Coronavirus: Besuchsrechte fßr Krankenhäuser und Pflegeheime eingeschränkt
In Bayern sind am Samstag neue AllgemeinverfĂźgungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in Kraft getreten. So gilt nun eine Einschränkung der Besuchsrechte fĂźr Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Jeder Patient oder Betreute darf jetzt nur noch einen Besucher pro Tag fĂźr je eine Stunde empfangen. Ausnahmen sind mĂśglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden. Ferner dĂźrfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten. Am Freitagabend waren vom Robert Koch-Institut auch das Ăśsterreichische Bundesland Tirol und Madrid in Spanien als Coronavirus-Risikogebiete eingestuft worden. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte: "Es ist sehr wichtig, dass der Schutz von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen verstärkt wird. Dies gilt auch fĂźr Krankenhäuser, in denen ebenfalls besonderes schutzbedĂźrftige Menschen sind." "MaĂnahmen mĂźssen gut Ăźberlegt werden" Eine weitere AllgemeinverfĂźgung regelt die am Freitag beschlossene bayernweite SchlieĂung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten ab dem kommenden Montag bis einschlieĂlich 19. April. Huml unterstrich: "An diesem Schritt fĂźhrt im Kampf gegen weitere Infektionen kein Weg mehr vorbei. Klar ist auch: Die Folgen von so einschneidenden MaĂnahmen mĂźssen gut Ăźberlegt werden. Und genau das haben wir getan. Deshalb wird es eine Notfallbetreuung fĂźr bestimmte Personengruppen geben - etwa fĂźr die Kinder von Pflegekräften." Huml fĂźgte hinzu: "Bayern hat beim Thema Coronavirus von Anfang an groĂe Entschlossenheit gezeigt Das wird auch an den zwei neuen AllgemeinverfĂźgungen deutlich. Es bleibt dabei: Der Schutz der BevĂślkerung in Bayern hat fĂźr uns oberste Priorität." AllgemeinverfĂźgungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus AllgemeinverfĂźgung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte fĂźr Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13.03.2020 AllgemeinverfĂźgung des StMGP zum Betretungsverbot fĂźr Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten vom 13.03.2020 Quelle: Bayerisches Staatsministerium fĂźr Gesundheit und Pflege Lesen Sie den ganzen Artikel
















