FrĂŒher wurden Dokumente ja fĂŒr die Ewigkeit angefertigt. Mein alter FĂŒhrerschein etwa. Nach dessen Angaben wohne ich noch bei meinen Eltern und darf Fahrzeuge lĂ€ngst obsolet gewordener FĂŒhrerscheinklassen (1, 3, 4) fĂŒhren. Mein 37 Jahre jĂŒngeres Ich blinzelt bartlos und mit 80er-Jahre-Latzhose vergilbt vom grauen, lappig gewordenen Papier in eine computerlose Gegenwart.
Anders verhĂ€lt es sich bei Ausweisdokumenten, denn die haben ein Höchsthaltbarkeitsdatum. FrĂŒher erfuhr man dieses zum Beispiel an der Grenze zu Ăsterreich, wenn einen der Zöllner auf dem Weg in den Italienurlaub schnurstracks zum deutschen ZollhĂ€uschen zurĂŒckschickte, wo man sich doch bitteschön Ersatzdokumente besorgen möge.
Zwischendurch fuhr man schengenbedingt jahrelang mit abgelaufenem Ausweis in Europa umher, auĂer man stieĂ an der doch recht zentral gelegenen Schweiz auf zöllnerischen Widerstand. Aus dieser Zeit muss mein im Vergleich zum FĂŒhrerschein schon modern wirkender, roter Reisepass stammen.
Heute, im Zeitalter von E-Government und serviceorientierten Amtsstuben, erhalte ich sechs Wochen vor Ablauf des Reisepasses ein freundliches Anschreiben, das mich rechtzeitig auf diesen Umstand hinweist und auch gleich das Antragsverfahren samt mitzubringenden Utensilien (alter Pass, neues Lichtbild) ausfĂŒhrlich schildert.
Was in dem Dokument nicht steht, sind zwei Informationen, die mir nachhaltig zu denken geben.
Nummer 1: Die Fotografin, die das biometrische Passbild (seit November 2010 Pflicht) anfertigt, auf dem man mittlerweile zwar immer noch nicht lĂ€cheln, aber doch immerhin freundlich dreinschauen darf, weist darauf hin, dass das Passbild nicht Ă€lter als ein halbes Jahr sein darf. Auf meine Frage, wie denn das Passamt sehen will, ob das Passbild Ă€lter ist, erklĂ€rt sie mir, dass alle amtlich eingereichten Ausweisfotos gespeichert werden und mit neu eingereichten abgeglichen werden. Möchte ich als sparsamer Schwabe also die Passbilder von vor zehn Jahren wiederverwenden, schĂŒttelt der Amtscomputer den Kopf und sagt: âNeues Bild mit grauen Haaren machen.â
Nummer 2: Als ich schlieĂlich mit altem Pass und neuem Foto im BĂŒrgerbĂŒro meiner Heimatstadt stehe, legt die Schalterdame unvermittelt ein GerĂ€t auf den Tresen und sagt: âUnd jetzt nehmen wir die FingerabdrĂŒcke.â Ich bin mir sicher, dass davon in meinem Erinnerungsanschreiben nichts stand, im Gegenteil:
Ich zeige der Schalterdame das Anschreiben und tippe auf den Passus, nach dem das Speichern der FingerabdrĂŒcke freiwillig sei, ich aber gern darauf verzichten wĂŒrde. Sie tippt auf den Passus, wonach sich die Freiwilligkeit auf den Personalausweis beziehe, ich aber einen Reisepass beantrĂŒge. Hier sei der Fingerabdruck Pflicht.
Daraufhin gebe ich ĂŒberrumpelt nach. Die Schalterdame stellt ein KĂ€stchen mit dem sprechenden Namen Dermalog ZF1 (âkann auch nasse und trockene Finger problemlos erkennenâ) auf den Tresen und weist mich an, meinen Zeigefinger (ZF) dort abzulegen. Die Prozedur wird ein paarmal wiederholt, bis der Computer zufrieden ist mit der QualitĂ€t meines unverĂ€nderbaren Körpermerkmals. Ich nutze die Gelegenheit, meinerseits ein Bild der Amtsstubensituation abzulichten.
FĂŒr mich ein GefĂŒhl, das etwa demjenigen aus den â noch fĂŒhrerscheinlosen â spĂ€ten siebziger Jahren entspricht, als ich im Wald zeltend morgens in den Maschinenpistolenlauf eines terroristenjagenden Polizisten schaute.
Beides Ă€uĂerst unangenehme Begegnungen mit staatlichen Instrumenten, bei denen der Staat vorsorglich davon ausgeht, dass ich ein böser BĂŒrger bin sein könnte.