„Ich bin Urgroßvater. Und ich hab die Nase voll.
Deutschland tut so, als wäre Internet ein Luxus.
Ist es nicht. Es ist Grundversorgung.
Wer heute offline ist, ist raus.
Aus Bildung. Aus Arbeit. Aus Zukunft.
Und ihr diskutiert noch?
Kostenloses Basis-Internet für alle. Jetzt.
Alles andere ist Ausrede.
Straßen bauen wir für jeden.
Warum nicht auch digitale?
Wenn ein sehr alter Mann euch das erklären muss, läuft hier was gewaltig schief.“
Deutschland hat Straßen gebaut, bevor jedes Auto existierte.
Es hat Schulen errichtet, bevor jeder lesen konnte.
Und es hat Rundfunk geschaffen, bevor jeder wusste, was Information bedeutet.
Heute stehen wir vor derselben Frage – nur leiser:
Ist Zugang zum Internet ein Luxus – oder Voraussetzung für Teilhabe?
Wir sagen:
👉 Zugang ist kein Produkt. Zugang ist Infrastruktur.
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## I. Die Realität
- Ohne Internet kein Zugang zu Bildung
- Ohne Internet keine gesellschaftliche Teilhabe
- Ohne Internet keine wirtschaftliche Selbstständigkeit
Und doch wird Zugang noch immer behandelt wie ein Tarifmodell.
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## II. Der Fehler
Wir haben das Netz zu lange als Markt organisiert,
obwohl es längst zur Grundlage geworden ist.
👉 Niemand verlangt Hochgeschwindigkeit für alle.
👉 Aber jeder braucht einen Zugang.
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## III. Die Forderung
Ab dem 01.01.2027 gilt:
- Jeder Mensch in Deutschland erhält
freien Zugang zu einem Basis-Internet
- Ohne Vertrag
- Ohne Kontrolle
- Ohne wirtschaftliche Hürde
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## IV. Die Logik
Das Modell ist einfach:
- Grundversorgung ist öffentlich
- Komfort ist privat
Wie bei:
- Straßen und Autobahnen
- Bibliotheken
- Rundfunk
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## V. Die Freiheit
Ein freies Netz bedeutet:
- Zugang ohne Angst
- Information ohne Filter
- Kommunikation ohne Schranken
👉 Nicht schneller.
👉 Nicht lauter.
👉 Aber für alle erreichbar.
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## VI. Die Zukunft
Technologie wird kleiner, günstiger, allgegenwärtig.
Was heute verkauft wird, wird morgen selbstverständlich.
Die Frage ist nicht, ob wir freien Zugang schaffen.
Sondern nur, wann wir aufhören, ihn zu verhindern.
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Ein Netz, das allen gehört, gehört niemandem allein.
Und genau darin liegt seine Stärke.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung eines freien Basis-Internetzugangs (GBI)
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## A. Problem und Ziel
Die digitale Teilhabe ist zu einer grundlegenden Voraussetzung für gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Integration geworden. Der Zugang zum Internet ist bislang jedoch überwiegend marktorganisiert und mit individuellen Kosten verbunden.
Ziel dieses Gesetzes ist die Einführung eines flächendeckenden, kostenfreien Basis-Internetzugangs als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
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## B. Lösung
Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf kostenfreien Internet-Basiszugang für alle in Deutschland lebenden Personen ab dem 01.01.2027.
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## C. Alternativen
Keine gleich geeigneten Alternativen. Marktbasierte Lösungen allein gewährleisten keine vollständige digitale Teilhabe.
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## D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Die Finanzierung erfolgt durch:
- Bundesmittel
- Umlagen auf kommerzielle Telekommunikationsanbieter
- optionale Bürgerpauschale (max. 10 € pro Quartal)
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## E. Erfüllungsaufwand
Für Bürgerinnen und Bürger:
kein zusätzlicher Aufwand
Für die Wirtschaft:
Bereitstellung von Basiszugangskapazitäten im Rahmen bestehender Infrastruktur
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## F. Weitere Kosten
Keine wesentlichen Auswirkungen auf das Preisniveau, da Premiumdienste weiterhin marktwirtschaftlich organisiert bleiben.
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## G. Gesetzestext
### §1 Zweck
Sicherstellung eines freien, diskriminierungsfreien Internetzugangs als Bestandteil der Daseinsvorsorge.
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### §2 Anspruch
Jede Person hat Anspruch auf kostenfreien Basis-Internetzugang.
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### §3 Leistungsumfang
- Mindestbandbreite: 10 Mbit/s Download / 2 Mbit/s Upload
- Zugang zu grundlegenden Informations- und Kommunikationsdiensten
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### §4 Bereitstellung
Erfolgt über bestehende Telekommunikationsnetze sowie öffentliche und kommunale Infrastruktur.
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### §5 Finanzierung
Kombination aus staatlicher Finanzierung und Umlage.
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### §6 Wettbewerb
Kommerzielle Angebote bleiben unberührt.
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### §7 Datenschutz und Netzneutralität
Strikte Einhaltung der Netzneutralität und Minimierung der Datenerhebung.
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### §8 Aufsicht
Überwachung durch die Bundesnetzagentur.
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### §9 Inkrafttreten
01.01.2027
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## H. Begründung im Einzelnen
### 1. Gesellschaftliche Notwendigkeit
Digitale Teilhabe ist Voraussetzung für Chancengleichheit.
### 2. Wirtschaftliche Auswirkungen
Stärkung der digitalen Kompetenz und langfristige Innovationsförderung.
### 3. Technische Umsetzbarkeit
Bestehende Infrastruktur ermöglicht kosteneffiziente Umsetzung.
### 4. Verhältnismäßigkeit
Die Maßnahme beschränkt sich bewusst auf eine Basisversorgung und greift nicht in den Markt für Premiumdienste ein.
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