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ius est ars
Alles, was am Recht interessant ist, das sind Tische/Tafeln, Stühle und Kippsale. Alles was an der Kunst interessant ist, das sind Tische/ Tafeln, Stühle und Kippsale.
Im Max-Planck-Institut für Rechtstgeschichte und Rechtstheorie arbeite ich zu dem, was in römischen Institutionen ius und ars genannt wird. Ius hat etwas mit kosmos zu tun, man übersetzt das oft mit Ordnung oder gleich mit Recht, das ist (trivial gesagt) kompliziert. Ars übersetzt man oft mit Technik oder Verfahren (manche klammern dann gleich auch die Dynamik aus), auch das ist kompliziert. Wenn ius nicht ohnehin schon (wegen der Bezüge zu kosmos) mit Sortierung und Musterung übersetzt werden kann, dann kann spätestens Recht, das Technik oder Kunst als Verfahren ist, mit Sortierung und Musterung übersetzt werden.
2.
Es sind dabei insbesondere die Verfahren und die Objekte, die etwas von ius und ars wissen lassen, die mich interessieren. Ich betreibe vielleicht auch (wer weiß?) Ideengeschichte, Begriffsgeschichte, Metapherngeschichte oder aber Geschichte des Wissens, alles das aber über Objekte und Verfahren, an und in denen es vorkommt, also eventuell als Nebenwirkung. Eine Anregung dafür kommt unter anderem von Edgar Wind, genauer gesagt von seiner Habilitation aus dem Jahr 1929 (Das Experiment und die Metaphysik. Die Auflösung der kosmologischen Antinomien), sie kommt von allen (also heute etwa Latour oder am MPI zuvor Cornelia Vismann), die über Objekte und Verfahren arbeiten.
Die Tische und Tafeln, von denen eben die Rede war, können Gesetzestafeln sei, Moses' Gesetzestafeln oder die Zwölf Tafeln zum Beispiel. Es können Tische ("Bars") bei Gericht, bei Vertragsschlüssen oder im Keller eines Institutes für forensische Medizin sein, also Tische, auf denen Leichen liegen und auf denen eine 'Gedärmeschau' stattfindet (wenn es der Wahrheitsfindung dient, warum nicht?).
Insbesondere interessieren mich beschichtete Tafeln, natürlich die römisch-rechtliche tabula picta, das, was man ein Tafelbild oder auch sparsam ein Bild nennt. Das Tafelbild ist im strengen Sinne ein mobiles Bild, man grenzt es vom Wandbild ab, das zu den Immobilien gehören soll. Aber insoweit interessieren mich beschichtetet Tafeln im Sinne von Operationsfeldern, auf denen etwas erscheint um wissbar zu sein, um übertragen um geteilt zu werden. Das können gleichzeitig Wände oder Regale, feste Schultafeln sein. Tische interessieren mich als Objekte, an denen Wissen geteilt und übertragen wird oder an denen etwas bereitet und 'wissbar' wird.
Tabellen, Schirme, Zettel, 'Operationsfelder': Auch das wären in dem Sinne Tische und Tafeln. Mehr noch: Mich interessiert ein Wissen, das aufgetischt wird und ein Wissen, das 'tafelt', also etwas verzehren oder verschlingen kann. Wissen interessiert mich nicht als Bestand, sondern als Vorgang und Verfahren. Nicht was man weiß, wie man etwas weiß, das ist meine erste Frage, danach kann man immer noch nach Inhalt und Bestand fragen. Im Forschungsschwerpunkt Bild- und Rechtswissenschaft oder Law and Imaging arbeite ich insofern gerade zu Geschichte und Theorie der Staatstafeln (deren Begriff bei Leibniz auftaucht) und zu einem konkreten Beispiel aus der Moderne, zu Aby Warburgs 'Staatstafeln' von 1929 (auf denen er sich mit Patti Lateranensi und er Gründung eines neuen römischen Staates beschäftigt).
Stühle: Vom kurulischen Stuhl über den Thron bis zur Regierungsbank, vom Sitz eines Unternehmens bis zu sitzenden Deliquenten, vom Satz des Prätors bis zum Gesetz interessiert mich an Stühlen, was für Objekte das sind, welche Verfahren durch sie und dank ihrer laufen, um etwas vom Recht zu wissen, dieses Wissen zu übertragen und zu teilen. Wie man viellicht schon sieht: Wenn mich Gründe interssieren, dann auch, weil die Untergründe mitführen. Mich interssiert ein Wissen, das knietief imBodensatz der Gründe steht und schon darum Tafeln und Stühle braucht, um sein Wissen zu sortieren und zu mustern.
Kippsale, auch die kommen als Objekt vor, nicht unbedingt schick, nicht gradlinig, aber kippbar, klappbar, drehbar, wendig. Ein Globus oder eine Waage sind Objekte für Kippsale. Edgar Wind, oben auf einer Tafel (also in einem Bild), vor einem Klappstuhl, das ist eine wichtige Figur in meiner Forschung. der hatte auch eher Kippsale als ein Schicksal. Wind ist nicht nur wegen seiner Arbeiten zur Rechtsikonographie wichtig. Rechtstheorie ist nicht nur Theorie, die juristisch qualifiziert ist und darüber ein Wissen vom Recht produziert. Man kommt der Wahrheit nicht näher, wenn man nur wahre Theorien der Wahrheit berücksichtigt.
Man kommt dem Recht nicht näher, wenn man nur juristische Theorien des Rechts berücksichtigt. Man muss dem Recht ja gar nicht nicht näherkommen, aber das Gesagte gilt auch für das Distanzschaffen (Warburg) oder die Reflexion. Ein juristisches Lehrbuch, in dem nur Juristen auftauchen, sollte zuerst eins: verdächtig sein. Liest man Volljuristen oder Fachidioten, Fachjuristen oder Vollidioten? Liest man etwa gerade etwas von 'Galli Mathias' , wie Oswald de Andrade im Manifesto Antropófago einen Rechtstheoretiker nennt?
Autonomie ist ein feierliches Wort, das ist gut, schön und wahr, aber trauen sollte man dem nicht, denn sie kommt mit übersetzter Heteronomie daher. Comi-O (de Andrade). Das Recht ist zu wichtig, um es allein den Juristen zu überlassen. Wind weiß was vom Recht, er will was vom Recht wissen. Der ist Cassirer-Schüler, er ist durch die Bibliothek Warburg gegangen . Nicht nur seine Arbeiten zur Rechtsikonographie, der berühmte Aufsatz zum kriminellen Gott oder die Arbeiten zu Art and Anarchy sind juridische Beiträge, auch schon seine oben erwähnte Habilitation von 1929, die einer Theorie des Experimentes gilt. Wenn ars ein Verfahren ist, dann kann ein wichtiges Mittel sein, nicht auf die Eigenkraft des Wissens, auf seine Autonomie, seine Rekursionen, Reflexionen, seine Selbstreferenzen zu setzen. Man kann auch, wie das insbesondere Viktor Shklovsky in den zwanziger Jahren vorschlägt, auf die Verfremdung, eine Verstellung setzen. Ars als Verfahren, Verfremdung und Verstellung ist dann weder reine Willkür oder das ungebundene Delirium einer Einbildungskraft, die sich souverän oder absolut glaubt. Verfahren, Verfremdung und Verstellung ist auch nicht unbedingt der Verfall einer Stelle und ihrer Entbergung, wie teilweise Heidegger in Auseinandersetzung mit weströmischen Wahrheiten andeutet. Kunst als Verfahren ist nicht Kunst im Kunstsystem. Kunst als Verfahren ist auch Freisetzung der Assoziation im Durchgang durch Anderes, in der Umwegigkeit technischer Verfahren. Man könnte das Verfahren insoweit sogar als diplomatisches Verfahren verstehen, es involviert das Wissen in seine Außenseiten, die Außenseiten ins Wissen. Das ist multiplizit. Etwas abstrakt kann es klingen. Das wäre Wissen, das klappt, wie ein Stuhl. Man kann Wind als Rechtstheorie lesen, sogar als Theorie experimentellen Rechts.
So was mache ich am MPI, Abteilung Multidisziplinäre Rechtstheorie.
Keine Angst vorm Liegestuhl!
Keine Angst vorm Liegestuhl!
Kennt ihr die auch? Diese Liegestühle aus Holz, leicht und gut zu transportieren. Mit dem Aufklappen fängt es aber an. Dann kann so ein Stuhl ganz schön Probleme verursachen. Oft kann da nur ein Fachmann helfen. In einem Baumarkt konnte ich nachfolgendes Gespräch verfolgen, das ich euch nicht vorenthalten möchte. Kunde: Guten Tag, können sie mir wohl mal helfen. Verkäufer: Aber sicher…
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Bildrecht
1.
Nunc sum designatus aedilis habeo rationem quid a populo romano acceperim [...]ob earum rerum laborem et sollicitudinem fructus illos datos antiquiorem in senatu sententiae dicendae locum togam praetextam sellam curulem ius imaginis ad memoriam posteritatemque prodendae
Im fünften Buch der zweiten Rede gegen Verres kommt Cicero auf ein Bildrecht zu sprechen. Der Begriff des ius imaginum ist umstritten. Schon um das imago hat sich ein Streit entwickelt, der einen eigenen Namen bekommen hat: Ikonoklasmus. Im Bilderstreit mag unumstritten aein, dass man um Bilder streitet. Wenn noch umstritten ist, was überhaupt ein Bild ist und was es sein soll, ob man um sie oder etwas anderes streitet, dann ist das ein weiterer Streit. Und schließlich kann man noch einmal darum streiten, was genau das Recht umfassen soll, dessen Gegenstand imago genannt wird. Ist das ein öffentliches Recht oder ein Privatrecht? Ein absolutes oder relatives Recht? Ist es ein Schuld- oder ein Sachenrecht? Ist es ein objektives oder ein subjektives Rechts? Was wird mit diesem Recht durchsetzbar: Die Entscheidung über eine Veröffentlichung oder nur Konditionen der Nutzung, das Eigentum und der Besitz an den Dingen, Lizenzen und Schadensersatz? Zu allem gibt es haufenweise Literatur, kurz gesagt: nichts ist erledigt.
2.
Meine These ist, dass Ciceros Passage 'kulminiert' und mit einem Resümee endet, einer Zusammenfassung. Mit dem imago, von dem er spricht, ist entweder nicht nur "sein Bildnis" gemeint oder aber sein Bild umfasst mehr als ein und das Bild, das nur ihn zeigt (zum Beispiel nämlich auch: sein Ansehen und damit alles, was damit zusammenhängt).
Eine Reihe von deutschen Übersetzungen lassen die Passage bei Cicero wie folgt enden: "das Recht, mein Bildnis/ mein Bild dem Andenken der Nachwelt zu überliefern". Wenn das ius imaginum mit einem Recht am eigenen Bild zu tun hat, dann könnte man das so lesen, als sei dies das Recht auf souveräne Imagepflege, ein Recht auf Selbstbestimmung mit Mitteln von Bildern.
Cicero kann nicht in diesem Sinne von einem Recht am eigenen Bild sprechen, schon weil das ius in dieser Passage nicht das ist, was in der Moderne ein subjektives Recht sein soll. Ganz unabhängig davon ist aber auch fraglich, wieso die deutschen Passagen "mein Bildnis" schreiben und nahelegen, dass es sich um ein Bild handelt, dass Cicero zeigen muss. U.a. eine Passage aus Plinius Naturgeschichte legt ohnehin nahe, dass mit dem Imago die Wachsmaske eines verstorbenen Ahnen gemeint sei. Ciceros Bild ist zeigt dann entweder nicht ihn, er lebt ja noch. Oder aber es zeigt ihn, dann wird das Recht erst seinen Erben effektiv. Lessing entfaltet von diesem imago aus noch einmal den Streit, ob damit gemeint ist, dass man diese Wachsbilder in seinem Haus präsentieren oder aber bei kalendarisch bestimmten Festen und Umzügen mit sich führen darf. Gehört das ius imaginum zu einer Art römischem Recht der Innenarchitektur oder zu römischen Zeremonialrechten? So pedantisch Lessing seinen Gegner methodische Mängel nachweis, so selbstgenügsam bis grob ist seine Vorstellung, die Römer würden doch in den Stadthäusern oder den Villen freier Römer nichts vorschreiben. Da sitzt Lessing villeicht schon einer arg nordalpin-bürgerlichen Vorstellung darüber auf, was die Unterscheidung von Privatheit und Öffentlichkeit oder überhaupt den Charakter von Vorschriften betrifft. In allen Fällen geht aber auch Lessing davon aus, dass das ius imaginum nicht einfach ein Recht am Bildnis ist. Das Bild muss nicht den zeigen, der das Recht trägt. Es könnte auch seine Ahnen zeigen, sie müssten ihm nicht einmal ähnlich und er müsste in ihnen oder sie in ihm nicht erkennbar sein. Mit imago kann auch das Ahnenbild oder auch das Ansehen gemeint sein.
Schon insofern ist der letzte Teil der Passage eine Zusammenfassung, weil das Bild etwas zusammenfassen kann: mannigfaltige Gesichter, nur zusammengehalten durch die Teilung der Geschlechter und den Umstand, Ahnen zu sein. Auch wenn da ein Singular steht: eine Singularität ist nicht gemeint.
3.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Die Passage fasst am Ende auch sich zusammen. Das ius imaginum ist eine zusammenfassende, weitere, vielleicht auch allgemeine Bezeichnung von etwas, was auch das Recht umfasst, im Senat von einer hervorgehobenen Position aus zu sprechen, eine purpurverbrämte Toga zu tragen und auf dem kurulischen Stuhl zu sitzen.
Das ius imaginum ist insofern das Recht, in einem vorgegebenen Sinne auffallen zu dürfen: indem man seine Wahrnehmbarkeit steigert oder indem man im Protokoll aufsteigt. Man ist ja schon nach oben gekommen, jetzt darf man auch nach oben perlen, also sich oben zeigen oder sogar seine Sichtbarkeit erhöhen, d.h. auch: sublimer gestalten. Was Cicero aufzählt, das ergibt eine Reihe, die dadurch zusammengehalten wird, dass es in allen Teilen darum geht, ästhetisch markant und operieren zu können. Cicero spricht von stratifikatorischer Differenzierung, in der bestimmte Oberflächen Oberschichten vorbehalten sein sollen. Selbst wenn das ius imaginum darüber hinaus auch das Recht ist, sein Haus mir den Wachsmasken der Ahnen zu schmücken, die Wachsmasken der Ahnen bei Zügen mitzuführen oder eben später das eigene Bildnis von den Nachfolgern mitführen zu lassen, dann ist auch das ein Recht, das für markante Wahrnehmbarkeit sorgt.
Nicht nur deswegen halte ich den Schluss der Passage für eine Zusammenfassung. Auch weil ich denke, dass imago nicht unbedingt dasjenige sein muss, was man unter Bild versteht, wenn man darunter graphische, umrissene oder gerahmte Flächen und Körper versteht. Bild muss nicht das Gemalte, Gezeichnete sein. So sind auch plastische Figuren Bilder, auch Gesten und (Menschen-)körper sind Bilder, auch das tableau vivant ist ein Bild. Plinius erwähnt ein imago picta, das ist ein angemaltes Imago und in ihm ist das imago selbst weder Malerei noch Zeichnung. Es gibt dementsprechend angemalte und abgebildete Bilder - und darin einen Bereich, in dem das Bild etwas anderes ist als Abbildung, Malerei und Zeichnung. Gesandte und Stellvertreter müssen auch nicht gezeichnet, gemalt oder fotografiert werden, um zum Bild zu werden. Image habe sie auch so, auch weil sie ohne alles das schon ein Bild sind. Und noch einen Schritt weiter: Gegenstand des Bildes, also Bildobjekt, ist dann nicht nur die graphische, gerahmte Fläche, nicht nur die Maske und die plastische Figur. Auch ein Gewand wie die Toga kann Bild und Objekt des ius imaginum sein. Auch der kurulische Stuhl kann ein Bildobjekt sein. Das ius imaginum ist nicht ein anderes Recht als das Recht, auf dem kurulischen Stuhl zu sitzen. Es ist auch das Recht, auf dem kurulischen Stuhl zu sitzen.
3.
Warburg legt ohnehin nahe, dass die Ahnen dessen, was dann als graphische und gerahmte Fläche Bild wurde, Polobjekte waren. Anders gesagt: Als die Bilder anfingen, fingen sie nicht gleich damit an, abzubilden, sie fingen erst damit an, zu drehen und zu wenden, zu kehren und zu kippen, zu falten und zu klappen.
Der kurulische Stuhl ist auch ein Polobjekt, denn er ist ein Klapp- und Faltstuhl. Er gilt als Richtstuhl und als Wagenstuhl. Es ist nicht nur im wörtlichen Sinne ein Polobjekt, also nicht nur deswegen ein Polobjekt, weil irgendwo Stäbe sitzen, durch die man die Beine ein- und ausfalten kann. Er ist nicht nur deswegen ein Polobjekt, weil man mit ihm machen kann, was Warburg so interessiert: man kann wandern und pendeln, ihn von einem Ende seines Kompetenzbereiches bis zu anderen Ende seines Kompetenzbereiches mitschleppen und überall aufstellen. Er ist schließlich auch deswegen ein Polobjekt, weil er ohne Griffe und Lehnen auskommt. Das ist sogar Teil seiner Auszeichnung, man müsste fast sagen: das macht seine Würde aus. Er verhält sich zum Thron wie die exponierte Lage eines freistehenden Redners zu der Lage von Bundestagsabgeordneten, für die es noch Griffe am Rednerpult gibt. Da ist schon ein Rollator gewagter als dieses Pult und sein Vollkasko. Der kurulische Stuhl bietet eine entsicherte Position. Der Amtsträger löst sich nicht von der Polarisierung, an deren Operationalisierung wiederum er beteiligt ist. Er ist involviert in den Streit.
4.
Warburgs Technik ist ein Treiben, exzessive Assoziation und mimetische Übersprungshandlungen inklusive. Ich würde das nicht gleich als Mangel begreifen und nicht als Teil einer Verrücktheit, die im spätantiken römischen Recht als jüdisch, absurd und unlogisch assoziiert wird oder anders herum in jüngeren Texten als endlos gerechte Offenheit und grenzenlose Differenzierung fast fetischisiert wird.
Was Warburg macht, das erschöpft sich nicht in Witz, obwohl auch er vorkommt. Dass er noch aus dem kurulischen Stuhl aus Raffaels Bild einen Witz macht, weil er das Bild der Campingstühle nicht ausschneidet und nicht umklappt (obschon er an andern Stellen umklappt und ausschneidet), das würde ich schon behaupten. Aber es ist nicht nur ein Witz, weil Warburgs Theorie der Polarität sich 1929 so angereichert hat, dass er nicht nur historische, geographische und psychische Wanderungen und "Pendelgänge" bezeichnet, sondern auch soziale, gesellschaftliche Pendelgänge. Nicht nur das Dogma der großen Trennung lebt davon, auf einer Kaskade von Trennungen und Austauschmanövern aufzusitzen. Auch Warburgs Distanzschaffen lebt wohl davon, auf einer Kaskade von Symbolisierungen und Austauschmanövern aufzusitzen. Das Distanzschaffen in der Zeit und die Operationalisierung von Polaritöät in der Zeit lebt davon, in Geographie, Psyche und Gesellschaft übersetzbar zu sein. Jenseits der Witzigkeit steckt in Warburgs Vorgehen eine Umschichtbarkeit, Umrechenbarkeit und Übersetzbarkeit wie sie von gewieften Anthropologen gesucht werden.
Claudia Wedepohl hat anbemerkt, dass Warburgs Vorstellungen von Polarität und Denkraum etwas Unstimmiges haben, weil sie dazu tendieren Raum und Zeit zu verwechseln. Ich bin mit nicht sicher, ob man das (nur) als Mangel begreifen soll, auch Wedepohl ist vorsichtig dabei, deswegen eine Kritik auszuformulieren. Bei den Versuchen, die Entwicklung des Denkraums als Rationalisierung zu beschreiben, verheddert sich Warburg auf jeden Fall, vor allem auch wiederholt so, dass man die Unfreiwilligkeit dabei deutlich bemerkt. Er will schon was behaupten, was ihm dann nicht so gelingt. Aber soll er behaupten, was er behaupten will - oder das, was er kann?
Warburg wechselt nicht nur Raum in Zeit und Zeit in Raum um, er wechselt das auch in Psyche und in Gesellschaft um. Das geht durchaus mit Projektionen einher, die man beim besten Willen nicht als "authentische Interpretation" verstehen kann. Ein Vorzug von Warburgs Vorgehen besteht in den Protokollen, die es hervorbringt und die sich so gut eignen, Austauschmanöner nachzuzeichnen.
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