Schmerzhafter Tag fĂŒr die deutsche Schweinehaltung - das Aus fĂŒr den Kastenstand!
Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen im Februar und Juni hat der Bundesrat heute im dritten Anlauf die siebte Verordnung zur Ănderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen. Damit ist die seit dem âMagdeburger Kastenstandsurteilâ bestehende Unsicherheit fĂŒr Sauenhalter ĂŒber die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich beseitigt. Gleichzeitig hat der Bundesrat aber die bereits im Entwurf der Bundesregierung enthaltenen zahlreichen zusĂ€tzlichen Vorgaben fĂŒr die Sauenhaltung nochmal sehr deutlich verschĂ€rft. âDie heute beschlossenen Vorgaben stellen unsere Betriebe vor Ă€uĂerst groĂe Herausforderungen. Mit den massiven VerschĂ€rfungen durch den Bundesrat bezahlen Sauenhalter einen schmerzhaft hohen Preis fĂŒr die notwendige Wiederherstellung der Rechtssicherheitâ, sagt der bayerische BauernprĂ€sident Walter Heidl. Besonders problematisch ist, dass die Ăbergangsfrist fĂŒr den Umbau des Deckzentrums in bestehenden StĂ€llen mit acht Jahren bzw. in HĂ€rtefĂ€llen zehn Jahren extrem kurz ausfĂ€llt. Ein Stallneubau in der Landwirtschaft amortisiert sich erst nach einer Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren. Die sehr hohen Anforderungen an die Ausgestaltung des Deckzentrums nach der Ăbergangsfrist insbesondere Platzvorgabe von fĂŒnf Quadratmeter pro Sau, erfordern in jedem Betrieb gröĂere BaumaĂnahmen. Das wird kaum noch ĂŒber Umbauten gelingen, sondern macht in der Regel einen Neubau von zumindest einem Teil des Stalls mit entsprechend hohen Kosten notwendig.  Kommentar Read the full article



















