken machen und darum kümmern, ihre Leistungen durchgängig mit Online Zugang und Prozessen (Verfahrens- und Registeranbindung) zu digitalisieren.
Auf dem Weg zu einem OZG 2.0...
Folglich müssten in einem reformierten OZG 2.0
i. Verwaltungsleistungen als durchgängige Service-Prozesse in den Gesamtzusammenhang mit E-Government, E-Akte, Registermodernisierung etc. gestellt und mehr Gewicht auf die Anbindung/Modernisierung der Fachverfahren und der Organisation gelegt und
ii. Verwaltungsleistungen als moderne, über mehrere Eingabemedien und -Modalitäten nutzbare (u.a. Sprache), flexibel einbindbare Services (wie etwa Bezahldienste) konstruiert werden
iii. Kommunen als Hauptträger der Umsetzung mit mehr Mitteln unterstützt und/oder das Efa-Prinzip zugunsten vom Bund für alle bereitgestellte, durchgängige Dienste inkl. moderner Fachverfahren ersetzt werden.