MarktgebĂŒhrensatzung und ein wenig mehr ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.06.2026:
1. Eröffnung der Sitzung
Die Zweite BĂŒrgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrĂŒĂt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfĂ€hig.
2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten BeschlĂŒsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten BeschlĂŒsse können spĂ€ter in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
3. Waldfriedhof, Vorstellung der Konzeptionsplanung fĂŒr die ErweiterungsflĂ€chen
Der Tagesordnungspunkt wird vom Haupt- und Finanzausschuss in den einstimmig nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben, damit keine Details einer möglichen Ausschreibung vorab veröffentlicht werden und dadurch keiner der möglichen Anbieter eine Vorteil bei der Angebotsstellung erhÀlt.
4. Ănderung der MarktgebĂŒhrenordnung
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Die MarktgebĂŒhrenordnung soll angepasst werden, um den Wochenmarkt fĂŒr HĂ€ndler mit Lebensmittelverkauf und GetrĂ€nkeausschank attraktiver zu gestalten. Nach der derzeit geltenden MarktgebĂŒhrenordnung werden Anbieter von Speisen und GetrĂ€nken zum Verzehr an Ort und Stelle sowohl auf dem Wochenmarkt als auch auf dem Christkindlmarkt mit höheren StandgebĂŒhren belastet als andere Marktbeschicker. FĂŒr den Wochenmarkt hat sich diese Differenzierung als nicht sachgerecht erwiesen. Der Schwerpunkt des Wochenmarktes liegt auf dem Verkauf von Lebensmitteln und regionalen Produkten. Anbieter kleiner gastronomischer Angebote, beispielsweise von Kaffee, erzielen regelmĂ€Ăig keine höheren UmsĂ€tze als andere Beschicker, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur AufenthaltsqualitĂ€t, AttraktivitĂ€t und zum Ambiente des Marktes. Die derzeitige GebĂŒhrenregelung fĂŒhrt dazu, dass diese Anbieter trotz vergleichbarer wirtschaftlicher Ertragsmöglichkeiten höhere GebĂŒhren entrichten mĂŒssen.
Um die Vielfalt des Angebots zu erhalten und eine gleichmĂ€Ăige Behandlung der Marktbeschicker sicherzustellen, soll die erhöhte GebĂŒhrenpflicht fĂŒr gastronomische Angebote auf dem Wochenmarkt entfallen.
FĂŒr den Christkindlmarkt soll die bisherige Regelung hingegen beibehalten werden. Dort erzielen Anbieter von Speisen und GetrĂ€nken typischerweise deutlich höhere UmsĂ€tze als Aussteller im Bereich Kunsthandwerk oder Warenverkauf. Die unterschiedliche GebĂŒhrenbemessung trĂ€gt den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten der StandplĂ€tze Rechnung und ist daher weiterhin gerechtfertigt.
Eine weitere, mögliche Ănderung betrifft die GebĂŒhrenfreiheit auf dem Christkindlmarkt Starnberg von Organisationen mit Sitz in Starnberg, die ausschlieĂlich und unmittelbar steuerbegĂŒnstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen und/oder Zuwendungsbescheinigungen ausstellen (z.B. Vereine). Dies wurde bereits 2013 mittels Stadtratsbeschluss festgelegt, wurde seitdem entsprechend gehandhabt und mĂŒsste nun noch nachtrĂ€glich in die Satzung aufgenommen werden. Beim letztjĂ€hrigen Christkindlmarkt wurden 9 von insgesamt 31 StĂ€nden von Vereinen betrieben, wodurch der Stadt 3.030 ⏠an GebĂŒhren entgangen sind. Aufgrund der Haushaltslage kann alternativ beschlossen werden, den Beschluss von 2013 aufzuheben und somit keinen Passus in die Satzung aufzunehmen.
Die Debatte
Frau FrĂ€nkel (B90/GrĂŒne): Sie möchte diese Regelungen auch fĂŒr andere Veranstaltungen neben dem Christkindlmarkt. Kann man das vereinfachen?
Frau Spielbauer: Die anderen Veranstaltungen sind nicht von der Stadt organisiert und zĂ€hlen nicht als "Markt". Da sind entsprechende SondernutzungsgebĂŒhren zu zahlen .
Frau Pfister (BMS): Die GebĂŒhren sollen jetzt fĂŒr alle gleich sein? Da geht sie mit. Sie ist sich bei der Höhe noch nicht sicher.
Frau Falk (SPD): Sie ist auch fĂŒr eine moderate Anpassung. Lokale Vereine sollen weiter befreit sein.
Herr JĂ€gerhuber (CSU): Eine moderate Anpassung unterstĂŒtzt er. Der Starnberger Christkindlmarkt soll nicht nur aus Gastronomie bestehen. Diese QualitĂ€t sollte erhalten bleiben.
Herr Kistner (B90/GrĂŒne): Er fragt nach den UmsĂ€tzen der HĂ€ndler. FĂŒr ihn gab es bisher zu viel StĂ€nde mit GlĂŒhwein.
Frau Spielbauer: Die genauen Zahlen kennt das Gewerbeamt.
Andreas Weger (CSU): Er schlieĂt sich den Vorrednern an. Bei einer Erhöhung sollten die Preise sich an den MĂ€rkten in anderen Gemeinden orientieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die MarktgebĂŒhren anhand anderer Gemeinden neu zu kalkulieren und dem Haupt- und Finanzausschuss mit der geĂ€nderten Satzung wieder vorzulegen.
angenommen: einstimmig
5. Pflegekonferenz im Landkeis Starnberg; Entsendung eines Vertreters fĂŒr die Stadt Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg ist Mitglied der Pflegekonferenz Starnberg. In der vergangenen Amtsperiode wurde Herr Florian Duday als Referent fĂŒr Soziales vom Haupt- und Finanzausschuss als Vertreter der Stadt Starnberg in die Pflegekonferenz entsandt. ZusĂ€tzlich ist Frau Lydia Lory als Vertreterin in den Arbeitskreis Pflegestrukturen tĂ€tig.
Mit dem Ende der Amtsperiode ist eine Neuregelung der Vertretung erforderlich. Die Vertretung der Stadt in der Pflegekonferenz ist nicht auf Mitglieder des Stadtrats oder der BĂŒrgermeister beschrĂ€nkt, sondern kann auch durch externe Personen wahrgenommen werden.
Herr Duday hat sich bereit erklÀrt, auch ohne sein Stadtratsmandat weiterhin in der Pflegekonferenz mitzuarbeiten. Aufgrund der bereits bestehenden Expertise und KontinuitÀt in der Arbeit beider Vertreter erscheint eine Fortsetzung der bisherigen Vertretung sinnvoll.
Beschlussvorschlag
1. Herr Florian Duday wird bis auf Weiteres als Vertreter der Stadt Starnberg fĂŒr die Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg bestellt.
2. Frau Lydia Lory wird weiterhin in den Arbeitskreis Pflegestrukturen entsendet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mitteilungen an die Pflegekonferenz Starnberg zu ĂŒbersenden.
angenommen: einstimmig
6. DurchfĂŒhrungsbeschluss; Ausschreibung fĂŒr die Neubeschaffung eines TiefladeranhĂ€ngers
(Quelle: Beschlussvorlagen der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekĂŒrzt)
Sachverhalt
Der derzeit eingesetzte Kufer AnhĂ€nger STA-DT 2149 (Baujahr 2001) erreicht nach 25 Jahren das Ende seiner planmĂ€Ăigen Nutzungsdauer. Mit einem Gesamtgewicht von nur 3,5 Tonnen und einer Zuladung von 2,2 t entspricht er nicht mehr den heutigen vielseitigen Anforderungen des Betriebshofs, insbesondere fĂŒr den Transport schwerer Maschinen wie Bagger.
Am 03.12.2025 fand eine Besichtigung im Betriebshof statt, an der mehrere Mitglieder des Stadtrats teilnahmen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wurde deutlich, dass eine ErgĂ€nzung der vorhandenen TransportkapazitĂ€ten durch einen zusĂ€tzlichen Tieflader-AnhĂ€nger sinnvoll ist, wĂ€hrend der bestehende AnhĂ€nger STA-2149 weiterhin fĂŒr spezielle EinsĂ€tze genutzt werden kann.
Einsatzanforderungen
Die aktuellen Aufgaben des Betriebshofs erfordern erweiterte TransportkapazitĂ€ten. Die regelmĂ€Ăige Wartung von 44 SpielplĂ€tzen macht hĂ€ufige Baggertransporte fĂŒr den Austausch von Fallschutz und Spielsand erforderlich. ZusĂ€tzlich fallen regelmĂ€Ăig Transporte defekter Fahrzeuge zur Reparatur, von Leihmaschinen und schweren GĂŒtern wie Durchfahrtsperren an. Gleichzeitig mĂŒssen weiterhin Marktbudentransporte fĂŒr Veranstaltungen durchgefĂŒhrt werden.
Technische Spezifikation des Tandem -TiefladeranhÀngers
Gesamtgewicht: 18 Tonnen
Zuladung: 13 Tonnen
LadeflÀche: 5,5 Meter LÀnge
FederunterstĂŒtzte Rampen
Feuerverzinkte AusfĂŒhrung fĂŒr lange Lebensdauer
Wirtschaftliche Vorteile
Der neue Tandem-TiefladeranhĂ€nger ermöglicht erhebliche Kosteneinsparungen durch eigenstĂ€ndige Transporte schwerer Maschinen und Fahrzeuge und macht die Stadt Starnberg unabhĂ€ngiger von externen Dienstleistern. Die VerfĂŒnffachung der TransportkapazitĂ€t gegenĂŒber dem bisherigen AnhĂ€nger fĂŒhrt zu einer deutlichen Effizienzsteigerung. Die feuerverzinkte AusfĂŒhrung gewĂ€hrleistet eine lange Lebensdauer.
Arbeitsschutz
Die federunterstĂŒtzten Rampen entlasten die Mitarbeiter beim Be- und Entladen erheblich und beugen arbeitsbedingten GesundheitsschĂ€den vor.
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Die Debatte
Frau Kammerl: Sie schlÀgt vor, die Beschaffung vorerst zu verschieben und den TOP zu vertagen.
angenommen: Einstimmig
8. Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Falk (SPD): WeiĂt der Ortsspreche aus Hanfeld Bescheid, dass er teilnehmen kann?
Frau Kammerl: Er weià Bescheid und kommt bei Bedarf. Entsprechende PlÀtze sind im Rund in der ersten Reihe vorhanden.
Herr Zeil (FDP): Er fragt nach seiner Anfrage und nach einer Beteiligung bei einer Initiative von Gemeinden (Anm. v. Verf.: Irgendetwas mit "Land unter".)
Herr JĂ€gerhuber (CSU): Er fragt nach den Smileys fĂŒr Hadorf wĂ€hrend der angedachten Umleitung.
Herr WeiĂ (CSU): Es ist alles schon eingerichtet.
(M)ein Fazit
Viel gibt es nicht zu berichten, der öffentliche Teil der Sitzung war recht schnell abgearbeitet. Beim Nicht öffentlichen Teil gab es doch die eine oder andere Debatte, ob mal sich die Ausgabe leisten möchte, kann oder sollte.










