Dies ist kein Ersatz fĂŒr eine Rechtsberatung. Meine Tipps sind sorgfĂ€ltig zusammengetragen und eine Zusammenfassung der mir zur VerfĂŒgung stehenden Informationen. FĂŒr eine rechtssichere Beratung empfehle ich dir den Kontakt zu einem Fachanwalt fĂŒr Internetrecht oder die Nutzung von eRecht24.Die Grundlage fĂŒr die Haftung im InternetSicher kennst du die DSGVO, Cookies und was sonst noch dazugehört. AllgegenwĂ€rtig die Frage: Wer haftet dafĂŒr, wenn die verbreiteten Inhalte rechtliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen? Und wie verhalte ich mich als WebsitebetreiberIn richtig. All diese Fragen sind im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Die wichtigsten Punkte habe ich hier zusammengefasst. Wenn du also ĂŒber deine Website oder einen Webshop verfĂŒgst und Informationen, Produkte, Dienstleistungen oder Kommunikationsdienste zur VerfĂŒgung stellst, gebe ich dir hier 13 wertvolle Tipps.13 Tipps fĂŒr einen rechtssicheren InternetauftrittDomainregistrierungAuch wenn viele, die sich selbststĂ€ndig machen, denken, dass es ausreicht einfach eine Domain zu registrieren... Das stimmt nicht. Auch nicht, wenn deine Wunschdomain noch verfĂŒgbar ist. Wer einen Namen und/oder eine Domain fĂŒr sein Unternehmen verwendet, muss zusĂ€tzlich prĂŒfen, ob evtl. Ă€ltere Marken- oder Namensrechte bestehen und mit der Registrierung verletzt werden. Um dich vor SchadensersatzansprĂŒchen oder der Domainabgabe zu schĂŒtzen, solltest du folgendes prĂŒfen:- Ist deine Wunsch-Domain verfĂŒgbar (z.B. fĂŒr .de-Domains unter www.denic.de)- Schaue, ob es registrierte Marken gibt (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder evtl. beim Recherche-Service der IHK- Nicht registrierte Unternehmensnamen prĂŒfen in den Suchmaschinen, in Online-Telefon- und BranchenbĂŒchern oder beim Handelsregister unter www.handelsregister.de- Bei internationalen Websites (mehrsprachig, auslĂ€ndische Domainendungen etc.) muss diese Recherche auch im Ausland erfolgenImpressumIn Deutschland und Euro benötigt jede geschĂ€ftliche Webseite ein Impressum, dass von jeder Seite mit max. 2 Klicks erreichbar sein muss. Sorge dafĂŒr, dass deine IdentitĂ€t und Kontaktdaten vollstĂ€ndig eingetragen sind. Die Pflichtangaben im Impressum gemÀà § 5 Telemediengesetz sind:- Name (Person, Firma, Unternehmensname)- Rechtsform (z.B.: GbR, GmbH, e.K., AG)- Vertretungsberechtigte Person(en) mit Vor- und Nachname (bei Kapitalgesellschaften z.B. GeschĂ€ftsfĂŒhrer oder Vorstand)- LadungsfĂ€hige Anschrift (kein Postfach!)- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, evtl. Fax)- Angaben zum Register (Amtsgericht und Nummer, z.B. Handelsregister, Vereinsregister)- Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer - nur sofern vorhanden (nicht erforderlich ist die Steuernummer!)- Berufsaufsichtsbehörde mit Adresse (bei Gewerbe mit behördlicher Genehmigung)- Berufsspezifische Informationen (bei zulassungspflichtigen Berufen mit bes. Qualifikation)Haftung und DisclaimerAuch dies ist ein Pflichtelement auf jeder Unternehmens-Website. Viele platzieren den Disclaimer im Datenschutz. Da jeder Websitebetreiber grundsĂ€tzlich fĂŒr seine Website verantwortlich ist, solltest du die Inhalte prĂŒfen - auch wenn du die Website bei einer Agentur beauftragst.Halte dich an folgende Haftungs-Faustregeln:- Eigene Inhalte: Das sind alle von dir erstellten Inhalte, fĂŒr die immer du voll haftest.- Fremde Inhalte: Diese solltest du dir nicht zu eigen machen! Sollte es auffliegen, dass du fremde Inhalte ĂŒbernimmst, besteht die sofortige Pflicht zur Löschung des Inhalts oder der Verlinkung.- Disclaimer: HĂ€ufig findest du auf Websites im Impressum, einen sog. Disclaimer (Haftungsausschluss). Er ist kein offizieller Bestandteil des Impressums und auch nicht verpflichtend! Insgesamt gibt es viel hin und her was diesen Disclaimer betrifft, denn grundsĂ€tzlich lĂ€sst sich die Haftung nicht pauschal ausschlieĂen. Das ist auch der Grund dafĂŒr, dass ein Disclaimer nur die Gesetzeslage wiedergeben kann. In der Praxis ist ein Disclaimer dann sinnvoll, wenn du auf fremde Seiten verlinkst oder fremde Inhalte auf deiner Seite einstellt. Denke aber immer daran, dass ein fehlerhafter Disclaimer immer auch ein rechtliches Risiko ist! Ein Rechtsanwalt hilft hier gerne weiter.- Portale, Blogs, Foren - alle Inhalte, bei denen der Websitebetreiber keinen 100 %igen Einfluss auf die Inhalte hat:Solltest du eine Website betreiben, auf dem fremde Nutzer selbst Inhalte einstellen, ist ein Haftungsausschluss sehr sinnvoll. Stelle vor allem klar, dass du als Seitenbetreiber keinerlei Einfluss auf die fremden Inhalte hast und daher die einzelnen Nutzer selbst verantwortlich sind. Allerdings bist du dennoch verpflichtet, bei Hinweis auf einen RechtsverstoĂ unverzĂŒglich zu handeln und z.B. BeitrĂ€ge zu löschen. Formuliere deine âSpielregelnâ gegenĂŒber den Nutzern klar und unmissverstĂ€ndlich.DatenschutzerklĂ€rungDie DatenschutzerklĂ€rung ist ebenfalls ein Pflichtelement. Sie muss auf jeder Website vorhanden sein und mit max. 2 Klicks von jeder Seite erreicht werden können. Jeder Besucher muss beim ersten Besuch der Website (Beginn der Nutzung) gemÀà der DSGVO u. a. ĂŒber Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichtet werden.Alle notwendigen Punkte, die zur DatenschutzerklĂ€rung gehören, erfĂ€hrst du bei einem Fachanwalt. Auch die IHKs geben Hilfestellung. Alternativ lohnt sich die Nutzung von eRecht24. Hier werden entsprechende Texte zur VerfĂŒgung gestellt. Ăber eine Konfiguration können diese individualisiert werden. Informiere im Datenschutz ĂŒber folgende Punkte:- Verwendung von Kundendaten auĂerhalb der Bearbeitung der Kundenanfrage (z.B. Weitergabe an Dritte, Werbung)- Verwendung von Cookies, Analyse- bzw. Tracking-Tools (z.B. google Analytics)- Nutzung von Social Media Buttons- Und anderesDie DatenschutzerklĂ€rung ist nicht Bestandteil des âImpressumsâ, sondern kann separat unter einem eigenen Link âDatenschutzâ platziert werden, sodass sie leicht auffindbar und von jeder Seite erreichbar ist. Alternativ kannst du den Datenschutz aber auch im Impressum integrieren.Vorsicht bei fremden Inhalten!Wenn, du fremde Inhalte auf deiner Website nutzt, ist Vorsicht geboten. Texte, Fotos, Bilder, Musik, Videos und Landkarten sind immer urheberrechtlich geschĂŒtzt und Logos/ Markenzeichen gehören ausschlieĂlich dem Markeninhaber. Solltest du also solche Inhalte nutzen wollen, ist die mit Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers zulĂ€ssig. Beachte auch, dass alle Menschen ein âRecht am eigenen Bildâ haben. Das ist der Grund dafĂŒr, dass du Fotos mit Personen in der Regel nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreiten oder veröffentlichen darfst. Wenn du Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, riskierst du eine Abmahnung und hohe Schadenersatzforderungen.Auch wenn alle möglichen Inhalte im Internet jederzeit und scheinbar kostenlos zur VerfĂŒgung stehen, ergibt sich dadurch nicht die Erlaubnis alles einfach zu benutzen!Checkliste:- Texte, Bilder/Fotos, Musik, Videos: Nutzung nur mit Einwilligung vom Rechteinhaber und mit Quellenangabe! - Fotos und Abbildungen von Personen: Einwilligung anfordern- Embedding/Framing/Hyperlinks: NĂ€heres folgt weiter unten- Logos und Markenzeichen: Einwilligung des Markeninhabers- Landkarten/StadtplĂ€ne: Einwilligung einholen- Software: Nutzungsrechte beachtenEin Copyright-Hinweis auf deiner Webseite, schreckt vor allem Unwissende ab, Inhalte zu "stehlen".PreisangabenWenn du Preise im Internet nennst und Endverbraucher ansprichst, musst du den Brutto-Endpreis (einschl. aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer) angeben. Direkt neben bzw. unter dem Preis musst du folgende Angaben machen:- Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer (âinkl. MwStâ)- Hinweis auf etwaige Versandkosten (als Pauschale oder aufgeschlĂŒsselt â dann am besten als Link)- Grundpreisangabe bei bestimmten Produkten (pro Liter, pro 100 g etc.) - Bei FerienhĂ€usern Preisangaben zu Reinigung und NebenkostenOnline-Shops: AGBs, Widerrufsbelehrung In deinem Online-Shop sind eine Reihe zusĂ€tzlicher Informationen notwendig. Insbesondere die Widerrufsrechtsbelehrung und die AGBs.Manchmal ist die auch schon fĂŒr andere Werbeseiten notwendig.Keywords, Adwords, Metatags und die Verwendung fremder Markennamen Um von Suchmaschinen besser gefunden zu werden, helfen Schlagworte oder Markennamen, die als Keyword oder Metatags eingegeben werden. Problematisch ist es jedoch, wenn du fremde Markennamen verwendest:- GrundsĂ€tzlich ist das unzulĂ€ssig, wenn du dadurch ein Erscheinen als Eintrag in Trefferliste erreichst- ZulĂ€ssig ist es nur als Keyword bei Erscheinen als rĂ€umlich getrennte Werbeanzeige und wenn klar erkennbar ist, wer der Anbieter ist- Immer unzulĂ€ssig bei Verwendung als âMetatagsâ im Quelltext.Social Media Buttons Eine Verlinkung von deiner Website weg zu Social-Media-Seiten ist meines Erachtens grundsĂ€tzlich nicht erstrebenswert. Sinnvoll sind Links von Social Media zu deiner Website. Solltest du dennoch Social-Media-Buttons von facebook, Twitter und Co. nutzen, sind vor allem 2 Dinge zu beachten:- Datenschutzhinweis beachten- Cookiehinweis platzieren. Die Einbindung von Social Plugins ist datenschutzrechtlich problematisch. Als datenschutzfreundliche Variante wird die sog. â2-Klicks fĂŒr mehr Datenschutzâ. Der 1. Klick fĂŒhrt nur zur Aktivierung des Buttons, erst mit dem 2. Klick wird die Funktion genutzt. Ob diese Methode gĂ€nzlich datenschutzkonform ist, ist noch nicht richterlich geklĂ€rt, sie wird derzeit aber auch nicht abgemahnt. Influencer-Marketing Auch wenn Influencer-Marketing im Internet zunehmend an Bedeutung gewinnt, so ist nicht alles, was sogenannte "Influencer" vermarkten, privat. Vieles von ihren Inhalten ist bezahlte Werbung - und diese unterliegt denselben gesetzlichen Vorschriften wie jede andere Werbung auch - insbesondere dem UWG.Newsletter und Werbung nur mit doppeltem Opt-InWenn du eine Website betreibst, bist du irgendwann daran interessiert, deine Zielkunden nĂ€her kennenzulernen. Perfekt eignen sich das E-Mail-Listen ĂŒber die du spezielle Mailings verbreiten kannst. Ăber deine Webseite kannst du sehr leicht E-Mail-Adressen von deinen Seitennutzern sammeln, um zum Beispiel gezielte Newsletter zu versenden. Achte darauf, dass du Newsletter und E-Mail-Werbung nur an Nicht-Kunden oder Neukunden verschickst, wenn diese vorher ihre konkrete Zustimmung gegeben haben. Realisieren kannst du, dass ĂŒber spezielle E-Mailanbieter und die Verwendung eines Funnels.Praxislösung fĂŒr Online-Einwilligungen:- Einwilligungs-Feld zum Anklicken neben dem Eingabefeld fĂŒr die E-Mail-Adresse (z.B.: âJa, ich möchte den Newsletter per E-Mail erhaltenâ).- âDouble-Opt-Inâ: Der Kunde erhĂ€lt per E-Mail eine Nachricht mit Datenschutzhinweisen und einen BestĂ€tigungslink, den er als finale Zustimmung anklicken muss.Embedding / Framing / HyperlinksBeim Einbinden ("Embedding") fremder Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik) durch "Framing" oder "Hyperlinks" solltest du grundsĂ€tzlich vorsichtig sein. Zum einen gilt es das Urheberrecht zu beachten und zum anderen nimmst du fremde Dienste in Anspruch und du solltest deine Datenschutzrichtlinie anpassen.1. FramingHier werden Inhalte von anderen Seiten direkt auf deine eigene Seite in einem "Rahmen" eingebunden. In dem Fall verlĂ€sst der Seitenbesucher deine Seite nicht, um den fremden Inhalt zu konsumieren. Auch die Domain-Adresse bleibt unverĂ€ndert. Deshalb spricht man beim Framing auch vom "Inline-Linking". - Urheberrecht: Die Einbettung durch Framing z.B. eines Youtube-Videos ist urheberrechtlich zulĂ€ssig, wenn das Video ursprĂŒnglich mit Zustimmung des Urhebers im Internet veröffentlicht wurde. War der verlinkte Inhalt urheberrechtswidrig ins Netz gelangt, so haftet auch der verlinkende Seitenbetreiber als Verletzer. Dies muss der Seitenbetreiber selbst prĂŒfen! In ZweifelsfĂ€llen solltest du aber auf die Einbettung verzichten.- Haftung: Der Seitenbetreiber haftet auch fĂŒr fremde Inhalte, wenn er sich diese "zu eigen macht". Das hĂ€ngt jedoch von deiner konkreten Gestaltung der Einbindung hab. Distanziert du dich vom Inhalt durch eine klar abgetrennte Gestaltung und evtl. auch einen entsprechenden Hinweis, kannst du die Haftung u.U. ausschlieĂen. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass du durch die direkte Einbindung keine klare Trennung der Inhalte erzielst.2. Hyperlinks Hier wird ein externer Link zu einer fremden Internetseite gesetzt, der Seitennutzer verlĂ€sst also die Ursprungs-Webseite:- Urheberrecht: Bisher war das Verlinken auf fremde Inhalte urheberrechtlich unproblematisch. ABER: FĂŒr kommerzielle Seitenbetreiber hat der EuropĂ€ische Gerichtshof im September 2016 entschieden, dass Hyperlinks mit dem Framing gleichgestellt werden. Als kommerzieller Seitenbetreiber, muss du also immer prĂŒfen, ob die verlinkten Inhalte mit Erlaubnis des Urhebers ins Netz gestellt wurden. Die Richter sind der Ansicht, dass kommerzielle Seitenbetreiber höhere Sorgfaltspflichten haben als Privatpersonen und das gilt auch fĂŒr das Setzen von Hyperlinks.- Haftung fĂŒr fremde Inhalte: Bei der Verlinkung auf fremde Seiten lĂ€sst sich die Haftung am besten ausschlieĂen, wenn man die Links in einer abgetrennten Rubrik der eigenen Homepage darstellt.StreamingAuch wenn das Einbetten von Streaming-Elementen auf deiner Homepage attraktiv wĂ€re, musst du vorsichtig sein. Denn nicht nur das Anbieten illegaler Streams, sondern auch das Anschauen kann strafbar sein.HinweisAlle hier gemachten Inhalte sind allgemeine Hilfen. Sie sollen dich vor allem sensibilisieren und stellen keine Rechtsberatung dar.















