Reisende im Recht: Was tun bei VerspÀtungen und AusfÀllen?
Eine Urlaubsreise sollte doch eigentlich fĂŒr Entspannung sorgen und den Horizont erweitern. Doch nicht immer sind Reisen so erholsam. Selbst dann, wenn man den Trip bis ins kleinste Detail geplant hat, kann doch immer etwas schiefgehen. Vor allem, wenn man auf öffentliche Verkehrsmittel, wie etwa die Bahn, das Flugzeug oder den Bus setzt, ist man von weiteren Faktoren abhĂ€ngig, auf die man selbst keinen Einfluss hat. Fallen Flug und Zug aus oder verspĂ€ten sich, kann das Folgen haben, wie etwa, dass man seinen Anschluss nicht erreicht. Dadurch kann bares Geld verloren gehen. Welche Rechte haben Reisende hier?
Verzögerungen am Flughafen
Am Flughafen angekommen, können gleich mehrere Probleme auf Urlauber zukommen, die fĂŒr Verzögerungen im ganzen Ablauf sorgen können. Dadurch kann man möglicherweise auch weitere AnschlussflĂŒge verpassen. Die GrĂŒnde hierfĂŒr können VerspĂ€tung, Ăberbuchung oder der Ausfall eines Fluges sein. In vielen FĂ€llen haben FluggĂ€ste dabei Anspruch auf EntschĂ€digungsleistungen. Wenn man das Endziel mit einer VerspĂ€tung von drei oder noch mehr Stunden erreicht, hat man je nach LĂ€nge der Flugstrecke Anspruch auf BetrĂ€ge zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier. Will man seine EntschĂ€digung bei einem verpassten Anschlussflug einfordern, helfen unter anderem Online-Portale wie etwa Flightright. Wenn nötig, fordern sie die EntschĂ€digung auch vor Gericht ein. Finanziert werden die Portale auf Provisionsbasis. Sollte das Unterfangen jedoch erfolglos sein, entstehen keine Kosten. FĂ€llt ein Flug aus und der alternative Flieger startet erst einen Tag spĂ€ter, muss die Fluggesellschaft die Kosten fĂŒr eine Ăbernachtung ĂŒbernehmen. Bei einer Verzögerung des Starts mĂŒssen ab einer VerspĂ€tung von mindestens zwei Stunden bereits Mahlzeiten und Erfrischungen zur VerfĂŒgung gestellt werden. Will man sein Recht einfordern, ist das noch bis zu drei Jahre nach dem Flugausfall oder der VerspĂ€tung möglich. Allerdings kann man keine AnsprĂŒche geltend machen, wenn die Fluglinien die AusfĂ€lle oder VerspĂ€tungen nicht selbst verantworten können.
VerspÀtungen bei der Bahn
Im Jahr 2018 haben FernzĂŒge der deutschen Bahn, also ICE und IC-ZĂŒge, insgesamt zwischen drei und vier Millionen Minuten VerspĂ€tung âgesammeltâ. Umgerechnet sind das insgesamt mehr als 2.500 Tage. Je nach VerspĂ€tung und Ankunft am Zielbahnhof muss die Deutsche Bahn hierfĂŒr regelmĂ€Ăig mal mehr, mal weniger tief in die Tasche greifen. Insgesamt zahlte der Konzern im Jahr 2018 mehr als 53 Millionen Euro EntschĂ€digungen an FahrgĂ€ste, die zu spĂ€t oder ĂŒberhaupt nicht ans Ziel kamen. Wenn man bereits vor der Abfahrt weiĂ, dass sich der gebuchte Zug um mindestens 20 Minuten verspĂ€tet, fĂ€llt die sogenannte Zugbindung weg. Das bedeutet, dass man eine andere Verbindung als die Gebuchte nutzen darf, damit man schneller an sein Ziel kommt. Ist die neue Verbindung teurer als die UrsprĂŒngliche, muss man sich allerdings ein Ticket kaufen. Die Differenz wird spĂ€ter von der Bahn erstattet. Sobald eine VerspĂ€tung von einer Stunde am Zielort angekĂŒndigt ist, darf die Fahrt abgebrochen werden oder man darf umkehren. Der Fahrpreis wird erstattet, abzĂŒglich der zurĂŒckgelegten Strecke. Setzt man die Fahrt fort bekommt man 25 Prozent des Ticketpreises zurĂŒck. Ab einer verspĂ€teten Ankunft von zwei Stunden gibt es sogar 50 Prozent. Allerdings haftet die Bahn nicht fĂŒr SchĂ€den, die als Folge der ZugverspĂ€tung entstehen. Wenn man beispielsweise einen Flug verpasst, weil die Bahn VerspĂ€tung hatte, kann sie nicht belangt werden. Insgesamt hat man ein Jahr Zeit, um eine etwaige EntschĂ€digung einzufordern. Auf der Homepage der deutschen Bahn kann man sich das Fahrgastrechte-Formular herunterladen. Bisher muss das ausgefĂŒllte Formular noch per Post an die entsprechende Stelle der Bahn geschickt werden. SpĂ€ter soll die EntschĂ€digung auch online beantragt werden können.
VerspÀtungen bei Fernbussen
Bei der Reise mit dem Bus sieht es ganz Ă€hnlich aus wie mit der Bahn: Der Anbieter kann nur dann dafĂŒr haften, wenn die GrĂŒnde fĂŒr die Probleme von ihm selbst beeinflusst werden konnten. Das heiĂt, dass man beispielsweise bei einer VerspĂ€tung durch schlechtes Wetter oder durch eine Naturkatastrophe keine EntschĂ€digung erwarten darf. Wenn das Busunternehmen allerdings Einfluss auf die Verzögerung nehmen konnte, die ursprĂŒngliche Strecke mehr als 250 Kilometer lang ist und man mehr als zwei Stunden zu spĂ€t am Ziel ankommt, ist das Unternehmen verpflichtet, den Fahrpreis zu erstatten sowie eine EntschĂ€digung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises an den Fahrgast zu zahlen. Kommt der Bus mehr als 90 Minuten zu spĂ€t, muss das Busunternehmen dem Fahrgast Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anbieten. Falls erforderlich, muss auch ein Hotelzimmer von maximal zwei NĂ€chten gestellt werden, das jedoch nicht teurer als 80 Euro pro Nacht sein darf. Generell gilt jedoch, dass der Reisende spĂ€testens eine halbe Stunde nach der planmĂ€Ăigen Abfahrt ĂŒber etwaige VerĂ€nderungen im Ablauf informiert werden muss. FĂŒr die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Busverkehr ist das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich. Dort kann man auch gegebenenfalls Beschwerden einbringen.
VerspÀtungen im Nahverkehr
Im Bereich des ĂPNV muss man sich gesondert informieren, denn jeder Verkehrsbetrieb reagiert anders auf AusfĂ€lle und Verzögerungen. Oft gelten aber auch hier Ă€hnliche Rechte wie beim Fernverkehr mit Bus und Bahn. Egal in welchen Teil der Welt es einen verschlĂ€gt, es kann trotz ausgiebiger Planung immer etwas schieflaufen. Deshalb ist es vor allem als Reisender wichtig, dass man ĂŒber seine Rechte aufgeklĂ€rt ist, sodass man im Ernstfall richtig reagieren kann. Titelfoto: unsplash.com, © VanveenJF Auch interessant: Reisende im Recht: Was tun bei VerspĂ€tungen und AusfĂ€llen? PĂŒnklichkeit und Annulierungen bei den Airlines Recht: GepĂ€ck weg â auf dem Schaden bleibt oft der Gast sitzen Passagierrechte: Kleine FlugverspĂ€tungen am Abend können groĂe Auswirkungen haben Urlaub mit dem Hausboot â Tipps fĂŒr FreizeitkapitĂ€ne EuGH stĂ€rkt mit Urteil weiter die Fluggastrechte New York: Vorfreude ist die schönste Freude⊠ Read the full article









