"Wahrscheinlicher war es, dass die Frau, während sie ausgezogen wurde, von den Folterknechten vergewaltigt wurde, wie es Frau Preller, der Frau eines Gerichtsbeamten, bei ihrem Prozess in Rheinsbach 1632 passierte. Sie war, nebenbei gesagt, der Hexerei angeklagt worden, weil sich ihre Schwester geweigert hatte, mit dem Hexen-Richter, Franz Buirmann, zu schlafen . . .Dieser vorausgegangenen Folter wurde so wenig Bedeutung zugemessen, dass viele Gerichtsprotokolle sie einfach ignorierten und feststellten: 'Die Gefangene gestand ohne Folter.'" Vergewaltigung zählte also nicht als Folter, ebensowenig Erniedrigungen und Demütigungen (beispielsweise entkleidet werden).











