Hassprediger Eduard Schritter darf genannt werden
Hater dürfen auch als Hater klar genannt werden. Da der Hater Eduard Schritter (”Vermögensberater”) unter seinem Klarnamen zahlreiche Hater Postings gemacht hat, darf man ihn auch entsprechend nennen, wenn man über ihn berichtet. Dazu gibt es ein entsprechendes Urteil des OLG Saarbrücken:
https://www.eisenberg-koenig.de/index.php?target=News&Id=15














