Energieausweis fĂŒr Immobilien ab 1. Mai Pflicht â Mehr Transparenz bei der Energiebewertung
Ab dem 1. Mai 2014 gelten fĂŒr den Energieausweis nach der Energiesparverordnung EnEV 2014 neue Regelungen.
Immobilien sollen fĂŒr ein klimafreundlicheres Deutschland möglichst energieeffizient umgerĂŒstet werden. Der Energieausweis soll dafĂŒr einen energetischen Vergleich von Immobilien in ganz Deutschland ermöglichen. Vor allem bei steigenden Energiepreisen bringt das fĂŒr Mieter und KĂ€ufer mehr Transparenz. Zudem soll so der Druck auf Inhaber energieineffizienter Immobilien erhöht werden, damit Wohnungen und GebĂ€ude möglichst zeitnah umgerĂŒstet werden.
Rechte fĂŒr Mieter und KĂ€ufer
Schon in der Immobilienanzeige fĂŒr ein Haus oder eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf, mĂŒssen die wichtigsten Angaben des Energieausweises angegeben werden. Auch bei der ersten Besichtigung einer Immobilie sind die Inhaber nach der neuen Verordnung verpflichtet den Energieausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Entsteht dann ein Vertragsabschluss, muss der Energieausweis an den Mieter oder KĂ€ufer ĂŒbergeben werden. Bei einer Missachtung dieser Pflichten droht dem Inhaber ein BuĂgeld bis zu 1.500 Euro.
Das ist neu
Im Energieausweis selbst werden nach der neuen Energiesparverordnung Energieklassen von A+ bis H fĂŒr das jeweilige GebĂ€ude ausgestellt. Ăhnlich der Klassen von ElektrogerĂ€ten bedeuten die Klassen A-B einen Standard derzeitiger Neubauten. Die Klasse H stellt somit den schlechtesten energetischen Zustand einer Immobilie dar. Der Ausweis ist jedoch nur bei einer Neuvermietung, einem Neukauf oder einem Neubau nötig. FĂŒr Immobilien unter 50 Quadratmeter ist der Ausweis nicht verpflichtend. Der Ausweis enthĂ€lt neben den Angaben zu den erwartenden Energiekosten auch kurze Modernisierungsempfehlungen fĂŒr das jeweilige GebĂ€ude. Diese Empfehlungen können eine ausfĂŒhrliche Energieberatung jedoch nicht ersetzen.
Bedeutung fĂŒr EigentĂŒmer
Die Kosten fĂŒr den Energieausweis liegen zwischen 30 und 1.000 Euro, hier kommt es auf die Art des Ausweises an. Den gĂŒnstigeren Verbrauchsausweis gibt es schon fĂŒr unter 100 Euro, wĂ€hrend der  aufwendigere Bedarfsausweis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro kosten kann. Welcher Ausweis benötigt wird kann unter der http://www.verbraucherzentrale.de des jeweiligen Bundeslandes nachgelesen werden. Die Kosten fĂŒr die Ausstellung des Energieausweises mĂŒssen vom EigentĂŒmer selbst gezahlt werden und können nicht an den Mieter oder KĂ€ufer weiter gegeben werden.
 WeiterfĂŒhrende Informationen
Informationen zu Ausstellern des Energieausweises:
https://www.energie-effizienz-experten.de/
Bedingungen der BundeslÀnder:
http://www.verbraucherzentrale.de
EnEV:
http://www.enev-online.de/













