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umstritten (Adjective) ~ controversial, disputed, divisive
Religion ist oft ein umstrittenes Thema. âReligion is often a controversial topic.â
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Die Escalade (1602). Aquarellierte Federzeichnung eines unbekannten Kßnstlers, 17. Jahrhundert (Zentralbibliothek Zßrich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Als Vorlage fĂźr das Aquarell diente der 1603 â also kurz nach der Escalade â erschienene Stich Delineatio Genevae von Michel BĂŠnard. Drei Phasen der Escalade sind zu erkennen: Die Savoyarden erklimmen die Mauern der Corraterie, die Genfer schlagen die Feinde zurĂźck, die sich ihrerseits auf der Flucht von der Befestigungsmauer stĂźrzen.
2.2.1 Umstrittene Gebiete (1536-1603)
Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber Ăbersetzung: Ernst Grell
Im Frßhling 1536 war das heutige Kantonsgebiet aufgeteilt zwischen der Seigneurie Genf und Bern, welches das Pays de Gex und einen kleinen Teil des Genevois erobert hatte und vergeblich die Anerkennung seiner Oberhoheit ßber die Stadt Genf zu erlangen suchte. Dagegen musste Genf den Bernern das Mandement Gaillard und die Herrschaft Bellerive abtreten, indem es am 7. August 1536 ein sogenanntes ewiges Abkommen unterzeichnete und das Burgrecht von 1526 erneuerte. Die Beziehungen zwischen Genf und Bern blieben angespannt, da sich die beiden Städte um die Rechte auf die Gßter des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels stritten. Ein erster Vertrag, der 1539 geschlossen wurde und fßr Genf sehr ungßnstig war, rief eine schwere innere Krise hervor (Articulans). Die Angelegenheit wurde 1544 im Abschied von Basel geregelt, der Genf die Nutzungsrechte und die niedere Gerichtsbarkeit in diesen Gebieten bestätigte. Schon 1538 hatte Bern Le Petit-Saconnex und einige Gebiete an Genf abgetreten, die diesem ermÜglichten, die Vorstadt auf dem rechten Seeufer und auf der Seite von Cologny und Chêne (Chêne-Bougeries, Chêne-Bourg) zu erweitern. Diese Vororte und die Vorstadt Saint-Gervais, die einzige, die 1530 nicht aus Sicherheitserwägungen geschleift worden war, bildeten zusammen die sogenannten Freigßter (Franchises). 1539 musste Genf zugunsten Frankreichs auf das Mandement Thiez verzichten; Frankreich gab das Gebiet den Nemours, einem jßngeren Zweig der Grafen von Savoyen, zurßck. Das Territorium der Seigneurie umfasste von da an (und bis zu den Verträgen von 1749 und 1754) die Stadt, die Freigßter, die Mandements sowie Rechte an den ehemaligen Gßtern des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels.
Abmarsch der Zßrcher Truppen, die 1586 zur Verteidigung Genfs entsandt wurden. Aquarellierte Federzeichnung aus der 24-bändigen Handschriftensammlung des Chorherrn Johann Jakob Wick (Zentralbibliothek Zßrich, Handschriftenabteilung, Wickiana, Ms. F 34, Fol. 239r).
Nach dem unbefristeten BĂźndnis von 1584 zwischen der Republik und den reformierten Orten Bern und ZĂźrich zogen ZĂźrcher Truppen nach Genf, um die Blockade zu durchbrechen, die der Herzog von Savoyen um die Stadt gelegt hatte.
Nachdem Herzog Karl III. von Savoyen 1536 von den Bernern und Frankreich gleichzeitig angegriffen worden war, verlor er fast alle seine Besitzungen. Erst 1559 mit dem Vertrag von Cateau-CambrÊsis erreichte sein Sohn Emmanuel Philibert die Restitution eines Teils seines Herzogtums. Im Lausanner Vertrag 1564 gab Bern dem Herzog das Pays de Gex und die DÜrfer des Genevois zurßck, ein Vorgang, der 1567 in die Tat umgesetzt wurde. Zwar sah sich die Seigneurie Genf nun erneut vom Herzogtum Savoyen eingekreist, doch konzentrierte sich Emmanuel Philibert auf die Modernisierung seines Herzogtums und verzichtete darauf, Genf anzugreifen. 1570 erleichterte ein als Modus Vivendi bezeichnetes Abkommen den Handel zwischen Genf und den Gebieten des Herzogs. Um die Sicherheit Genfs zu gewährleisten, schloss Bern 1579 mit dem franzÜsischen KÜnig Heinrich III. und mit Solothurn ein Schutzbßndnis (Vertrag von Solothurn) ab. Dagegen scheiterten mehrere Versuche der Genfer, Mitglied der Eidgenossenschaft zu werden. Denn Bern behielt sich lange das Recht vor, alleiniger Beschßtzer seines Verbßndeten zu sein, und die katholischen Orte lehnten, nachdem sie sich mit dem Herzog von Savoyen und der spanischen Krone (Spanien) verbßndet hatten, eine Aufnahme Genfs in den Bund strikt ab.
Der Amtsantritt Karl Emmanuel von Savoyens im Jahr 1580 bedeutete das Ende der Ruhe. Der neue Herzog war aus politischen wie aus religiÜsen Grßnden entschlossen, Genf zurßckzuerobern. 1582 schlug eine Belagerung fehl, und dieser Versuch verschaffte Genf 1584 einen neuen Verbßndeten, nämlich Zßrich. Damit wurde das Burgrecht mit Bern zu einer Dreierallianz erweitert. Karl Emmanuel entschloss sich daraufhin, zum Mittel der Blockade zu greifen. In ihrer Existenz bedroht, wagte die Seigneurie Genf den Krieg, nachdem ihr die Hilfe der durch die Daux-VerschwÜrung alarmierten Berner sowie Frankreichs zugesagt worden war. Nach einigen Anfangserfolgen der Berner und Genfer im April 1589 vermochte der Herzog die Situation zwar wieder zu seinen Gunsten zu wenden, wurde dann aber auf andere Kriegsschauplätze gerufen (Kriege der Liga in Frankreich). Genf, das bald tatkräftig von Frankreich unterstßtzt wurde, fßhrte einen Kleinkrieg (z.B. 1590 Einnahme von Versoix), bis 1593 ein Waffenstillstand geschlossen wurde. Der franzÜsisch-savoyische Krieg, der im Kontext des Konflikts zwischen Frankreich und Spanien zu sehen ist, wurde 1601 mit dem Vertrag von Lyon beendet. Genf, welches das Pays de Gex 1590-1601 im Namen des franzÜsischen KÜnigs besetzt und verwaltet hatte, gelang es nicht, sich dieses zu sichern. Der KÜnig von Spanien und der Papst wussten zu verhindern, dass das Ketzernest Genf ein Gebiet behielt, das sie zum Katholizismus zurßckfßhren wollten. Nur die DÜrfer Aire-la-Ville, Chancy und Avully erhielten 1604 den Status von Gßtern des Priorats Saint-Victor (Genf hatte dort beschränkte Souveränitätsrechte inne).
Im Dezember 1602 lancierte Herzog Karl Emmanuel, der seine Pläne nicht aufgegeben hatte, einen Ăberraschungsangriff auf die Stadt, die Escalade. Das Unternehmen des Herzogs scheiterte kläglich, und im FrĂźhling 1603 zogen die Genfer erneut ins Feld. Um einen neuen europäischen Krieg abzuwenden, setzte der Papst Karl Emmanuel unter Druck. Verhandlungen fĂźhrten im Juli 1603 zum Vertrag von Saint-Julien (Frieden von Saint-Julien). Dieser brachte die faktische Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität Genfs und stellte den Modus Vivendi von 1570 wieder her.
Ungeachtet dieser Abkommen blieben die Steuer- und Herrschaftsrechte verworren und die Genfer Besitzungen zersplittert, sodass die Genfer Exklaven in den franzÜsischen und savoyischen Gebieten ständig Gefahr liefen, von der Stadt, von der sie wirtschaftlich und rechtlich abhängig waren, abgeschnitten zu werden. Im 18. Jahrhundert brachte der Austausch von Gebieten und Gerichtsbarkeiten mit Frankreich und dem KÜnigreich Sardinien, der Nachfolgerin des Herzogtums Savoyen, eine Verbesserung der Lage in den Mandements Peney (Pariser Vertrag vom 15. August 1749) und Jussy sowie in einem Teil der Champagne (Turiner Vertrag vom 30. Mai 1754). Aber erst nach dem Ende der franzÜsischen Herrschaft (1798-1814) erhielt Genf nach langen Verhandlungen zwischen den Alliierten und Frankreich am Wiener Kongress den territorialen Anschluss an die Eidgenossenschaft und ein geschlossenes Gebiet mit klar definierten Grenzen, auf dem es uneingeschränkte Souveränität genoss.
Genf (Kanton)
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