Herstellerhaftung wegen Abweichung von den aaRdT?
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2026 â 6 U 65/24 1. Der Hersteller eines Produkts ist zur fehlerfreien Herstellung verpflichtet. Er hat im Rahmen der ihn treffenden Fabrikationspflicht dafĂŒr zu sorgen, dass eine QualitĂ€t erreicht wird, wie sie die in seinen Abnehmerkreisen herrschende Verkehrsauffassung fĂŒr erforderlich erachtet. 2. Der Hersteller einer WC-Waschtisch-Kombination zurâŠ














