Der B 2 Tunnel - ein Schwarzbau? - Verhandlungstermin bekannt
Nachdem sich eigentlich optisch und auch emotional die öffentlich sichtbaren Wogen in Bezug auf den Bau des B 2 Tunnels geglättet haben, erinnert sich sicher kaum noch jemand an die noch offene Klage eines Starnberger Bürgers.
Da mit dem Bauwerk “B 2 Tunnel” selbst noch nicht begonnen wurde, das Baurecht aber im September 2017 ausgelaufen ist, wäre der B 2 Tunnel selbst nach seiner Ansicht ein “Schwarzbau” und dürfte nicht gebaut werden (siehe auch https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberg-bi-klage-gegen-b2-tunnel-bauamt-reagiert-mit-sehr-grosser-gelassenheit-10808225.html).
Und auf Nachfrage wurde mir der Verhandlungstermin mitgeteilt:
“... in dem von Ihnen genannten Verfahren wurde mittlerweile die mündliche Verhandlung anberaumt. Sie wird am Dienstag, den 16. Juli 2020 ab 10.00 Uhr im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts München (Bayerstr. 30, 80335 München) stattfinden.”
Das ist dann hoffentlich der letzte “Showdown” zu diesem Thema, bei dem doch jetzt die meisten Starnberger (nach meinem Gefühl) den jetzt eingeleiteten Weg akzeptieren.