Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Polizei Zimmer in UnterkĂŒnften von GeflĂŒchteten nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten darf, wenn sie dort Personen fĂŒr eine Abschiebung sucht. Das bloĂe âBetretenâ reicht nach Auffassung der Richter*innen nicht aus, wenn unklar ist, ob sich die gesuchte Person ĂŒberhaupt in dem Raum befindet. Ohne richterliche Anordnung liegt ein Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vor.
Der Fall eines Asylbewerbers aus Guinea, dessen ZimmertĂŒr 2019 ohne Beschluss aufgebrochen wurde, fĂŒhrte zu dem Grundsatzurteil. Die Entscheidung korrigiert frĂŒhere Urteile der Verwaltungsgerichte und schafft bundesweit Klarheit: Behörden mĂŒssen vor vergleichbaren MaĂnahmen stets eine richterliche PrĂŒfung einholen.
Quelle: âAbschiebungen: Bundesverfassungsgericht stĂ€rkt Rechte GeflĂŒchteterâ, (https://www.fr.de/politik/wohnungsschutz-bundesverfassungsgericht-staerkt-grundrecht-auf-94048011.html), 21.11.2025
Foto: Max Fleischmann/Unsplash
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