Um sowohl das Wesen der Beziehungen zwischen der türkischen Regierung und den geistlichen Gewalten der Türkei zu begreifen als auch die Schwierigkeiten, in die die erstere gegenwärtig verwickelt ist, wo es sich um das Protektorat über die christlichen Untertanen der Pforte handelt, um die Frage also, die den gegenwärtigen Wirren im Orient offenkundig zugrunde liegt, muß man einen Rückblick auf die frühere Geschichte und Entwicklung der Pforte werfen. Der Koran und die auf ihm fußende muselmanische Gesetzgebung reduzieren Geographie und Ethnographie der verschiedenen Völker auf die einfache und bequeme Zweiteilung in Gläubige und Ungläubige. Der Ungläubige ist “harby”, d.h. der Feind. Der Islam ächtet die Nation der Ungläubigen und schafft einen Zustand permanenter Feindschaft zwischen Muselmanen und Ungläubigen. […] [Es] ist klar ersichtlich, daß Dreh- und Angelpunkt […] der gesamten Struktur der türkischen Gesellschaft die Unterwerfung der Rajahs unter den Koran ist, der seinerseits, indem er diese [die Christen] als Ungläubige behandelt - das heißt als eine Nation nur im religiösen Sinne -, die vereinigte geistliche und weltliche Macht ihrer Priester sanktioniert. Schafft man also ihre Unterwerfung unter den Koran durch eine zivile Emanzipation ab, so hebt man gleichzeitig ihre Unterwerfung unter die Geistlichkeit auf und ruft eine Revolution in ihren sozialen, politischen und religiösen Verhältnissen hervor […]. Wer den Koran durch einen code civil ersetzt, der muß die ganze Struktur der byzantinischen Gesellschaft nach abendländischem Muster verändern.
Karl Marx (1854)















