Öffentliche Veranstaltungen in Südtirol: Arbeitsschutz, Brandschutz, öffentliche Sicherheit
Im Bereich von gelegentlichen öffentlichen Veranstaltungen könnte man zur Ansicht gelangen, die Arbeitsschutz- und Brandschutzbestimmungen würden nicht gelten. Es ist zwar richtig, dass entsprechende Bestimmungen eingeschränkt zur Anwendung kommen. Die Öffentlichkeit einer Veranstaltung bedingt jedoch eine Sorgfaltspflicht. Ist von “öffentlichen Veranstaltungen” die Rede, ist nach der…













