Abnahme (VI) – Abnahmeerklärungen: Abnahme durch schlüssiges Verhalten (1)
Abnahme (VI) – Abnahmeerklärungen: Abnahme durch schlüssiges Verhalten (1)
Neben der Abnahme durch ausdrückliche Billigungkann eine Abnahme eines Werkes ebenfalls durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers erfolgen. Sofern ein Verhalten des Auftraggebers aus Sicht des Auftragnehmers als Abnahmeerklärung zu verstehen ist und alle anderen Umstände – ebenfalls aus Sicht des Auftragnehmers als Empfänger der Willenserklärung – nicht dagegen sprechen, so liegt letztendlich…
View On WordPress













