Silvester - Welche Versicherung zahlt bei entstandenen SchÀden
Feuerwerkskörper gehören fĂŒr die einen einfach dazu und fĂŒr die anderen ist die Knallerei eher störend. Was an Silvester alle Ă€rgern dĂŒrfte, sind SchĂ€den durch die Böller. Sei es eine verirrte Rakete oder eine unerwartet starke Detonation eines Knallers: SchĂ€den am eigenen Hab und Gut oder an den BesitztĂŒmern anderer Menschen lassen sich beim Silvester-Feuerwerk kaum vollstĂ€ndig ausschlieĂen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, an welche Versicherung man sich im Ernstfall wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzĂŒglich beim Versicherer eingehen.
Welche Versicherung zahlt bei solchen SchadenfÀllen?
Wer durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern Dritte schĂ€digt, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Erleidet man selbst dauerhafte SchĂ€den, kommt eine private Unfallversicherung fĂŒr EntschĂ€digungszahlungen auf. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung. Wenn das eigene Haus Feuer fĂ€ngt, ist dies im Regelfall Sache der WohngebĂ€udeversicherung und BrandschĂ€den an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. FĂŒr SchĂ€den an Kraftfahrzeugen ist die Teilkasko- und/oder die Vollkaskoversicherung zustĂ€ndig.
SchÀden die durch Kinder verursacht werden
Kinder können fĂŒr SchĂ€den unter sieben Jahren, welche sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie nicht dafĂŒr haften. Das bedeutet: Es besteht eine DeliktunfĂ€higkeit. Viele Eltern wissen meist nicht, dass die Privathaftpflichtversicherung nur in solchen FĂ€llen bei SchĂ€digung von Dritten leistet, wenn die Eltern beim ZĂŒndeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb sollte bei kleinen Kindern in der Familie beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass der Zusatzbaustein "Leistung bei DeliktunfĂ€higkeit" mit eingeschlossen wird.
SchÀden an Autos oder anderen Kraftfahrzeugen
In der Neujahrsnacht kann ganz schnell eine ErnĂŒchterung eintreten, wenn man nach dem Feiertrubel und dem Feuerwerk am eigenen Auto SchĂ€den entdeckt. So können explodierende Knaller, startende Raketen oder glimmende Reste von Böllern aller Art zu Seng- und SchmorschĂ€den fĂŒhren. Es ist deshalb nicht sinnvoll, sein Auto zum Start- oder Schauplatz fĂŒr das Feuerwerk machen. Denn das Auto vertrĂ€gt den heiĂen Funkenflug ĂŒberhaupt nicht. Man kann zwar versuchen, mit einer guten Lackpolitur leichte Schmauchspuren zu beseitigen, doch ist funktioniert bei gröĂeren SchĂ€den nicht mehr.
In erster Linie ist natĂŒrlich der Verursacher oder die Verursacherin dafĂŒr haftbar, kann aber in solchen FĂ€llen oft nicht dingfest gemacht werden. In diesem Fall können GeschĂ€digte die SchadenansprĂŒche bei der eigenen Autoversicherung geltend machen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn zuvor eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Hat man nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Wichtig ist Fotos von den SchÀden zu machen
Entstandene SchĂ€den sollten gleich mit ausreichenden Fotos, aus möglichst verschiedenen Perspektiven, dokumentiert werden. So kann gegenĂŒber einem Versicherer ein möglicher Schaden nachgewiesen werden. Auch anwesende Zeugen, sollten namentlich notiert werden, die den Hergang bestĂ€tigen können. Wenn Feuerwerkskörper das Auto in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschĂ€digt haben tritt eine Teilkaskoversicherung ein. Auch GlasschĂ€den/Glasbruch am Auto sind ein Fall fĂŒr die Teilkaskoversicherung. In solchen FĂ€llen hat eine Schadensmeldung auch keinen Einfluss auf eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFR), da die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen besitzt.
Eine Vollkaskoversicherung tritt darĂŒber hinaus auch bei SchĂ€den durch Vandalismus ein, also wenn das Auto in der Silvesternacht mutwillig demoliert wurde. Beachten muss man: Werden SchĂ€den ĂŒber die Vollkaskoversicherung reguliert, hat dies negative Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt und man wird zur nĂ€chsten VertragsfĂ€lligkeit hochgestuft. Vor einer Schadensmeldung, sollte auĂerdem geprĂŒft werden, ob in der Kasko-Absicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Wer SchĂ€den feststellt, sollte umgehend seinen Kfz-Versicherer informieren und weitere MaĂnahmen mit diesem besprechen. BeschĂ€digungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, möglicherweise lĂ€sst sich vielleicht der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln.
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