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Wieder mehr als 1000 HIV FĂ€lle registriert
Wieder mehr als 1000 HIV FÀlle registriert
Manila, Philippinen â Nach dem bereits im Mai diesen Jahres ein Allzeithoch, mit 1098 HIV FĂ€llen registriert wurde, berichtet das philippinische Gesundheitsministerium (DOH) von 1013 FĂ€llen im Juni 2017.
Von den neu registrierten FÀllen waren bereits 125 Personen an AIDS erkrankt, 29 Menschen starben im Juni an der ImmunschwÀchekrankheit.
Die Mehrheit der FĂ€lle wurde in der National CapitalâŠ
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Mehr als 100.000 AuslÀnder bei der AuslÀnderbehörde registriert
Manila, Philippinen â Vom 1. Januar bis zum 3. MĂ€rz 2017 haben sich in den BĂŒros der AuslĂ€nderbehörde der Philippinen (BI) 106.036 AuslĂ€nder fĂŒr ihre jĂ€hrliche Registrierung gemeldet, 12 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In einer ErklĂ€rung sagte BI-Kommissar Jaime Morente, dass 106.036 AuslĂ€nder ihrer jĂ€hrlichen Registrierung nachkamen, 2016 waren es 95.007 AuslĂ€nder. Chinesische StaatsangehörigenâŠ
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Dublin-Abkommen: Wer registriert, verliert
Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgtâ, twitterte das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) Ende August vergangenen Jahres. Damit galt auch formell, was praktisch lĂ€ngst RealitĂ€t war: Das Dubliner Abkommen war auĂer Kraft. âDublinâ, hieĂ es im vergangenen Winter oft, sei âtotâ. Asylsuchende konnten sich ihren Zielort in Europa frei aussuchen. Auf dem Weg dorthin wurden sie zumeist nicht registriert, sondern schnell nach Norden weitergereicht.
Autor: Julian Staib, Redakteur in der Politik. Folgen:
Eigentlich ist dem Dublin-Abkommen von 1990 zufolge der Staat fĂŒr die Migranten verantwortlich, in dem sie erstmals europĂ€ischen Boden betreten und registriert werden. Ende 2015 aber galt: Wer registriert, der hat den Schaden.
Das zeigt sich nun in umgekehrter Weise. Deutschland registrierte die allermeisten FlĂŒchtlinge, die ĂŒber Ăsterreich einreisten. Insgesamt 1.091.894 ZugĂ€nge wurden 2015 von der Bundespolizei erfasst. Wie viele von ihnen im Land blieben, weiĂ keiner. In den chaotischen Herbst- und Wintermonaten zogen viele nach Norden weiter. Schweden allein nahm im vergangenen Jahr 163.000 Asylsuchende auf.
Doch nun, da die Zugangszahlen europaweit auf einen Bruchteil gefallen sind, wird das Dubliner Abkommen wieder angewandt. âDublinâ ist doch nicht tot. Und Deutschland, das 2015 mit Abstand die meisten FlĂŒchtlinge aufnahm, nimmt nun, dank Dublin, auch die meisten zurĂŒck: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ĂŒberstellten andere europĂ€ische Staaten im ersten Halbjahr insgesamt 6657 Personen zurĂŒck nach Deutschland, weil sie hierzulande schon registriert worden waren. 2200 kamen aus Schweden, 961 aus der Schweiz, 803 aus den Niederlanden, 536 aus Finnland und 520 Personen aus Norwegen. Deutschland wiederum ĂŒberstellte 1758 Personen an andere europĂ€ische Staaten, darunter Italien (521), Polen (311), Ungarn (165), Spanien (143) und Frankreich (122).
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FlĂŒchtlinge: Zahl tĂŒrkischer Asylbewerber nimmt rasant zu
Die Bundesrepublik hat damit im ersten Halbjahr ĂŒber das Dublin-System mehr als dreimal so viele FlĂŒchtlinge aufgenommen wie abgegeben. Wie viele weitere zu erwarten sind, ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums unklar. Doch selbst wenn viele derjenigen, die nun ihr Asylverfahren in Deutschland betreiben, bei der Durchreise in Griechenland, den Staaten des Westbalkans oder in Ăsterreich registriert worden wĂ€ren, könnte die Bundesrepublik sie in vielen FĂ€llen nicht dorthin zurĂŒckschicken. Die Dublin-Ăberstellungen nach Griechenland sind seit 2011 aufgrund der desolaten Situation des griechischen Asylsystems ausgesetzt. Hintergrund ist ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs. Die Bundesregierung verlĂ€ngert den entsprechenden RĂŒckfĂŒhrungsstopp seit einiger Zeit nur noch halbjĂ€hrlich â und dringt darauf, das griechische Asylsystem so aufzustellen, dass wieder dorthin rĂŒckgefĂŒhrt werden kann. Im FrĂŒhjahr hieĂ es dazu in Berlin, man sei âhoffnungsvollâ, dass dies noch in diesem Jahr gelinge. Bisher ist das nicht der Fall. Zudem brĂ€chte eine RĂŒckfĂŒhrung Tausender Asylsuchender das dortige System zum Kollaps. Das gilt auch etwa fĂŒr Kroatien.
RĂŒckfĂŒhrungen aus Deutschland in andere LĂ€nder scheitern zudem oft daran, dass jene Asylbewerber, fĂŒr deren Verfahren gemÀà der Dublin-Verordnung ein anderer Staat zustĂ€ndig wĂ€re, Klagen gegen die Ăberstellungsbescheide des Bamf einreichen. Wenn dann das zustĂ€ndige Verwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid anordnet, kann die Person bis zum Ende des Asylverfahrens oft nicht ĂŒberstellt werden. Und das kann dauern. Auch heben in einigen FĂ€llen die Verwaltungsgerichte die Ăberstellungsbescheide komplett auf.
Hinzu kommt, dass die Abschiebung innerhalb eines halben Jahres vollzogen werden muss, nachdem der andere Staat einer Ăberstellung zugestimmt hat. Andernfalls muss der betreffende Staat den Asylbewerber nicht mehr zurĂŒcknehmen und ist nicht mehr fĂŒr dessen Asylverfahren zustĂ€ndig. Viele Asylsuchende versuchen daher, das Verfahren zu verzögern. Manche tauchen unter â dann verlĂ€ngert sich die Ăberstellungsfrist auf 18 Monate. Andere legen erst kurz vor der Ăberstellung medizinische Atteste vor, die dann aufwendig geprĂŒft werden mĂŒssen. Auch nach einer VerschĂ€rfung der Regelungen durch die Bundesregierung verhindern Atteste in vielen FĂ€llen eine Abschiebung. Das galt auch im Falle des AttentĂ€ters von Ansbach. Er war in Bulgarien registriert worden und hĂ€tte dorthin abgeschoben werden sollen. Doch verzögerte sich seine Abschiebung durch die Vorlage von Attesten.
VerstĂ€ndlich, dass aus Berlin im vergangenen Jahr Kritik am Dublin-Abkommen laut wurde. FrĂŒher war das Gegenteil der Fall. Da forderten die sĂŒdeuropĂ€ischen Staaten eine Reform, schlieĂlich hatten sie den Schaden â und stieĂen im Norden auf Schweigen. Die EU-Kommission plant nun eine grundlegende Reform von âDublinâ, um, wie es heiĂt, die âsekundĂ€re Migrationâ in Europa zu beschrĂ€nken. ZukĂŒnftig soll etwa ein âkorrigierender Verteilungsmechanismusâ bei einer Ăberlastung einzelner Staaten greifen; damit soll die Verantwortung zwischen den MitgliedslĂ€ndern angemessen verteilt werden. Der Mechanismus soll greifen, wenn Staaten eine gewisse Belastungsgrenze erreicht haben. Auch sollen VerstöĂe, etwa die Nichteinhaltung von Fristen, stĂ€rker geahndet werden. Zudem soll nicht mehr gelten, dass die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr ein Asylverfahren auf ein Land ĂŒbergeht, nur weil eine Frist ablĂ€uft. Deutschland, sagt dazu ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, unterstĂŒtze diesen Vorschlag.
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