CHEMNITZ: Aktenfehler verhinderte Abschiebung von Tatverdächtigen
CHEMNITZ: Aktenfehler verhinderte Abschiebung von Tatverdächtigen
Die Abschiebung eines Tatverdächtigen von Chemnitz ist an einem Aktenfehler gescheitert. Eine Frist soll nicht in die Unterlagen übertragen worden sein. Das geht aus einem Medienbericht hervor.
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