Beim Öffnen einer Autotür zählt jeder Zentimeter
Beim Öffnen einer Autotür zählt jeder Zentimeter
(TRD/MID) 60 Zentimeter – das ist das zulässige Maß beim Öffnen einer Autotür am Fahrbahnrand. Alles darüber hinaus bedeutet laut eines Gerichtsurteils eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
Ob Autofahrer jetzt beim Aussteigen ein Metermaß bemühen müssen, um die zulässige Öffnung zu ermitteln, ließen die Richter vom Landgericht Hagen (Az.: 3 S 46/17) in ihrem Spruch offen.…
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