B2 Tunnel: Planänderungsverfahren: Umfang
(Quelle: https://www.stbawm.bayern.de/strassenbau/planfeststellungen/aktuell/b-2-tunnel-starnberg-tektur-plananderung-2024/index.html)
Das Planänderungsverfahren zum B2 Tunnel unter Starnberg ist in seiner finalen Phase und kann immer noch unter https://www.stbawm.bayern.de/strassenbau/planfeststellungen/aktuell/b-2-tunnel-starnberg-tektur-plananderung-2024/index.html eingesehen werden.
Die beantragten Planänderungen bestehen aus:
Anpassung der Längsneigung im Tunnel (Gradiente)
Vergrößerung von Baustelleneinrichtungsflächen (vorübergehende Grundinanspruchnahme)
Zusätzliche unterirdische Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit (Anker, etc.)
Änderungen an Bauwerken zur Grundwasserüberleitung
Optimierung der bauzeitlichen Verkehrsführung (vorübergehende Grundinanspruchnahme)
Zusätzliche Aufstellflächen an Notausstiegen für Einsatzkräfte
Verschiebung von Pannenbuchten im Tunnel
Änderungen an Notausstiegen und Fluchtstollen
Änderungen am Lüftungsbauwerk (Lage Lüftungsquerschlag)
Entwicklung von Spartenkorridoren
Entwässerung der Tunneleinfahrten und Tunnelausfahrten (Tunnelrampen)
Einrichtung von Messpunkten zur Überwachung des Tunnelvortriebs
Erstellung von naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Feststellung von zwei aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung resultierenden Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands gemäß §45 Abs. 7 BNatSchG, sog. FCS- Maßnahmen („favorable conservation status“).
Anpassung der Auffüllung der Baustelleneinrichtungsfläche Süd
Anpassung der bauzeitlichen Verkehrsführung
Änderung der zulässigen Bauzeiten für Arbeiten im Straßenraum
Einbringen von Spundwänden
Bauzeitliche Ersatzwasserversorgung des IFI
Schutzraum um bergmännische Tunnelröhre und Stollen
Integration Notausstieg 5 in Notausstieg 4
Ergänzung Betriebszentrale Nord
Vorreinigung der Straßenwässer
Widmungsbeschränkung des Tunnels zur Kraftfahrstraße
Umwidmung Gehweg zu kombiniertem Geh- und Radweg
Aktualisierung der Änderung der landschaftspflegerischen Begleitplanung aufgrund der geänderten technischen Planung einschl. der bauzeitlich beanspruchten Flächen
Aktualisierung der Anpassung der landschaftspflegerischen Begleitplanung an die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des bayerischen Naturschutzgesetzes sowie an die Anforderungen der bayerischen Kompensationsverordnung
Aktualisierung der Änderung der landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahme
Ich baue darauf, dass der Planänderungsbeschluss noch in diesem Jahr veröffentlicht wird, so dass es im Jahr 2025 mit den Baumaßnahmen weiter gehen kann.
Und nur zur Wiederholung: Neben einer verkehrlichen Entlastung der Starnberger Innenstadt vom externen Durchgangsverkehr (ganz unabhängig von seiner Menge) wird es uns der B2 Tunnel erlauben, verkehrliche Maßnahmen in der Hauptstraße umzusetzen, die aufgrund der aktuellen Widmung als Bundesstraße (also der zweithöchste Straßenkategorie) einfach nicht möglich sind.













