Auftraggeber kann Teilleistungen vorzeitig abnehmen!
Auftraggeber kann Teilleistungen vorzeitig abnehmen!
OLG München, Urteil vom 15.01.2020 – 20 U 1051/19 Bau
1. Ein Vertrag über die Lieferung und Erstellung eines Fertighauses auf dem Grundstück des Auftraggebers als (Bau-)Werkvertrag einzuordnen, wenn der Auftragnehmer sich nicht nur zur Übereignung von Fertigelementen verpflichtet hat, sondern auch zur Herstellung bzw. Errichtung des Bauwerks.
2. Die Abnahme als Voraussetzung für die…
View On WordPress














