GroĂschaden mit HaftbrĂŒcken und Gipswandputz
ââŠIm Zuge der Errichtung eines öffentlichen GebĂ€udekomplexes kam es zu Haftungsstörungen des frisch aufgebrachten Gipswandputzes im AusmaĂ von ca. 15.000 m2. Was zunĂ€chst wie ein »normaler Gipsputzschaden« infolge der Kombination von zu hoher Feuchte der BetonwĂ€nde mit ungeeigneter PutzhaftbrĂŒcke erschien, fĂŒhrte im Verlauf der Erhebungen durch ein Team aus SachverstĂ€ndigen und PrĂŒflabors zuâŠ
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