Krampus: Hello naughty homophobes it’s marriage equality time

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Krampus: Hello naughty homophobes it’s marriage equality time

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Alex Jürgen kämpft sein halbes Leben lang schon darum, offiziell weder weiblich noch männlich zu sein. Nun feierte er einen Etappensieg. Der Standard / Markus Rohrhofer, 19.03.2018
Die Verwanzung Österreichs
5. Versuch für einen Bundestrojaner
In Österreich unternimmt die neue konservative Regierung den nun 5. Versuch ein Gesetz für die Einführung von Massenüberwachung durch einen Bundetrojaner durchzubringen. 2016 begann es und jedes Jahr wurde es wieder versucht bis 2018 unter FPÖ Innenminister Kickl die Einführung zum Gesetz wurde.
Der österreichische VfGH hob das Gesetz 2019 wegen der enormen Eingriffstiefe jedoch auf, noch bevor es in Kraft trat. Nach einem weiteren Versuch 2024 soll es nun endgültig kommen. "Endgültig" heißt erst einmal bis zum nächsten Urteil des höchsten Gerichts. Denn zu den Kritikern zähl(t)en die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der Rechtsanwaltskammertag, der Oberste Gerichtshof, die Datenschutzbehörde, der Datenschutzrat, universitäre Institute und große Teile der Zivilgesellschaft, schreibt tkp.at.
Enorme Eingriffstiefe
Vergessen wir nicht, dass der Bundestrojaner nicht nur das (private) Telefon abhört - allein dies schon ein tiefer Eingriff in die persönliche Kommunikation - sondern, dass sich auf den meisten Smartphones Adressbücher, Fotos, Standort, Mikrofon, Kalendereinträge, Entwürfe von niemals gesendeten Nachrichten oder Gesundheitsdaten befinden.
Mehr dazu bei https://tkp.at/2025/04/09/bundestrojaner-datenschutzverein-warnt-vor-massengefaehrdung-und-autoritaerem-staat/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Gu Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/9118-20250410-die-verwanzung-oesterreichs.html
Schlüsselpositionen mit Kadern besetzen: bei Polizei, Justiz, Geheimdienst und Medien. Wer Kritik äußert, gegen den wird mobil gemacht.
I'm done.

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Mjöllnir aus Holz by Asatru Hamburg on Flickr.
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Eingetragene Partnerschaften: Doppelnamen nur mit Bindestrich
Eingetragene Partnerschaften: Doppelnamen nur mit Bindestrich
Der Verfassungsgerichtshof hat heute auf seiner Website folgende Entscheidungen veröffentlicht:
o Keine eingetragene Partnerschaft für heterosexuelles Paar
Beim Verfassungsgerichtshof hat sich ein heterosexuelles Paar dagegen beschwert, dass ihnen die Behörden eine eingetragene Partnerschaft nach dem Partnerschaft-Gesetz verweigern. Es sei diskriminierend, dass einem heterosexuellen Paar dies nicht ermöglicht wird, weil das Gesetz diese Form der Partnerschaft gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehält.
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass diese Regelung nicht verfassungswidrig ist. Es liegt - auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - innerhalb des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers, wenn er für verschiedengeschlechtliche Paare die Ehe und für gleichgeschlechtliche Paare die eingetragene Partnerschaft vorsieht.
o Eingetragene Partnerschaft: Behörden müssen Doppelnamen mit einem Bindestrich bilden
Eine weitere Beschwerde in Zusammenhang mit der eingetragenen Partnerschaft richtete sich gegen eine behördliche Entscheidung, der zu Folge der Doppelname nach der Gründung der eingetragenen Partnerschaft ohne einen Bindestrich zu bilden ist, weil dies im Gesetz so vorgesehen sei.
Der Beschwerdeführer brachte vor, dass mit dem Doppelnamen ohne Bindestrich (also beispielsweise Karl Müller Schmidt statt Karl Müller-Schmidt) erhebliche Nachteile verbunden seien. Schon durch die Schreibweise des Namens werde ersichtlich, dass es sich um die eingetragene Partnerschaft eines homosexuellen Paares handle; der fehlende Bindestrich bewirke ein Outing.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass das Gesetz keineswegs so zu verstehen ist. Auch im Fall von eingetragenen Partnern ist der Doppelname unter Setzung eines Bindestriches zwischen den beiden Namen zu bilden und zu führen. Nur so ist das Gesetz zu lesen und von den Behörden anzuwenden ("verfassungskonform zu interpretieren"). Andernfalls käme es nämlich zu einer unzulässigen Diskriminierung.
Im Zusammenhang mit der Bindestrich-Frage hat der VfGH im Übrigen auch einGesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Das Gesetz legt fest, dass ein Antrag auf Namensänderung durch eine eingetragene Partnerschaft nur bei Begründung der Partnerschaft (und danach offenbar nicht mehr) gestellt werden kann. Bei der Ehe ist ein solcher Antrag auch nach Eheschließung noch möglich.
Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben Zweifel daran, dass es für einen solchen Unterschied zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe einen sachlichen Grund gibt. Es wurde daher ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.
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Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zu eingetragener Partnerschaft
Presseinformation 11. 11. 2011 (40 KB)
Entscheidung I (206 KB)
Entscheidung II (215 KB)
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*No es inconstitucional que las parejas heterosexuales no puedan unirse civilmente (unión civil para parejas homosexuales distinta del matrimonio heterosexual) pues es una facultad de libre configuración del legislador. Remember Schalk & Kopf v. Austria.
** Las parejas unidas civilmente pueden unir su apellido de familia con un guión como los matrimonios heterosexuales, pues no hacerlo implica un "outing" y una diferencia arbitraria. La ley debe interpretarse conforme con la Constitución.
Podrán llamarse Müller-Brandt como los matrimonios heteros.
"debido a que para las parejas heterosexuales existe la posibilidad de unirse matrimonio y las uniones civiles se crearpn para contrarestar la discriminación de las parejas del mismo sexo, las que en lo esencial deben tener los mismos efectos que el matrimonio, y que las parejas heterosexuales no son un grupo históricamente discriminado, y tampoco existe un consenso europeo en este sentido, es que no existe ninguna vulneración al art. 14 en relación con el 8 de la CEDH cuando el legislador austriaco no permite a las parejas de distinto sexo unirse mediante las uniones civiles"
"Bajo el derecho constitucional vigente, no puede asumirse una premisa en la que las parejas del mismo sexo y las parejas heterosexuales sean en todos los aspectos comparables y por lo tanto deban ser tratadas legalmente como iguales"
~Tribunal Constitucional de Austria