Meine Hausverwaltung berechnet eine Verwaltungsgebühr von 300 Euro, wenn ich meinen Mietvertrag vorzeitig beenden möchte. Wie eine kurze Recherche im Internet ergab, ist das mittlerweile auch bei vielen anderen Hausverwaltungen der Fall.
Früher war es üblich, dass der Mieter der Hausverwaltung drei mögliche Nachmieter vorschlug, unter denen die Hausverwaltung aussuchte. Jetzt sind die Wartelisten der Hausverwaltungen und Eigentümer aber selbst lang genug, so dass offenbar keine Vorschläge mehr gebraucht werden.
Wofür aber dann eine Gebühr erhoben wird, wenn aufgrund der hohen Nachfrage gar keine Inserats- oder Verwaltungskosten anfallen, bleibt unklar. Laut bestehender Rechtslage dürfte diese Gebühr daher nicht rechtens sein. Doch wie so oft wird wohl kaum ein Betroffener wegen eines solchen Betrages einen Rechtsstreit wagen.



















