Herstellerhaftung wegen Abweichung von den aaRdT?
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2026 â 6 U 65/24 1. Der Hersteller eines Produkts ist zur fehlerfreien Herstellung verpflichtet. Er hat im Rahmen der ihn treffenden Fabrikationspflicht dafĂźr zu sorgen, dass eine Qualität erreicht wird, wie sie die in seinen Abnehmerkreisen herrschende Verkehrsauffassung fĂźr erforderlich erachtet. 2. Der Hersteller einer WC-Waschtisch-Kombination zurâŚ










