Supermarkt-Kassiererinnen können schon kleinste Vergehen zum Verhängnis werden. Wie Barbara Emme, unter Freunden "Emmely" genannt, der wegen einer Bagatelle im Februar 2008 fristlos gekündigt wird.Entlassen für 1,30 EuroEs geht um zwei Pfandbons für Leergut. Zehn Tage lang liegen sie im Büro einer Filiale der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann in Berlin: Dem Kunden, der sie vergessen hat, soll so die Chance gegeben werden, sie abzuholen und einzulösen. Das tut dann angeblich die 50-jährige Kassiererin Barbara Emme. Es geht um einen Wert von 1,30 Euro.
Seit 31 Jahren arbeitet Barbara Emme als Kassiererin, 15 Jahre davon bei Kaiser’s Tengelmann. Und sie bestreitet die Tat. Trotzdem wird ihr gekündigt, denn die Unschuldsvermutung – im Zweifel für den Angeklagten – gilt nur im Strafrecht in dieser eindeutigen Art und Weise. Hat der Arbeitgeber den objektiv begründeten Verdacht, dass ein Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung begeht, so kann er eine Verdachtskündigung aussprechen, sagt das Arbeitsrecht. Auch der Verdacht auf ein Bagatelldelikt kann eine fristlose Kündigung begründen.Selbst durch den Verzehr eines Stückchens Bienenstich oder einer Portion Maultaschen, die ansonsten im Müll gelandet wären, haben Menschen in Deutschland schon ihren Job verloren.
Abmahnung unverhältnismäßigBarbara Emme will sich damit nicht abfinden und zieht vor Gericht.
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