Norbert Häring erläutert Pläne, Akteure, Umsetzungsstrategien und Konsequenzen einer Bargeldabschaffung. Von der finanziellen Totalüberwachung bis zu Möglichkeiten des Widerstands.
Eine Bargeldabschaffung dient nur der stärkeren Abhängigkeit des Kunden vom Bankensystem, der stärkeren Deckung von Finanzdienstleistungen der Banken und im Falle ihres Scheiterns eine Möglichkeit, die Kunden Unbürokratisch für die durch’s Scheitern beim Finanzdienstleistern Haftbar zu machen. Ganz zu Schweigen vom Verlust gesetzgeberischer Emanzipation auf Seiten der Politik. “Deine Bank, Dein Staat! Heil Neoliberalus!” , sag ich da nur ...
Volkswirtschaftlich bleibt man damit Weiterhin Realwirtschaftlich auf klarem Schrumpf- und Volksverarmungskurs. Der eigentliche Rahmen zum betriebswirtschaftlichen Handeln und wirtschaftlicher Stabilitätsanker beim Platzen zu Groß gewordener Anglageblasen wird also Weiter und Aktiv erodiert und kein nennenswerter Gegenwert geschaffen. Achja: Die Informationen über den Umgang der Bürger und alle sich daraus ergebenden Folgedaten werden Lückenloser und damit mehr Wert, was allerdings in einer Blase Innerhalb der informationsverarbeitenden Industrien(, wo Dann dann ja auch Banken mit zuzuzählen sind), Geheimdiensten/Polizei und der Politik verbleibt. Alleinig höhere Effizienz in Rationalisierungsabbau, wie zum Beispiel zu Frageklärungen “Wo und wie[/möglichst] viele Arbeitsstellen durch Digitalisierung abgebaut werden können ...” sind Hiervon zu erwarten, jedoch keine Stärkung von Bürgerkaufkraft oder Binnenmärkten.
Die informationsproduzierende Tätigkeit der Bürger und ihre einhergehende Mehrwertschöpfungsleistung wird ja auch Weiterhin zwar Gerne von den Informationsammlern und -verarbeitern mitgenommen, wo sie können. Eine Würdigung der Vorleistungsstellung der Bürger und Ansätze ihrer angemessenen Vergütung sucht man jedoch in Wirtschaft, wie Politik vergebens. Die wirtschaftsrechtlichen Paragraphen zum Vorleistungsrecht mögen zwar Hinter der Realität des Internetzeitalters zurückhinken und müssten Dringend des veränderten technologischen Fortschritts entsprechend angepasst werden, jedoch ist ihr Geist Klar und die Begründungen ihrer Existenz haben auch im Falle gesamtgesellschaftlicher Vorleistung in informationsproduzierender Tätigkeit Nichts an Gültigkeit verloren.
Die Bürger, ob nun Arbeitend oder Erwerbslos, haben ein Anrecht auf eine Beteiligung an den Umsätzen von Erhebung und “Lagerung” , Verarbeitung und Handel mit den von ihnen produzierten Informationen. Nicht nur dem Einzelnen, sondern der ganzen Gesellschaft an Bürgern erwächst dieser Anspruch und schreit dabei Förmlich nach einer einheitlichen politischen Lösung in Form von Budgetierung und Besteuerung von Datenerhebung/-lagerung, -verarbeitung und -handel, welche unter minimalsten bürokratischen Verlusten in eine Kaufkraftstärkung der Bürger umgeleitet werden will. Auch eine rückwirkende Vergütung der von den Bürgern bisher vorfinanzierten Datenproduktionsmitteln, wie zum Beispiel Smartphones, neuer Personalausweis oder der Gesundheitskarte, sollte nicht ausgeschlossen werden.
Anbetrachts des Negativzinsbestrebens der Banken muss hinzugefügt werden, daß die Anpassungen dieser Vorleistungsvergütung regelmäßig Höher auszufallen haben, als die Kaufkraftverluststeigerungen durch Intensivierung des Negativzinsansatzes. Hinsichtlich ihres Strebens nach einer bargeldlosen Gesellschaft hingegen kann man ihnen sogar entgegenkommen, indem man zum Beispiel jeden Bürger Europas mit einer Speziell dem Zwecke der Auszahlung dienenden Scheckkarte ausstattet. Im Zweifelsfall begrenzt man den maximal tragbaren Geldwert der Karte auf das Anderthalbfache der Vergütungshöhe, um nicht Sinnlos Geld an Bevölkerungsschichten auszuschütten, welche den Betrag Anbetrachts ihres Eigeneinkommens nicht benötigen und das Angebot entsprechend nicht nutzen. Der dadurch eingesparte Betrag kann zu Erhöhung des Auszahlungsbetrages in den Folgemonaten aufgebracht und Somit noch Mehr zu einer Stärkung der Realwirtschaft beigetragen werden.
Solange sich die Bargeldzahlungspraxis jedoch hält, möchten auch Hier jedoch Möglichkeiten zur Auszahlung berücksichtigt werden. Zum Beispiel über die Möglichkeit in Supermärkten, beim Einkauf Zeitgleich Bargeld abzuheben. Da bargeldloser Zahlungsverkehr jedoch der von den Banken angestrebte Sinn dahinter ist, ließe sich über eine Berschränkung der anteiligen Auszahlungsmöglichkeiten auf 10-30% des regelmäßigen Vergütungsbetragen, Minimum jedoch 100€ Monatlich reden. Auch erfüllt die Vergütung Nicht ihren wirtschaftsstärkenden Effekt, wenn die gestiegene Kaufkraft mit bestehenden Sozialleistungen verrechnet würden, weshalb es seiner Natur nach Additiv zu anderen Einkommen, wie Lohneinkommen oder Sozialtransferbezügen zu sein hat.
Auf EU-Ebene wäre Dies Machbar, da die EU als übergeordnete Rechtsinstanz in ihrer Rechtssprechung bereits die einzelnen Länder Implizit auffordert, daß sie Iher jeweiligen Gesetze entsprechend anzupassen haben. Innerhalb von Deutschland hat man de eher Schwierigkeiten, die Verrechnungsregelungen der Sozialgesetzgebung zum Zwecke einer dringend benötigten Kaufkraftförderung zu umschiffen, wie Teile der CSU hinsichtlich ihres Familiengeldbestrebens erst Kürzlich belegt haben.













