Die BayBO und Garagennutzung
Um wieviel leerer wären wohl unsere Anliegerstraßen, wenn die vorhandenen Garagen genau für das genutzt werden würden, für das sie baulich gedacht sind bzw. was gesetzlich erlaubt ist.
Welche Nutzung und Lagerung in Garagen ist erlaubt?
In Bayern dienen Garagen laut der BayBO in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und dürfen nicht als Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerräume angesehen werden. Neben Fahrrädern darf aber auch das für Kraftfahrzeuge übliche Zubehör, wie Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, gelagert werden. Eine Garage in Bayern darf ohne Genehmigung nicht für andere Nutzungszwecke umfunktioniert werden. Dazu gehören beispielsweise der Umbau zu einer Hobby- oder Bastelwerkstatt oder einer Schlafmöglichkeit. Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann Bußgelder nach sich ziehen.
(Quelle: https://www.aroundhome.de/garage/verordnung-baugenehmigung/bayern/)
Und wer jetzt fragt: "Aber mein Auto ist zu groß für meine Garage, was soll ich den sonst mit der Garage anfangen?", hat vielleicht zu einem früheren Zeitpunkt eine nicht ganz auf die vorhandenen Randbedingungen abgestimmte Entscheidung getroffen.