Abschied, WĂ€rmeplanung, Jahresrechnung, Parkleitsystem und mehr ...
(M)ein Protokoll der letzten Stadtratssitzung des "alten" Stadtrats vom 27.04.2026:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite BĂŒrgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrĂŒĂt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfĂ€hig.
Die TOPs Fotovoltaik (6), Seeanbindung (13), Ehrengrab (10) und Irmgard-Stadler-Kindergarten (8) werden vertagt.
TOP 2 BĂŒrger fragen
Herr n. n.: Er fragt zum Haushalt. Er sieht da ein 15 Mio. Loch. Er fragt nach dem Stand beim Verkauf der GrundstĂŒcke am "Almeideweg"? Und wo kommt die Steigerung der Personalkosten her? (Anm. d. Verf.: Tarifvertrag?). Warum wird die gewĂ€hlte Höhe der Gewerbesteuer so angesetzt? Und er fragt nach den Beraterkosten. (Anm. d. Verf.: Der BĂŒrger wollte wohl anonym bleiben, denn im Gegensatz zu allen bisherigen fragenden BĂŒrgern, hat er seinen Namen nicht genannt. Er wird wissen, warum.)
Frau Kammerl: Es gab eine Tariferhöhung und Mehreinstellungen z. B. durch Elternzeit und das hauptamtliche Feuerwehrpersonal. Im Haushalt sind mehrere Posten fĂŒr Berater zusammengefasst.
Herr Forster: Da wir in Starnberg viele gröĂere Gewerbetreibende haben, ist das Hin und Her bei der Höhe der am Ende gezahlten Gewerbesteuer nicht ganz so groĂ.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten BeschlĂŒsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten BeschlĂŒsse können spĂ€ter in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Zwischenstand der kommunalen WĂ€rmeplanung â Vorstellung durch PricewaterhouseCoopers (PwC)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat die Erstellung einer kommunalen WĂ€rmeplanung beauftragt. Ziel ist es, eine strategische Grundlage fĂŒr eine klimaneutrale WĂ€rmeversorgung im Stadtgebiet zu erarbeiten und geeignete Transformationspfade aufzuzeigen. Mit der DurchfĂŒhrung wurde PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) beauftragt. Im Rahmen der bisherigen Bearbeitung wurden folgende wesentliche Arbeitsschritte durchgefĂŒhrt:
Bestandsanalyse der aktuellen WĂ€rmeversorgung
Erhebung und Auswertung relevanter Verbrauchsdaten
DurchfĂŒhrung der Potenzialanalyse zur Identifikation erneuerbarer und klimaneutraler WĂ€rmequellen sowie Effizienzpotenziale
Damit liegt ein zentraler Baustein der kommunalen WĂ€rmeplanung bereits vor. Der aktuelle Zwischenstand einschlieĂlich der Ergebnisse der Potenzialanalyse werden im Rahmen der Sitzung durch den beauftragten Dienstleister vorgestellt. Als nĂ€chstes wird das Zielszenario fĂŒr die zukĂŒnftige WĂ€rmeversorgung entwickelt, geeignete Versorgungsgebiete und Technologien konkretisiert, sowie MaĂnahmen und Umsetzungsstrategien erarbeitet. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat im weiteren Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
...
Herr n.n. (PWC) trĂ€gt die Zwischenergebnisse vor. Es ist "nur" ein strategischer Rahmenplan. Zuerst ein paar Daten zur Bestandsanalyse. Das GebĂ€udealter ist ein wichtiges Kriterium. Ab dem Baujahr 1980 wurde schon besser gedĂ€mmt, ab dem Jahr 2000 noch mehr. Fossile EnergietrĂ€ger dominieren. In Starnberg gibt es 270 GWh/a an WĂ€rmebedarf. Als zweiter Schritt wurde eine Potentialanalyse durchgefĂŒhrt. Es geht um Energiewechsel und Energiereduktion. Dabei werden auch die DĂŒker und der Tunnel einbezogen. Die DĂŒker haben ein Potential von 10 GWh/a. Auch Geothermie wurde betrachtet. Das Risiko der Bohrung will der Bund zukĂŒnftig besser absichern. Auch der Starnberger See hat ein Potenzial zur WĂ€rmeentnahme. Das KlĂ€rwerk kann auch Energie liefern. Viele Potentiale stehen in Konkurrenz zueinander. Als nĂ€chstes werden mögliche Zielszenarios entwickelt. Im August soll das Projekt abgeschlossen sein.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Die Thermie hĂ€ngt vom vorhandenen WĂ€rmenetz ab. Er fragt nach einer Aussage von zeitlichen Ăberschneidungen mit den Planungen von aktuellen Projekten, z. B. MOOSAIK?
Herr n. n. (PWC): Es sollte schon möglichst Entscheidungen schnell getroffen werden. Beim WÀrmenetz sind 5-10 Jahre zum Aufbau anzusetzen. Vieles wird mit 50% der Kosten gefördert.
Frau Henniger (FDP): In Tutzing gibt es Seethermie-Projekt. Sie fragt nach Aussagen ĂŒber Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Herr n. n. (PWC): Bei den Zielszenarien wird es Wirtschaftlichkeitsberechnungen geben. Die WĂ€rmeplanung ist auch immer georeferenziert.
Herr Prof. GaĂner (UWG): Der Starnberger See hat das gröĂte Wasservolumen nach dem Bodensee. Bei einer Ringkanalisation wĂŒrde dann eine Seethermie gemeinsam zu realisieren sein. Er fragt zur Geothermie. Wurde das stĂ€dtische mit einigen StadtrĂ€ten erarbeitete Material PWC zur VerfĂŒgung gestellt? Wurden Erfahrungen auch von anderen StĂ€dten berĂŒcksichtigt? Er vermisst eine Aussage zur Option der Nutzung der Geothermie aus Pullach.
Herr n. n. (PWC): Es gibt eine engen Austausch mit der Stadt. Ăber einzelne Dokumente kann er nichts sagen. Es wird nichts ausgeschlossen.
Herr Weinl: Es gibt eine Arbeitsgruppe auch mit StadtrÀten, die sich mit der WÀrmeplanung befasst.
(Anm. d. Verf.: Zufriedenstellend kann die Frage nicht beantwortet werden, was vielleicht auch ein wenig verstĂ€ndlich ist. Es liegt aber die BefĂŒrchtung in der Luft, dass da manche Dinge vielleicht doch noch in einer stĂ€dtischen Schublade schlummern, die PWC interessieren sollten.)
Herr Fiedler (UWG): Er fragt nach den DĂŒkern. Die sind unterschiedlich zu bewerten. Er fragt nach dem Potential von dezentralen AnsĂ€tze aufgrund Starnbergs Topografie.
Herr n.n. (PWC): "Es gibt gewisse Steigungen in Starnberg ..." Auch das wird in den Zielszenarien berĂŒcksichtigt.
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Bei den DĂŒkern hat eigentlich nur einer ein richtiges Potential. Mit stehenden GewĂ€ssern gibt es bei der Seethermie kaum Erfahrungen. Zwischen "zentral" und "dezentral" gibt es immer auch Mischformen. Ein komplettes WĂ€rmenetz wird es in Starnberg wohl nicht geben.
Herr Dr. Hauser (SPD): (Anm. v. Verf.: Es sind nur allgemeine Aussagen ...). Er fragt nach einer Vorabaussage zu "zentral" und "dezentral".
Herr n. n. (PWC): Das hÀngt von der lokalen Situation ab. ...
(Anm. v. Verf.: Die Aussagen hÀtte man sich auch selbst erarbeiten können. Es geht alles oder nichts - es hÀngt von der lokalen Situation ab.)
Herr Prof. GaĂner (UWG): Er fragt nach der "RĂŒckfallebene", falls "gröĂere" Alternativen nicht umgesetzt werden können.
Herr n. n. (PWC): Kleine Blockheizkraftwerke, WÀrmepumpen und Pelletheizungen sind möglich.
(Anm. d. Verf.: kleine Atomkraftwerke sind aktuell in Starnberg laut Stadtratsbeschluss nicht erlaubt.)
Frau Dr. Lauer (B90/GrĂŒne): Die hat einige Zahlen addiert, die sie sich bestĂ€tigen lassen möchte. Drei der vorgestellten MaĂnahmen könnten schon den gröĂten Teil des Starnberger Bedarfs decken.
Herr n. n. (PWC): Sanierungen sind meist nicht einfach. Ein Potential durch Sanierung ist vorhanden. Im Zielszenario werden MaĂnahmen priorisiert. Es gibt in Starnberg viele lokale Potentiale und keine Industriebetriebe.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Zwischenstand der kommunalen WĂ€rmeplanung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Novellierung des BauGB infolge des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Bauturbo); Darstellung der Ănderungen sowie der Handlungserfordernisse fĂŒr die Stadt Starnberg - Leitbildentwurf
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Der Bauausschuss wurde am 22.01.2026 und der Stadtrat am 26.01.2026 ĂŒber die aktuellen Ănderungen im Rahmen der Novellierung des BauGB informiert. Dabei wurde der Beschluss gefasst die seitens der Fraktion BMS vorgeschlagenen Leitlinien dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen. Der am 26.01.2026 eingereichte Leitlinienentwurf wurde ĂŒberarbeitet und ist als aktualisierte Fassung als Anlage beigefĂŒgt. Im Gegensatz zu den seitens der Verwaltung in der Vorlage 2025/507-1 erarbeiteten Kriterien ist die vorliegenden Leitlinien allgemeiner gefasst und lassen mehr Spielraum fĂŒr politische Einzelfallentscheidungen. Zielsetzung und GrundsĂ€tze der Anwendung sind allgemein gefasst bzw. geben aktuelle Rechtsrundlagen oder allgemeine GrundsĂ€tze ĂŒblichen Verwaltungshandelns wieder. Die in den PrĂŒfkriterien genannten Unterpunkte sind grundsĂ€tzlich richtig. Konflikte mit zwischen unterschiedlichen SchutzgĂŒtern sind jedoch nicht vermeidbar und mĂŒssen im Einzelfall entschieden werden.
Die Regelungen einer angemessenen DurchfĂŒhrungsverpflichtung, Sozialbindung und die KostenĂŒbernahme von Folgekosten in einem stĂ€dtebaulichen Vertrag sind essentiell, um reine Spekulationen zu vermeiden, Ziel der Schaffung kostengĂŒnstigen Wohnraums zur Umsetzung zu verhelfen und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren. Da die personellen Ressourcen begrenzt sind und der Aufwand fĂŒr die PrĂŒfung beantragter Abweichungen, die Verhandlung von VertrĂ€gen und letztendlich die Vor- und Nachbereitung der politischen Beratungen erheblich werden kann, empfiehlt die Verwaltung bei der Neufassung der GeschĂ€ftsordnung die in der Beschlussvorlage 2025/507-1 genannten VorschlĂ€ge umzusetzen, um ein effizientes Verwaltungshandeln zu ermöglichen.
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Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/GrĂŒne): Sie fragt nach den UmweltprĂŒfungen. Wie werden die Umweltbelange bei einem Weglassen des Bauleitplanverfahrens berĂŒcksichtigt?
Herr Weinl: Die Fachgesetze werden durch den "Bauturbo" nicht ausgesetzt. Es geht nur um das Planungsrecht. Im Einzelfall sind dann entsprechende stĂ€dtebauliche VertrĂ€ge abzuschlieĂen.
Herr Prof. GaĂner (UWG): Er fragt beispielhaft nach der Gestaltung von SteingĂ€rten. Mit dem Bauturbo kann man bei jedem Grund die Zustimmung verweigern. (Anm. d. Verf.: Jetzt kommen ein paar allgemeine Aussagen, bei denen ich nicht so ganz das verfolgte Ziel erkenne.) Jede lokale Leitlinie kostet jeder Verwaltung Zeit. Die Nachverdichtung ist wichtig in Starnberg. Und wenn man da nach BauGB §34 bewertet, klappt das ohne Leitlinien auch. (Anm. d. Verf.: So langsam sehe ich das Ziel. Kein neues Dokument mit Dingen, die man auch mit dem gesunden stĂ€dtebaulichen Menschenverstand genauso entscheiden wĂŒrde. Dem stimme ich zu.) Eine Aufstockung geht nur mit Bauturbo. Da sollten nicht so viele HĂŒrden aufgebaut werden. Das hemmt u. U. eine Nachverdichtung. Starnberg hat statistisch "die falschen Einwohner". Es fehlen Mietwohnungen fĂŒr z. B. Handwerker etc. Und das geht nicht ohne Aufstockung.
Frau Falk (SPD): Unsere GrĂŒnordnung regelt die Steingarten. Sie wirbt fĂŒr die Leitlinien. Das Gremium hat sich das gewĂŒnscht. Es soll eine Orientierung fĂŒr den Stadtrat sein. Wir mĂŒssen uns daran ja nicht halten. (Anm. d. Verf.: Was sind das fĂŒr Leitlinien, an die man sich nicht halten braucht oder soll?)
Frau Pfister (BMS): In den Leitlinien soll hochpreisiger Wohnungsbau unterbunden werden. Wir schaffen ein Papier mehr, welches fĂŒr die Verwaltung relevant sein soll. Und damit nicht ungeordnet entschieden wird.
Herr Dr. SchĂŒler (UWG): Er verwahrt sich dageben, dass es so klingt, als wenn der Bauausschuss bisher ungeordnet entschieden hĂ€tte.
(Anm. d. Verf.: In meinen Augen enthalten die Leitlinien nichts, was man nicht auch mit dem "gesunden stĂ€dtebaulichen Menschenverstand" genauso entscheiden wĂŒrde. Der Wunschnach "Leitlinien", etc. spiegelt fĂŒr mich auch die aktuelle Vorgehensweise in vielen Ebenen unserer Gesellschaft wieder. Es fehlt der Mut zur eigenen verantwortungsvollen Entscheidung. Man orientiert sich lieber an Gesetzen, Richtlinien, Normen oder Leitlinien. Da kann man am Ende dann nichts Falsches entscheiden und die Verantwortung fĂŒr die Entscheidung von sich weg verlagern - man hat sich ja an den Leitlinien orientiert. Das spart sicher ein Nachdenken, ist aber wieder ein weiteres StĂŒck BĂŒrokratie, die wir doch alle reduzieren wollen.)
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschlieĂt, von den Möglichkeiten des "Wohnungsbauturbo" Gebrauch zu machen und legt fĂŒr dessen Anwendung die Leitlinien der Stadt Starnberg in der Fassung vom 30.03.2026 zugrunde.
angenommen: 18:8
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Ănderungen der ZustĂ€ndigkeiten beim Entwurf der GeschĂ€ftsordnung fĂŒr den neuen Stadtrat einflieĂen zu lassen.
angenommen: 25:3
TOP 6 61. Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans "Sondergebiet FreiflĂ€chen- Photovoltaik" fĂŒr die GrundstĂŒcke Fl. Nrn. 631, 632, 633, 634 und 604/3, Gemarkung Hadorf; AbwĂ€gung der Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Fassung des Feststellungsbeschlusses
vertagt
TOP 7 Personalsituation in der StadtbĂŒcherei Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Im Zuge der Konsolidierung wurde der Personalstamm der StadtbĂŒcherei von ehemals 5,6 VollzeitĂ€quivalent auf aktuell 3,03 VollzeitĂ€quivalent reduziert. Durch die EinfĂŒhrung eines zweiten Selbstverbuchers sollte das Personal entlastet werden. Da jedoch die direkte Kontrolle bei der RĂŒckgabe entfĂ€llt, entsteht ein hoher administrativer Nachbearbeitungsaufwand (Recherche, Telefonate, E-Mails bei unvollstĂ€ndigen Medien), der nun PersonalkapazitĂ€ten bindet, welche im Publikumsbereich fehlen.
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Die personelle Unterbesetzung fĂŒhrte zu folgenden negativen Begleiterscheinungen:
Ein-Personen-Dienst: Derzeit muss eine einzige Fachkraft das Besucheraufkommen ĂŒber mehrere Etagen allein bewĂ€ltigen. Eine lĂŒckenlose Aufsicht ist so unmöglich.
Sicherheit und Ordnung: Durch die fehlende PrĂ€senz auf den Etagen nahmen Vandalismus, VermĂŒllung und DiebstĂ€hle merklich zu. ...
Psychische Belastung: Das Personal ist permanentem Stress durch die Gleichzeitigkeit von Aufsicht, der Bearbeitung von Beschwerden (z. B. zu GebĂŒhrenerhöhungen) sowie Hilfestellung und Beratung ausgesetzt. Dies erhöht das Fehlerrisiko, gefĂ€hrdet die Gesundheit und erhöht das Fluktuationsrisiko.
Die Personalsituation hat dazu gefĂŒhrt, dass die Leseförderung stark eingeschrĂ€nkt werden musste: ...
Kindergartengruppen mit altersgerecht angepassten Angeboten musste bereits ersatzlos gestrichen werden. Aktuell können lediglich noch Bilderbuchkinos fĂŒr maximal 15 Gruppen pro Jahr angeboten werden. Damit verliert die StadtbĂŒcherei ihre Funktion als Bildungspartnerin fĂŒr die kleinsten BĂŒrgerinnen und BĂŒrger.
Die Verwaltung schlĂ€gt vor, die Gesamtsituation der BĂŒcherei im Zuge der geplanten Konsolidierung in der Jahresmitte genauer zu betrachten und hierfĂŒr geeignete MaĂnahmen zur Sicherstellung des Betriebs zu erarbeiten. Eine kurzfristige Verringerung der Ăffnungszeiten bis zur Erstellung eines endgĂŒltigen MaĂnahmenkatalogs wĂŒrde die Mitarbeiterinnen zumindest partiell entlasten.
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Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie hört die Leidenschaft der Leiterin der StadtbĂŒcherei in ihrem Vortrag. Vielleicht sind die KonsolidierungsmaĂnahmen 2023 eine "Bruchlandung" geworden. Weniger Ăffnungszeiten können es nicht sein. Sie fragt, was benötigt wird.
Frau n. n. (StadtbĂŒcherei): Eine Halbtagsstelle mit Gehaltsklasse E5 wĂŒrde ihr schon mehr als helfen. Sie wĂ€re im Stellenplan enthalten.
Frau Pfister (BMS): Sie stellt den Antrag, diese Stelle schnellstmöglich zu besetzen.
Herr Beigel (CSU): Es ist jetzt eingetreten, was wir damals schon befĂŒrchtet haben. Er hĂ€lt den Beschlussvorschlag nicht fĂŒr zielfĂŒhrend. Er möchte sich erst ĂŒber das groĂe Ganze unterhalten. Er unterstĂŒtzt die Ausschreibung der E5-Stelle.
Herr Dr. SchĂŒler (UWG): Er fragt nach der Anzahl der bezahlten Ausweise?
Frau n. n. (StadtbĂŒcherei): Die Nutzerzahlen haben sich nicht geĂ€ndert. Durch die Erhöhung der GebĂŒhren gab es höhere Einnahmen.
Herr Dr. Glogger (WPS): ... Er stimmt der neuen Stelle zu.
Herr Mignoli (BLS): Er geht mit der Stelle mit. Er fragt nach optimierten Ăffnungszeiten.
Frau n. n. (StadtbĂŒcherei): Bei weiter reduzieren Ăffnungszeiten wĂŒrden sich die Besuche weiter zu bestimmten Zeiten bĂŒndeln.
Frau FrĂ€nkel (B90/GrĂŒne): Sie hat mit Weilheim und Wolfratshausen verglichen. In Starnberg wird sehr viel angeboten. Sie fragt nach dem Kostendeckungsgrad im Vergleich zu anderen freiwilligen Leistungen.
Herr Heidinger (BLS): Es wird ein guter Job gemacht. Es wurde mehr Gewinn gemacht. Nicht dass wir in einem halben Jahr trotz neuer Stelle wieder dieselbe Diskussion fĂŒhren.
Frau n. n. (StadtbĂŒcherei): Mit einer Halbtagsstelle ist ihr viel geholfen.
Frau Pfister (BMS): Laut ALLRIS ist die halbe Stelle im Stellenplan enthalten.
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Er fragt nach dem Kostendeckungsgrad der StadtbĂŒcherei.
Herr Forster: Aktuell bei 8,4% bei eine Budget von 560.000 ⏠Ausgaben.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur StadtbĂŒcherei Starnberg zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, fĂŒr die kommenden KonsolidierungsgesprĂ€che MaĂnahmen zu erarbeiten, die einen gesicherten Betrieb der StadtbĂŒcherei ermöglichen.
angenommen: 18:7
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dass die im Stellenplan berĂŒcksichtigte Gehaltsklasse E6 mit 0,5 VZĂ ausgeschrieben und besetzt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Raumsummenprogramm Anbau Irmgard-Stadler-Kinderhaus
vertagt
TOP 9 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Ănderung der Anlage zur Satzung ĂŒber die GebĂŒhren fĂŒr den Besuch der stĂ€dtischen Kindertageseinrichtungen vom 01.04.2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Die vom Stadtrat am 27.03.2026 beschlossenen neuen GebĂŒhren fĂŒr die Kindertageseinrichtungen mĂŒssen noch in der GebĂŒhrensatzung verankert werden. § 3 der aktuell gĂŒltigen GebĂŒhrensatzung regelt die BesuchsgebĂŒhren in der jeweiligen Anlage zur Satzung.
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschlieĂt die folgende Ănderung der GebĂŒhrensatzung:
"Die Stadt Starnberg erlÀsst aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (BGVl. S. 264. BayRS 2024-1-I), zuletzt geÀndert durch § 1 des Gesetzes vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
§ 1 Die Satzung ĂŒber die GebĂŒhren fĂŒr den Besuch der stĂ€dtischen Kindertageseinrichtungen wird wie folgt geĂ€ndert:
Die bestehende Anlage wird ersetzt durch die "GebĂŒhrenĂŒbersicht ab September 2026" (s. Anlage).
§ 2 Die Ănderung tritt zum 01.09.2026 in Kraft."
angenommen: 18:4
TOP 10 Widmung einer RuhestÀtte am Friedhof an der Hanfelder Str. als Ehrengrab
vertagt
TOP 11 Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 29.04.2025 zur EinfĂŒhrung einer Verpackungssteuer
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 29.04.2025 wurde die Grundsatzentscheidung zur EinfĂŒhrung einer Verpackungssteuer beschlossen. Aufgrund des Gesetzes zur Ănderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 23.12.2025 ist die Erhebung einer Verpackungssteuer jedoch nicht mehr zulĂ€ssig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG). Die Verwaltung empfiehlt daher, den Grundsatzbeschluss vom 29.04.2025 aufzuheben.
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschlieĂt die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 29.04.2025 zur EinfĂŒhrung einer Verpackungssteuer.
angenommen: 17:7
TOP 12 Vorlage der Jahresrechnung 2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
GemÀà Art. 102 Abs. 1 und 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Rechnungsergebnis 2025 betrĂ€gt 102.567.924,65 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit 95.146.478,51 EUR und der Vermögenshaushalt mit 7.421.446,14 EUR abschlieĂt. Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Ăberschuss in Höhe von 3.142.269,21 EUR, der dem Vermögenshaushalt zugefĂŒhrt wurde. Geplant waren lediglich 904.600 EUR. Trotz der hohen Minderausgaben im Verwaltungshaushalt und dem Abgang alter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt musste auf Grund erheblicher Mindereinnahmen und Neubildung von Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt eine RĂŒcklagenentenahme in Höhe von 3.068.352,33 EUR vorgenommen werden. Das Rechnungsergebnis fiel gegenĂŒber der Planung um insgesamt 3.061.736,40 EUR schlechter aus. Aufgrund der Entnahme reduzierte sich der Bestand der allgemeinen RĂŒcklage von 9.412.005 EUR zu Beginn auf 6.434.703 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2025. Infolge der Tilgungsleistungen hat sich der Schuldenstand von 11.697.176,63 EUR (ohne Wasserwerk) auf 11.008.812,77 EUR verringert, was bei einer Einwohnerzahl von 24.471 (Stand 31.12.2024) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 450 EUR entspricht. Sie liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer GröĂe, der zuletzt mit 632 EUR (Stand 31.12.2024) angegeben wurde. BezĂŒglich weiterer Einzelheiten wird auf den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung verwiesen. Sobald der RechnungsprĂŒfungsausschuss die Jahresrechnung geprĂŒft hat (örtliche RechnungsprĂŒfung gem. Art. 103 GO), wird die Jahresrechnung dem Stadtrat zur Feststellung und Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung vorgelegt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestĂ€tigt die Vorlage der Jahresrechnung 2025 und beauftragt den RechnungsprĂŒfungsausschuss mit der DurchfĂŒhrung der örtlichen PrĂŒfung gemÀà Art. 103 GO.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Seeanbindung - Antrag StadtrÀtin Henniger vom 22.01.2026
vertagt
TOP 14 Installierung eines dynamischen Parkleitsystems
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung vom 21.10.2020 die Installierung eines dynamischen Parkleitsystems in der Innenstadt beschlossen. Ein dynamisches Parkleitsystem leitet den PKW-Fahrer nicht nur zur nĂ€chsten Tiefgarage, sondern zeigt auch in Echtzeit an, wie viele ParkplĂ€tze in der jeweiligen Tiefgarage aktuell frei sind. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits im Jahr 2014 fertiggestellt und im Anschluss an den Stadtratsbeschluss im Jahr 2020 aktualisiert. Die Kosten beliefen sich damals auf geschĂ€tzt 440.000 Euro brutto. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Mittel fĂŒr die Planung und Installation des Leitsystems in den letzten Jahren immer wieder nach hinten geschoben. Da die Aktualisierung des Konzepts nun bereits ĂŒber fĂŒnf Jahre alt ist, hat die Verwaltung den zustĂ€ndigen Sachbearbeiter nach einer aktuellen KosteneinschĂ€tzung gebeten. Er geht derzeit von Kosten in Höhe von rund 590.000 Euro brutto aus. Darin nicht enthalten ist die ggf. nötige AufrĂŒstung der jeweiligen ParkhĂ€user. Hinzu kommen auĂerdem Planungskosten in Höhe von rund 60.000 Euro.
Eine aktuelle Abfrage der Tiefgaragenbetreiber in der Innenstadt hat ergeben, dass die Tiefgaragen im Centrum, in den Seearkaden, in der Brunnangerhalle und im Stadtmarkt sich am Parkleitsystem beteiligen möchten. Allerdings hĂ€ngt die tatsĂ€chliche Bereitschaft der Beteiligung stark von den Kosten ab, die im Rahmen der Installation auf die Betreiber zukĂ€me. Die Betreiber der Tiefgaragen in der Kreissparkasse haben eine Beteiligung bereits abgesagt, da die ParkplĂ€tze möglichst fĂŒr die hauseigenen Kunden bereitgehalten werden sollen. Somit handelt es sich um 629 ParkplĂ€tze in der Innenstadt, die an das Leitsystem angebunden werden könnten: 289 im Centrum, 160 in den Seearkaden, 120 im Stadtmarkt und 60 in der Brunnangerhalle. AuĂerdem reduzieren sich die Installationskosten bei 4 Tiefgaragen auf ca. 550.000 Euro.
Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 900 Euro pro Stellplatz fĂŒr die Planung und Installierung des Parkleitsystems. Um die Kosten fĂŒr die Stadt in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist aus Sicht der Stadtverwaltung unbedingt eine spĂŒrbare Kostenbeteiligung der privaten Tiefgaragenbetreiber notwendig. Hierbei wĂ€re eine Kostenbeteiligung pro Stellplatz denkbar. AuĂerdem hat sich die Stadtverwaltung um die Akquise von Fördergeldern bemĂŒht. Die Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, dass "gem. Nr. 2.3.1.8 RZStra zur Verbesserung der VerkehrsverhĂ€ltnisse (hier insbesondere die Verringerung der Parksuchverkehre) der Bau bzw. Ausbaus eines Verkehrs- bzw. Parkleitsystems in Form einer dynamischen Beschilderung nach Art. 2 BayGVFG gefördert werden" kann. "AbschlieĂende Aussagen zu einer möglichen Förderung und deren Höhe können erst nach PrĂŒfung eines Zuwendungsantrags gemacht werden." Im Falle einer Zusage kann mit einer Förderung von wahrscheinlich 50% der förderfĂ€higen Kosten gerechnet werden. Der Förderantrag muss bis jeweils 1. September des Vorjahres des Baubeginns eingereicht werden.
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Beschlussvorschlag
Das Projekt zum bisherigen Parkleitsystem wird beendet. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prĂŒfen, ob ein digitales oder App-basiertes Parkleitsystem eingefĂŒhrt werden kann.
angenommen: einstimmig
Das Belegungsrecht der Stadt Starnberg auf den neu entstehenden digitalen Werbetafeln soll genutzt werden, um auf vorhandene ParkplÀtze hinzuweisen und diese damit in das bestehende Parkleitsystem zu integrieren.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Regionalmanagement MĂŒnchen SĂŒdwest e.V.; Hier: SatzungsĂ€nderung und Mitgliedsbeitrag fĂŒr das Jahr 2026
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Die StĂ€dte MĂŒnchen, Germering und Starnberg sowie die Gemeinen Gauting, Neuried, Krailling, Planegg und GrĂ€felfing haben nach der gemeinsamen Erarbeitung eines raumordnerischen Entwicklungskonzepts MĂŒnchen SĂŒdwest beschlossen, die Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Verein fortzufĂŒhren. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2015 der Verein Regionalmanagement MĂŒnchen SĂŒdwest e.V. gegrĂŒndet. Im Rahmen der Vereinsarbeit werden unterschiedliche Themen bearbeitet, wie etwa die Konzeption eines regionalen Landschaftsparks WĂŒrm oder gemeinsame Energiefragen.
Der Mitgliedsbeitrag betrug pro Förderperiode (jeweils ein Kalenderjahr) 16.000,00 Euro brutto. Die Stadt Starnberg und weitere Kommunen kĂŒndigten die Mitgliedschaft aus HaushaltsgrĂŒnden zum 31.12.2024. Auf die Beschlussvorlage 2024/083 wird diesbezĂŒglich verwiesen.
Der Vorstand des Vereins kontaktierte daraufhin alle ausgetretenen Kommunen und hat angeboten, zu einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,00 Euro fĂŒr das Kalenderjahr 2025 wieder in den Verein einzutreten. Ferner wurde fĂŒr das Kalenderjahr 2026 ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,00 Euro in Aussicht gestellt. Mit Beschluss 2025/314 ist die Stadt Starnberg dem Verein sodann wieder beigetreten.
Zwischenzeitlich wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen, dass der Mitgliedsbeitrag fĂŒr das Kalenderjahr 2026 erneut auf 0,00 Euro festgelegt wird. Das EinverstĂ€ndnis zu dieser Festsetzung muss der Stadtrat der Stadt Starnberg beschlieĂen.
Ferner wurden SatzungsĂ€nderungen in der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen. In der Anlage befinden sich die neue Satzung in Reinschrift und ein Dokument, aus dem die Ănderungen hervor gehen. Die wesentlichen Ănderungen sind Folgende:
⹠§ 1 Name, Vereinsgebiet, Sitz, GeschÀftsjahr
Die Ănderungen in § 1 sind ĂŒberwiegend rein redaktioneller Natur. Eine wesentliche Ănderung ist, dass der Vereinssitz auf Neuried geĂ€ndert wurde und die Regelung aufgenommen wurde, dass der Sitz in der Regel in der Gemeinde der vorsitzenden Person liegen soll. Abweichungen hiervon können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
⹠§ 3 Mitglieder
Die Mitglieder sind nicht mehr alleine auf die GrĂŒndungsmitglieder beschrĂ€nkt sondern alle im Vereinsgebiet (MĂŒnchen, Starnberg, Germering und WĂŒrmtal) liegenden Gemeinden können Mitglied werden. Die Aufnahme oder Wiederaufnahme der Mitglieder erfolgt nun alleine durch die Mitgliederversammlung auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Der Zwischenschritt, dass der Vorstand die Aufnahme oder die Wiederaufnahme zunĂ€chst vorschlagen muss, wurde gestrichen.
⹠§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Deklaratorisch wurde aufgenommen, dass durch den Austritt auch die AnsprĂŒche gegen den Verein erlöschen. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein bedarf nun der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann Mitglieder nicht mehr alleine durch Beschluss ausschlieĂen.
⹠§ 5 Finanzierung
Eine anteilige RĂŒckzahlung des Mitgliedsbeitrags bei unterjĂ€hrigem Austritt ist ausgeschlossen.
⹠§ 10 PrĂŒfung des Vereins
Die PrĂŒfung des Vereins erfolgt nicht mehr durch den RechnungsprĂŒfungsausschusses der Gemeinde, in der der Verein seinen aktuellen Sitz hat, sondern durch zwei Mitgliedsgemeinden.
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Die Debatte
Herr Dr. Glogger (WPS): Es ist eines von vielen Foren. Er stellt den Antrag, dort auszutreten.
Herr Wobbe (UWG): Er kann das bestÀtigen. Es kommt nichts dabei heraus.
Antrag Herr Dr. Glogger (WPS):
KĂŒndigung der Mitgliedschaft aus dem Verein Regionalmanagement MĂŒnchen SĂŒd-West e.V. zum nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt
angenommen: 21:4
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Kammerl: Starnberg nimmt am Einweg-Fond teil. (Sie liest die durchgefĂŒhrten Aktionen vor.). Beim Programm der Sanierung von SportstĂ€tten wurde die Stadt Starnberg nicht berĂŒcksichtigt.
Herr Zirngibl (CSU): Es wird zu viel im Stadtrat ĂŒber Dinge diskutiert, die bereits in den AusschĂŒssen vorberaten wurde.
Herr FrĂŒhauf (CSU): Am Freitag ist in Perchting Maifeier.
Herr Mignoli (BMS): Warum wird der Split auf den Ăberwegen nicht abgerĂ€umt? Warum ist die kleine Kehrmaschine immer noch kaputt?
Frau Dr. Lauer (B90/GrĂŒne): Es geht um die Verkehrsberuhigung in Wangen. Es sollte seit April 2025 geprĂŒft werden und uns heute nach Aussagen aus dem letzten UWM der Stand mitgeteilt werden.
Frau Kammerl: Sie kann da heute nichts zu sagen.
Herr Dr. Sengl (B90/GrĂŒne): Diskussionen im Stadtrat sind sehr wohl sinnvoll.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den BĂ€nken an einer Haltestelle.
Frau Kammerl: Da ist der EigentĂŒmer gefragt. Die BĂ€nke können nur auf privaten Grund aufgestellt werden.
Herr Heidinger (BLS): Er bedankt sich bei den StadtrĂ€ten und den Feuerwehren. Er hĂ€lt ein PlĂ€doyer fĂŒr die Feuerwehren und andere ehrenamtlich Engagierte.
Frau Falk (SPD): Sie verabschiedet sich aus persönlichen GrĂŒnden als 3. BĂŒrgermeisterin in der nĂ€chsten Legislaturperiode. Sie bedankt sich bei Verwaltung und der 2. BĂŒrgermeisterin.
Frau Kammerl bedankt sich im Namen des Ersten BĂŒrgermeisters bei den scheidenden StadtrĂ€ten. Es wird ein kleines Geschenk ĂŒberreicht.
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(M)ein Fazit:
Das war sie jetzt. Meine "erste letzte Stadtratssitzung mit der "alten" Besetzung". Ab nĂ€chste Woche sind 11 neue StadtrĂ€tinnen und StadtrĂ€te mit im Boot. Ich bin gespannt, ob sich das sachliche Miteinander fortsetzt oder ob wir wieder in die nicht so schönen frĂŒheren Zeiten zurĂŒckkehren (die ich damals aus der zweiten Reihe auch recht gut beobachten konnte).
Einige StadtrĂ€te brauchen augenscheinlich die Leitlinien zum Bauturbo, in denen in meinen Augen eigentlich nur SelbstverstĂ€ndliches steht, was man auch "mit dem gesunden stĂ€dtebaulichen Menschenverstand" genauso entscheiden wĂŒrden."
Manchmal vermisse ich einfach bei Anderen den "Mut zur eigenen Entscheidung inkl. Ăbernahme der Verantwortung". Auch halte ich in unserer Gesellschaft das Nicht-Tolerieren von Fehlern fĂŒr ein groĂes Problem. Fehler passieren und nahezu alle lassen sich auch zumeist in adĂ€quater Zeit und mit machbaren Aufwand beheben. NatĂŒrlich ist es immer besser, wenn Fehler erst gar nicht passieren. Wenn wir aber unsere BĂŒrokratie und Regelwut reduzieren wollen, werden wir an dem Zulassen von mehr Eigenverantwortlichkeit und einer sich daraus ergebenen höheren Fehlertoleranz bzw. Fehlerakzeptanz nicht vorbeikommen.
Ich wĂŒnsche den scheidenden StadtrĂ€ten eine politisch entspannte stadtratslose Zeit, die sie hoffentlich dann auch genieĂen können. Und vielleicht sieht man den Einen oder die Andere noch einmal auf der kommunalpolitischen BĂŒhne wieder.














