Sondernutzungsrecht an Gartenteil erlaubt kein Gartenhäuschen!
LG Itzehoe, Urteil vom 28.03.2025 – 11 S 44/23 1. Ist Gegenstand des Sondernutzungsrechts ein bestimmter Gartenteil, so ist der berechtigte Wohnungseigentümer zwar befugt, die Fläche gärtnerisch zu gestalten oder zu Erholungszwecken zu benutzen. Dagegen berechtigt das Sondernutzungsrecht nicht zur Errichtung von Gartenhäusern. 2. Im Sinne der Prozessökonomie muss es möglich sein, die…














