ErklĂ€rung zu unseren UnterstĂŒtzungsleistungen
In letzter Zeit erreichen uns immer hĂ€ufiger Anfragen zur Ăbernahme von Tierarztkosten oder zur UnterstĂŒtzung mit Futter und Sachmitteln. Dazu möchten wir gern etwas erklĂ€ren:
Unser Verein hat das Ziel, Familien und Einzelpersonen zu helfen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind â damit sie ihr bereits vorhandenes Haustier nicht abgeben mĂŒssen und es weiterhin artgerecht versorgen können.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass unsere Hilfe nicht dafĂŒr gedacht ist, die Anschaffung eines Tieres zu ermöglichen, wenn die finanziellen Mittel dafĂŒr eigentlich fehlen. Wer sich ein Tier zulegt, sollte sicherstellen können, dass es dauerhaft gut versorgt ist â unabhĂ€ngig davon, ob es UnterstĂŒtzungsangebote wie unseres gibt. Diese Verantwortung liegt bei jedem Tierhalter selbst.
NatĂŒrlich wissen wir, dass es manchmal besondere Lebenssituationen gibt â etwa familiĂ€re oder soziale GrĂŒnde â und sehen jeden Einzelfall mit dem nötigen FingerspitzengefĂŒhl.
Voraussetzungen fĂŒr unsere UnterstĂŒtzung
Um Hilfe bei der Versorgung zu erhalten, ist eine Registrierung als âGastâ bei uns erforderlich. Registrierte GĂ€ste bekommen regelmĂ€Ăig Trocken- und/oder Nassfutter sowie Leckerchen fĂŒr ihr Haustier. Auch Sachmittel können â je nach VerfĂŒgbarkeit â gegen einen kleinen Betrag abgegeben werden.
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Wer drei Monate ohne RĂŒckmeldung nicht zur Futterausgabe kommt, wird aus unserer Kartei gestrichen und kann sich bei Bedarf neu registrieren. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass vorlĂ€ufig keine BedĂŒrftigkeit mehr besteht.
Zur Registrierung ist der Nachweis eines entsprechenden Bescheids notwendig â zum Beispiel vom Jobcenter (BĂŒrgergeld), Sozialamt (Grundsicherung) oder durch Vorlage einer kleinen Rente. Bei Hunden benötigen wir zusĂ€tzlich den Steuerbescheid der jeweiligen Stadt oder Gemeinde des Kreises Paderborn.
UnterstĂŒtzung bei Tierarztkosten
Diese Voraussetzung gilt auch, wenn wir Tierarztkosten bezuschussen oder ĂŒbernehmen. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass uns dafĂŒr zweckgebundene finanzielle Mittel zur VerfĂŒgung stehen. SelbstverstĂ€ndlich arbeiten wir in solchen FĂ€llen eng mit den jeweiligen TierĂ€rzten zusammen.
Die Mitglieder unseres Vereins haben folgende Kriterien fĂŒr ZuschĂŒsse zu Tierarztkosten festgelegt (laut Protokoll der Mitgliederversammlung vom 02.05.2023):
- Es mĂŒssen zweckgebundene Mittel vorhanden sein. - Das Tier muss nachweislich bereits vor Eintritt der Notlage im Haushalt gewesen sein. - Der Tierhalter muss mindestens sechs Monate bei uns registriert und regelmĂ€Ăig zu den Ausgabeterminen gekommen sein. - ZuschĂŒsse sind auf 2.000âŻâŹ pro Tier und Behandlung begrenzt. - Eine zinslose RĂŒckzahlung der Rechnungssumme in kleinen monatlichen Raten an den Verein wird vereinbart. Nach RĂŒckzahlung von 50âŻ% kann der Restbetrag als Zuschuss erlassen werden.
Der Vorstand darf diese Vorgaben mit EinfĂŒhlungsvermögen auslegen und jeden Fall individuell bewerten.
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Wir bitten um VerstĂ€ndnis, dass wir nicht jede Anfrage positiv beantworten können. Diese Entscheidungen dienen sowohl der Fairness gegenĂŒber allen Berechtigten als auch der langfristigen Sicherstellung unserer UnterstĂŒtzung fĂŒr die Zukunft.
Auch wir sind Tierhalter und wissen, wie schwer es ist, wenn das eigene Tier krank oder verletzt ist. Uns fĂ€llt es nie leicht, eine Absage zu erteilen â dennoch mĂŒssen wir uns an diese Regeln halten, um möglichst vielen dauerhaft helfen zu können.
Wir danken herzlich fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis und Ihr Vertrauen.












