Wichtige Entscheidung zur Verkehrssicherheit im Wald. Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigt das Landgericht Magdeburg. Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für #waldtypische Gefahren. #BaumundRecht https://www.wanderverband.de/conpresso/_data/PM_1_Urteil_Naumburg.pdf?fbclid=IwAR2ikGZkaFXp4U7qq1gYIxFyxaY2-uIpsh6K_3V6f3QnQFJw5Dy0ZeOqT5I (hier: Baumvisite) https://www.instagram.com/p/CKJVNqngBkz/?igshid=6bl2br04tnq7












