Trotz heftiger Kritik setzt das EU-Parlament die Chatkontrolle durch. Künftig können Massenscans privater Chats erfolgen.
Das EU-Parlament hat die Chatkontrolle 1.0 am letzten Plenardonnerstag vor der Sommerpause in Straßburg verabschiedet. Massenscans privater Kommunikation von rund 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union (EU) werden künftig in großem Umfang durch Tech-Konzerne erfolgen.
Nachdem die Verordnung zuvor zweimal beim Votum gescheitert war, wurde sie in letzter Minute von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) erneut auf die Tagesordnung gesetzt – dieses Mal im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens.
Am Dienstag stimmten die Europaabgeordneten mit knapper Mehrheit dafür, den Antrag überhaupt zur Abstimmung zu stellen. Damit galt: Nur wenn eine absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten dagegen gestimmt hätte, wäre der Antrag gescheitert. Tatsächlich votierten am Donnerstag 314 Abgeordnete dafür, 276 dagegen. Zuvor hatte es heftige Kritik gegeben: IT-Sicherheitsforscher, Datenschutzorganisationen und mehrere Abgeordnete kritisierten das Verfahren scharf. Selbst die zuständige Berichterstatterin sprach von einem „unlauteren Manöver“, um die mehrfach gescheiterte Übergangsregelung schließlich gegen den vorherigen Willen des Parlaments doch noch zu verlängern. […]
Eine Übergangsverordnung hatte bis April Anbietern wie Meta und Google erlaubt, private Kommunikation freiwillig und verdachtsunabhängig auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. In seiner ersten Position hatte das EU-Parlament im März gefordert, automatisierte Scans auf konkrete Verdachtsfälle zu beschränken und eine KI-gestützte Analyse unbekannter Bilder oder privater Chatverläufe auszuschließen. Da sich Parlament und Mitgliedstaaten im Trilog nicht einigen konnten, lehnte das Parlament eine Verlängerung der Übergangsregelung Ende März ab.
Parallel verhandeln Parlament, Rat und Kommission über eine dauerhafte Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet, die von Kritikern häufig als „Chatkontrolle 2.0“ bezeichnet wird. Das EU-Parlament setzt sich dabei für einen Kurswechsel ein: Statt freiwilliger, anlassloser Scans privater Kommunikation sollen gezielte Aufdeckungsanordnungen gegen Verdächtige, ein europäisches Kinderschutzzentrum zur Entfernung bekannten Missbrauchsmaterials sowie Sicherheitsvorgaben für Messenger-Dienste zur Verhinderung von Cybergrooming im Mittelpunkt stehen. Die Verhandlungen stocken bislang, weil mehrere Mitgliedstaaten an freiwilligen Scans privater Kommunikation festhalten.
Die EVP-Fraktion begründet das Dringlichkeitsverfahren mit einer drohenden Regelungslücke im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet. Nach dem Auslaufen der Übergangsverordnung fehle Plattformen eine eindeutige Rechtsgrundlage für freiwillige Scans privater Kommunikation. Eine schnelle Verlängerung sei deshalb notwendig, um den Kinderschutz sicherzustellen. Besonders die CDU/CSU-Fraktion im EU-Parlament setzt sich unter Manfred Weber für eine Fortsetzung der Regelung ein. Im vergangenen Jahr hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn noch erklärt, eine anlasslose Kontrolle privater Chats werde es „mit uns nicht geben“.
Die zuständige Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Birgit Sippel (SPD), kritisierte das Vorgehen deutlich. „Mit einem unlauteren Manöver versuchen die Mitgliedstaaten nun, das Parlament zur Annahme seiner Position in erster Lesung zur Interim-Verordnung zu bewegen“, erklärte sie vergangene Woche auf Instagram. Dadurch würden die Fortschritte bei den Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung gefährdet. […]
Seit Anfang Juli wirbt die EVP intensiv für eine Verlängerung der Übergangsregelung. Auf X erklärte die Fraktion, seit dem Auslaufen der Verordnung am 3. April bestehe eine erhebliche Rechtslücke beim Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet. Acht von zehn Ermittlungen seien durch Hinweise von Plattformen ausgelöst worden. „Jetzt können die Plattformen das nicht mehr“, heißt es in dem Beitrag. Nach Angaben der Bundesregierung sei bislang jedoch kein außergewöhnlicher Rückgang entsprechender Meldungen seit dem Auslaufen der Verordnung festgestellt worden. Zudem haben Unternehmen wie Google angekündigt, freiwillige Scans weiterhin durchzuführen. Nach offiziellen EU-Zahlen stammen außerdem mehr als 60 Prozent der Verdachtsmeldungen aus dem Scannen öffentlicher Beiträge und Cloud-Speicher – Bereiche, die von der Übergangsverordnung gar nicht erfasst werden.














