„Horror-Clowns“: Pfefferspray nur zur Notwehr erlaubt
„Horror-Clowns“: Pfefferspray nur zur Notwehr erlaubt
Berlin (DAV). Sogenannte Horror-Clowns oder Grusel-Clowns verbreiten derzeit Angst und Schrecken: Als Clowns verkleidete Menschen erschrecken, bedrohen oder belästigen Passanten. Viele Menschen fragen sich nun, wie sie sich im Ernstfall wehren können – und legen sich zum Beispiel ein Pfefferspray zu. Dies darf jedoch nur zur Notwehr oder Nothilfe eingesetzt werden. Darüber informiert die Deutsche…
View On WordPress









