Tarifwechsel statt Kündigung – Sparen nach §204 VVG
Du zahlst zu viel – und darfst trotzdem bleiben!
Oder wie §204 VVG sagt: Willst du weniger zahlen? Dann wechsel doch – aber bleib ruhig sitzen.
Viele Versicherte glauben, sie müssten kündigen, um an bessere Tarife zu kommen. Falsch gedacht. Denn der Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es dir, innerhalb deines bestehenden Vertrags in einen günstigeren oder passenderen Tarif beim selben Anbieter zu wechseln – ohne Verlust von Altersrückstellungen.
Du zahlst zu viel? Risk-BOT kennt den Trick: Tarifwechsel beim selben Anbieter – ganz ohne Kündigung. Jetzt Beitrag senken, ohne den Vertrag
















