Goodbye Geoblocking: Welche Vorteile ergeben sich fĂŒr die Logistik?
Der europĂ€ische Warenverkehr wird noch freier als bisher â eine neue GeschĂ€ftschance fĂŒr Logistiker.
FĂŒr Verbraucher wird es kĂŒnftig einfacher, auĂerhalb der eigenen Landesgrenzen online einzukaufen. Der Grund: Noch vor Ende des Jahres tritt das Geoblocking-Verbot der EuropĂ€ischen Union in Kraft. BluJay Solutions zeigt, welche Chancen sich damit fĂŒr neue GeschĂ€ftsmodelle im Logistikbereich eröffnen. Laut einer Studie der EuropĂ€ischen Kommission scheiterten bislang rund 63 Prozent der Versuche, online in einem anderen EU-Land zu kaufen, am Geoblocking . Bei diesem Verfahren wird anhand der IP-Adresse des potenziellen KĂ€ufers ermittelt, in welchem Land er sich befindet. Bislang konnten OnlinehĂ€ndler unerwĂŒnschte LĂ€nder dabei einfach ausschlieĂen. Der EU war dieses Vorgehen schon lange ein Dorn im Auge, widerspricht es doch dem Prinzip des freien Warenverkehrs in der Gemeinschaft. FĂŒr Verbraucher ist das Verbot des Geoblockings eine gute Nachricht: Das neue Gesetz untersagt innerhalb der EU jede Form der Diskriminierung aufgrund der NationalitĂ€t, des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts. Kunden sollen frei wĂ€hlen können, bei welchem Webshop sie kaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser im In- oder Ausland ansĂ€ssig ist. Waren, die bislang nur mit einem Ausflug ĂŒber die Landesgrenze oder ĂŒber hochpreisige ImporthĂ€ndler zu beschaffen waren, lassen sich in Zukunft einfach online ordern, so zumindest die Theorie â wĂ€re da nicht die Frage, wie die so georderte Ware zum Kunden kommt.  Neue Möglichkeiten fĂŒr Logistikunternehmen Neben den Verbrauchern betrifft die Neuregelung auch den Logistiksektor. Die modifizierten Rechtsvorschriften stellen zwar sicher, dass europĂ€ische Webshops allen EU-BĂŒrgern Zugang zum gesamten Warenangebot und zu allen Dienstleistungen gewĂ€hren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Webshops auch verpflichtet sind, ihre Produkte selbst in jedes Land Europas zu liefern. Kann ein Webshop den Transport in ein bestimmtes Land nicht selbst sicherstellen, muss er dem Verbraucher die Möglichkeit geben, die Lieferung entweder abzuholen oder den Transport selbst zu organisieren. Das mag fĂŒr in GrenznĂ€he lebende Menschen einfach sein. Aber ist es unter diesen UmstĂ€nden realistisch, etwa Sperrgut oder gröĂere Warenmengen im Ausland zu kaufen? TatsĂ€chlich ist eher zu vermuten, dass nicht viele Verbraucher selbst fĂŒr den Transport von im Ausland erworbenen Produkten sorgen werden. Wenn jemand einen KĂŒhlschrank kauft, ist das eigene Auto oft schon zu klein fĂŒr den Transport â vom zeitlichen Aufwand und den Kraftstoffkosten einmal ganz abgesehen. Hier bietet sich fĂŒr Logistikdienstleister die Möglichkeit, die TransportlĂŒcke zwischen OnlinehĂ€ndlern und Kaufinteressenten mit eigenen Konzepten zu schlieĂen.  Gemeinsamer Erfolg im Handelsnetzwerk Trotz aussichtsreicher GeschĂ€ftsoptionen haben alle Transportdienstleister StĂ€rken und SchwĂ€chen in ihrem Vertriebsnetz â seien es die LĂ€nder, in die sie liefern können, die KapazitĂ€t an Frachtraum oder die erforderliche Zeit, um ein Produkt effizient von A nach B zu bringen. Damit Logistikdienstleister auf ein starkes, internationales Netzwerk zugreifen und flĂ€chendeckend Wettbewerbsvorteile erzielen können, mĂŒssen sie Partnerschaften mit Verladern und Spediteuren eingehen. VertrauenswĂŒrdige Partner lassen sich beispielsweise mithilfe eines starken Handelsnetzwerks finden, wie es BluJay Solutions in Form des Global Trade Network anbietet. So kann die Lieferkette optimal organisiert werden. »Unter dem Strich ergibt das Verbot von Geoblocking mehr Wahlmöglichkeiten fĂŒr Verbraucher und gleichzeitig mehr GeschĂ€fte fĂŒr Verlader und Spediteure«, erklĂ€rt Doug Surrett, Chief Product Strategist bei BluJay Solutions. »FĂŒr Logistikunternehmen ist das Blocking-Verbot tatsĂ€chlich eine Chance, neue interessante GeschĂ€ftsmöglichkeiten aufzutun Wir unterstĂŒtzen sie konsequent dabei, diese Gelegenheit zu ergreifen und in GeschĂ€ftserfolg umzumĂŒnzen.«  https://ec.europa.eu/jrc/sites/jrcsh/files/JRC101100.pdf  Â
Selbst kleine Online-HĂ€ndler werden gezwungen, EU-weit zu verkaufen
5. MÀrz 2018 Bitkom zur Verordnung gegen Geoblocking. Geoblocking-Verordnung im Amtsblatt der EuropÀischen Union veröffentlicht.
Nachdem EuropĂ€isches Parlament und Ministerrat fĂŒr einen Verordnungsentwurf gestimmt haben, der Geoblocking im E-Commerce in den Mitgliedsstaaten verhindern soll, ist der Text heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Am 22. MĂ€rz tritt er in Kraft. FĂŒr HĂ€ndler beginnt damit heute eine neunmonatige Ăbergangsfrist, ehe die Regelungen zum 3. Dezember 2018 dann verbindlich angewendet werden mĂŒssen. Dazu erklĂ€rt Bitkom-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Bernhard Rohleder: »GrundsĂ€tzlich begrĂŒĂen wir stets jeden Schritt auf dem Weg zu einer Harmonisierung und Förderung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts. Europaweites Einkaufen im Internet wird nach dieser Entscheidung der EU fĂŒr die Verbraucher einfacher. FĂŒr HĂ€ndler ist allerdings problematisch, dass die Verordnung sie nun faktisch zwingt, in alle EU-LĂ€nder zu verkaufen. Da die Verbrauchervorschriften, Steuerregelungen und auch die AbsatzmĂ€rkte als solche aber sehr verschieden sind, werden gerade kleine und mittelstĂ€ndische HĂ€ndler von den vielen verschiedenen Regelungen ĂŒberfordert, nicht wenige werden in ihrer GeschĂ€ftstĂ€tigkeit gefĂ€hrdet. Die Kluft zwischen globalen Handelskonzernen, Plattformen und dem kleinen und mittelstĂ€ndischen Online-Handel wird durch die neue EU-Verordnung verstĂ€rkt. Mit der Geoblocking-Verordnung werden auĂerdem vor allem jene HĂ€ndler bestraft, die zu den digitalen Vorreitern gehören und ihre Produkte auch online vertreiben. Selbst deutsche HĂ€ndler, die schon den sehr strengen deutschen Regelungen des Verbraucherrechts unterworfen sind, mĂŒssen mit zahlreichen Abweichungen des Verbraucherrechts in anderen Mitgliedstaaten rechnen. Die neunmonatige Umsetzungsfrist fĂŒr Unternehmen greift zu kurz, weil komplexe GeschĂ€ftsablĂ€ufe angepasst und teils auch ganz neu entwickelt werden mĂŒssen. Die groĂen Gewinner der Geoblocking-Verordnung werden AbmahnanwĂ€lte und Berater sein. Zu begrĂŒĂen ist, dass die Verordnung HĂ€ndlern nicht auferlegt, auch zwingend in die anderen Mitgliedstaaten zu liefern, sondern lediglich nach dort zu verkaufen. Das heiĂt, ein HĂ€ndler kann von seinem KĂ€ufer verlangen, dass dieser fĂŒr den Transport des Produkts selbst sorgt. Wir rechnen damit, dass die Verordnung dazu fĂŒhren wird, dass sich Abhol-Fahrgemeinschaften bilden werden, um Bestellungen aus anderen LĂ€ndern entgegenzunehmen. Dies kommt insbesondere kleineren EU-Staaten zu Gute, wo die Produktauswahl online hĂ€ufig nicht so groĂ ist.«  Die Geoblocking-Verordnung der EU untersagt es HĂ€ndlern und Diensteanbietern (etwa fĂŒr Hosting-Services), Kunden aus anderen EU-LĂ€ndern generell von ihren Angeboten auszuschlieĂen oder sie automatisch auf die landesspezifischen Webseiten umzuleiten (Rerouting). Die Regelung sieht auĂerdem vor, dass Kunden ihre bestellte Ware selbst abholen können, wenn ein HĂ€ndler generell nicht ins Wunschland liefert. Von der Verordnung ausgenommen sind urheberrechtlich geschĂŒtzte GĂŒter wie E-Books oder CDs.  https://ap-verlag.de/dieses-video-ist-in-ihrer-region-leider-nicht-verfuegbar/23540/ https://ap-verlag.de/transparentes-urheberrecht-im-digitalen-zeitalter/19919/ https://ap-verlag.de/logistik-und-zustellung-wo-es-ein-iot-gab-bevor-es-zu-dem-iot-wurde/47880/ https://ap-verlag.de/gruene-logistik-wie-transportunternehmen-nachhaltigkeit-als-wettbewerbsvorteil-nutzen/46867/ https://ap-verlag.de/start-in-die-kognitive-aera-die-naechste-entwicklungsstufe-der-logistik/44815/ Read the full article















