Ăsterreich: Hinweispflichten ausländischer Bildungseinrichtungen beim Studienbetrieb in Ăsterreich
Ăsterreich: Hinweispflichten ausländischer Bildungseinrichtungen beim Studienbetrieb in Ăsterreich
Ausländische Bildungseinrichtungen dĂźrfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Ăsterreich Studiengänge durchfĂźhren, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit Ăśsterreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind. Nach positiver Absolvierung des MeldeverfahrensâŚ
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