Ăber anderthalb Jahre ist es nun her, dass die Bilder einer Abschiebeblockade an einer NĂŒrnberger Berufsschule bundesweit Schlagzeilen machten. Am 31. Mai 2017 sollte in NĂŒrnberg der BerufsschĂŒler Asif nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner MitschĂŒler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abfĂŒhren. Die SchĂŒler*innen wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem Asif weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen. Die Polizeigewalt schockierte die Ăffentlichkeit umso mehr, da sie diesmal nicht an den RĂ€ndern der Gesellschaft stattfand und leicht zu ignorieren gewesen wĂ€re, sondern sich auch gegen Menschen richtete, fĂŒr die Polizeigewalt noch keine zwangslĂ€ufige AlltĂ€glichkeit ist.
Seitdem wird der Kampf um die Deutungshoheit jenes Tages vom bayerischen Staat aus mit Verleumdungen und Kriminalisierung gefĂŒhrt. Seitdem ist aber auch im Laufe der Zeit das öffentliche Interesse ĂŒber diese VorfĂ€lle verebbt, andere Nachrichten/Schlagzeilen bestimmen die Medien. Doch fĂŒr die Betroffenen Menschen an diesem Tag ist noch lange nichts vorbei.
Asif hat im Dezember 2018 seinen Prozess gehabt, bei dem er zu hundert Arbeitsstunden verurteilt wurde. Ihm wurde im Endeffekt vorgeworfen, sich gegen die Abschiebung in ein BĂŒrgerkriegsland gewehrt zu haben. Im November wurde zudem sein wiederaufgenommenes Asylverfahren zum nun zweiten Mal wieder negativ beschieden. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, wozu ein Entscheid noch aussteht.
Auch viele der Menschen, die sich an jenem Tag solidarisch mit Asif zeigten, können diesen Tag nicht so einfach vergessen. FĂŒr mindestens 20 der Abschiebegegner*innen geht die staatliche Repression weiter.
Die Gewalt, mit der der antirassistische Protest an diesem Tag niedergeknĂŒppelt worden war, war wohl noch nicht exzessiv genug; der öffentliche Fahndungsaufruf, der eine Angeklagte traf, oder die mehrmonatige Untersuchungshaft einer weiteren Person und all die anderen Verleumdungen und EinschĂŒchterungsversuche, mit denen so viele Teilnehmer*innen des Protestes bereits exemplarisch abgestraft wurden, noch nicht ausreichend. Den Ermittlungsverfahren folgten Urteile von mehrmonatigen Haftstrafen.
Die Justiz nutzt â ebenso wie die Politik zuvor â die in Bayern verschĂ€rften Paragraphen 114 StGB (âtĂ€tlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamteâ) und § 113 (âWiderstand gegen Vollstreckungsbeamteâ), um den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den GrĂŒnden und HintergrĂŒnden fĂŒr das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen. Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, effektiven Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden VerhĂ€ltnisse zu unterbinden. Dass der 31. Mai ein Beispiel dafĂŒr ist, wie wirksam das solidarische Handeln in Form direkter Aktionen sein kann, ist fĂŒr den Staat wohl nur ein Grund mehr, mit besonderer HĂ€rte gegen die Beschuldigten vorzugehen.
Zu der verhinderten Abschiebung am 31. Mai 2017 gab es bisher schon vier Gerichtsverfahren. In jedem davon wurden die Angeklagten vom Gericht beispielsweise fĂŒr Widerstand, gefĂ€hrliche Körperverletzung, tĂ€tlichen Angriff und Ă€hnlichen scharf klingenden VorwĂŒrfen fĂŒr âschuldigâ befunden und erhielten hohe Strafen wie Geldzahlungen, Arbeitsstunden und bis zu 9 Monate Knast (auf 3 Jahre BewĂ€hrung). Gegen bisher vier Angeklagte fanden bzw. finden Berufungsverfahren statt. Jan ist einer von ihnen.
Am 2. August 2018 fand der erste Prozess gegen Jan vor dem Amtsgericht NĂŒrnberg statt. FĂŒr âWiderstand gegen Vollstreckungsbeamteâ im Rahmen der Abschiebeblockade wurde er zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate Haft ohne BewĂ€hrung gefordert und ist offensichtlich entschlossen, die Freiheitsstrafe trotz der mauen Beweislage doch noch durchzusetzen: Eine Woche spĂ€ter ging sie in Berufung gegen das Urteil. Es ist also wieder alles offen.
Der Termin fĂŒr die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jan steht nun fest: Am Mittwoch, den 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr soll erneut darĂŒber befunden werden, ob Jan âschuldigâ oder âunschuldig" ist und ob er auf eine âillegaleâ Art und Weise gegen Abschiebung protestiert hat. Wir stellen Jans Verfahren in eine Reihe von RepressionsfĂ€llen gegen Menschen, die sich rassistischem Handeln entgegenstellen. Ein weiteres Beispiel in diesem Kontext ist die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer. Hier wird aus humanitĂ€rer Hilfe, die selbstverstĂ€ndlich sein sollte, âBeihilfe zur illegalen Einreiseâ, was in Italien mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann.
Wir sehen die Verfolgung und Bestrafung von solidarischem Handeln als ein Bestandteil tief verwurzelter menschenfeindlicher Herrschaftsstrukturen. Hilfestrukturen sollen nicht geschaffen werden, diskriminierende gesellschaftliche Strukturen sollen nicht hinterfragt und bekĂ€mpft werden. Denn dass die Gesellschaften in Deutschland, Europa und weltweit nach wie vor ausgrenzen und MachtverhĂ€ltnisse ihr Bild prĂ€gen, lĂ€sst sich nicht schönreden. Rassistische Gewalt und Mord in Strafanstalten, mangelhafte Hilfestrukuren, fehlender Schutz, Lagerpflicht, Abschiebung, unterlassene Hilfe bei der Ăberwindung von Grenzen und der Ausbau der Festung Europa sind nur wenige weitere sichtbare Beispiele rassistischer Praxis.
Jans Prozess ist nur einer von vielen. Aber das alles Ă€ndert nichts daran, dass wir verdammt wĂŒtend sind darĂŒber, dass unser Freund wieder vor Gericht gezerrt, wieder bestraft, wieder mit Knast bedroht wird. Und weil sich diese Szenerie in Ă€hnlicher Weise ĂŒberall, egal wo und egal wann, laufend wiederholt und dabei so ungezĂ€hlt viele Menschen und Freund*innen dieselbe DemĂŒtigung und Qual erfahren, fordern wir euch auf, eure Wut darĂŒber ebenfalls laut und klar zu artikulieren!
SolidaritĂ€t ist kein Verbrechen! UnterstĂŒtzt die Betroffenen! Sei es finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Prozessbegleitungen, SolidaritĂ€tsbekundungen oder vielfĂ€ltigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten!
SolidaritÀt ist eine Waffe!
Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA)