Vor gut einem Monat am 2. Juni war der Internationale Hurentag und trotz oder gerade wegen des aktuellen Berufsverbots für Sexarbeit|ende durch Corona möchte ich Aufmerksamkeit darauf legen.
Im vergangenen Mai haben 16 Mitglieder des Deutschen Bundestags aus SPD und CDU/ CSU gefordert, diese aktuell geltende, aber zeitlich begrenzte Verordnung direkt umzuwandeln in ein Gesetz zum Sexkaufverbot. Ganz unabhängig vom Thema wäre so etwas ein verfassungswidriger Vorgang!
Sexarbeit ist Care-Arbeit, ähnlich wie Altenpflege oder Kinderbetreuung. In allen drei Berufen ist Nähe unvermeidbar, dennoch sind sie bei verantwortungsvoller Ausübung keine Superspreading-Events. Auch die Sexarbeit nicht, wie in dem Brief der Politiker:innen allerdings behauptet wird. Ein weiteres Argument, das dort genannt wird, ist der angebliche Schutz von Sexarbeiter:innen vor Ausbeutung wenn die Sexarbeit als Beruf nicht mehr existiert, doch das ist ein Trugschluss, denn in der Illegalität wären die Bedingungen sicherlich schwieriger, Beratungstellen und Hilfsangebote nicht mehr vorhanden.
Der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen BesD eV hat ein Hygienekonzept erstellt mit dem auch in der Coronazeit sicher gearbeitet werden kann.
Außerdem ist Sexarbeit systemrelevant, denn es ist in einer immer mehr vereinzelten Gesellschaft für einige Menschen z. B. Langzeit-Singles oder Menschen mit Behinderung, die aufgrund dessen keine intime Beziehung haben können, die einzige Möglichkeit Berührungen und Intimität zu bekommen.