đȘđČđŻđ¶đ»đźđż đ¶đđ đȘđŒđżđđșđźđżđžđČ In der Corona-Pandemie haben virtuelle Formate Hochkonjunktur. Viele Formate werden als âWebinarâ beworben. Wie wir jetzt erfahren haben, ist die Wortmarke âWebinarâ markenrechtlich geschĂŒtzt. Der Begriff Webinar ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschĂŒtzt. Vor einem Jahr ist das Markenrecht auf eine Einzelperson in Kuala Lumpur ĂŒbertragen worden, die von einer Wiesbadener Anwaltskanzlei vertreten wird. Es werden zwar noch nicht flĂ€chendeckend, aber doch bereits in einigen FĂ€llen Abmahnungen dazu versendet. #wortmarke #webinar #abmahnung #dmpa https://www.instagram.com/p/CCIN8flqLjx/?igshid=130z2oa97n4pu