Nomoi: Tanzanweisung an die Füße
Aby Warburgs Bild- und Rechtswissenschaft nimmt ihren Ausgangspunkt in einer Regung, die Warburg als unbeständig und meteorologisch begreift. Die nennt er polar. Auf Tafel 5 und 7 breitet er dazu Gesten oder Gebärden aus, die man als Geste der Handlung oder Aktion und als mancipatio verstehen kann. Die Unbeständigkeit und die Meteorologie laufen dort vor allem durch die Hand und sollen durch die Hand in Griff bekommen werden. Auf diesen beiden Tafeln sind die Handgesten einerseits unterschiedlich, nur auf Tafel 7 taucht im engeren Sinne eine Geste auf, die man als mancipatio deuten kann: Eine weibliche Figur, Roma, legt ihre Hand auf einen bärtigen Mann, sie ergreift ihn und erwirbt an ihm das, was wir Eigentum und Besitz nennen können. Sie kolonialisiert Trier, aber seien wir ehrlich: Was haben die Römer jemals für uns getan?
Das ist im übertragenen Sinne eine mancipatio. Auf Tafel 5 gestikulieren die Figuren energetisch, energisch, den einzigen, den sie dort ergreifen können, ist der Betrachter. Auch das könnte im übertragenen Sinne eine mancipatio zeigen, aber wir (das ist ein kleiner Haufen Kulturtechnikforscher) haben uns entschlossen, eine so weite Übertragung zurückzuweisen. Die metaphorische Strecke wäre uns zu lange gestreckt und zu kurvenreich, wir sagen: dieser Weg wäre ein Abweg, das wäre uns zu vague und zu wild, so zu assoziieren. Dennoch ziehen wir die Gesten auf Tafel 5 und Tafel 7, die so deutlich mit der Hand agieren zusammen und sagen: das sind Gesten der Handlung schlechthin und damit Gesten der Aktion/ der actio und der agency schlechthin.
Auf Tafel 32 tauchen nun Gesten und Gebärden auf, die auch eine Rechtsgeschichte haben. Man sieht: Tanz. Wenn man so will sieht man hier auch etwas von dem, was Cornelia Vismann in ihrer Antrittsvorlesung über das Schöne am Recht nomoi und Tanzanweisung an die Füße genannt hat. Der Tanz hat eine reiche und komplexe Rechtsgeschichte, die in der Moderne sich in kurzen, knappen, aber darin sehr dichten Regeln erhält, wie unter anderem in Deutschland in einem lange Zeit und heute noch noch von Gerichten und Behörden durchgesetzen Tanzverbot an Karfreitag. Tanzrecht ist in der Moderne Polizeirecht gewesen. Älteres Recht lebt darin nach, ältere Phobien, Melancholien, ältere Sorgen und ältere 'Kuratorien' leben darin auch nach, die alle um die Zähmung und Züchtung dessen kreisen, was man vis/ vision, aber auch phantasia, energeia oder auch Glauben nennen kann: eine Assoziation von Normen (nomoi) zieht mit, die man auseinandersortieren kann und die man auseinandersortieren muss, wenn einen es als unerträgliches Problem errscheint, dass sie zusammen auftauchen, wie etwa gGbote zur Religion, zur Regung (Aufregung und Erregung: zu Affekten und Empfindungen) und zur Teilung der Geschlechter, d.i. Reproduktion.
Neben Tanz- sind auch andere öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, die in den Augen des Gesetzgebers nicht zum ernsten Charakter stiller Feiertage passen. So dürfen je nach Bundesland auch keine Sport-Events, Konzerte und Zirkusse abgehalten werde. Zudem wird Kinos das Zeigen von etwa 700 Filmen untersagt, die sich auf einer Liste von nicht „feiertagsfreien“ Streifen findet. Auf dem Index stehen harmlose Unterhaltungsfilme wie „Heidi in den Bergen“ oder „Top Gun“, aber auch religionskritische Satiren wie „Das Leben des Brian“, die in den Augen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft das sittliche oder religiöse Empfinden an stillen christlichen Feiertagen verletzen (Miguel de la Riva/ FAZ) .
Das Leben des Brian ist übrigens jener Film, in dem mit der Dekolonialisierung kurz Schluss gemacht und die Frage danach, was die Römer jemals für uns getan haben, ehrlich beantwortet wird.
Tafel 32 gehört inzwischen zu den mit am besten kommentierten Tafeln aus dem Atlas. Axel Heil und Roberto Ohrt haben den polaren Charakter der Tafel gründlich analysiert, bis in die Linien hinein, die in die Verkehrung der Geschlechter (Drags/ Transgender) und wieder einmal ins Verzehren führen (Verzehren von Wurst: unkoscheres Zeug, das Aby Warburg an einem wichtigen Punkt seiner Kindheit wie zur Beruhigung bekam und ihn noch mehr aufregte).
Auf Tafel 32 taucht gleich auch wieder römisches Verwaltungsrecht auf, wieder der Kalender des Filocalus, wie auf Tafel 7. Warburg hat einen präzisen Sinn für Rechtsgeschichte, wel er einen präzisen Sinn für Normativität hat und weiß, dass weder das Recht noch anderen Normen aus der Kosmologie ausgestiegen sind. Auch das oben erwähnte Tanzverbot ist kein absolutes Tanzverbot, das ist ein kalendarisches Tanzverbot und hat mit der Zeitmessung zu tun, es ist recht kompliziert zu berechnen, wann in einem Jahr eigentlich derjenige Zeitpunkt sein soll, an dem das Tanzen zu aufregend für viele Schützlinge des Rechts sein soll, man muss das mit einer Kombination aus Sonnen- und Mondkalender berechnen. Das Tanzverbot misst Zeit, Raum und Affekte, es geht mit Messgeboten und mit Fragen einher, die man im übertragenen Sinn liturgisch nennen kann. Das Wort Liturgie ist der Assoziation assoziiert, die man laos nennt: Leute, nach denen der Laokoon schaut, weil an ihnen immer etwas absteht und man sich um sie kümmern muss.
Computisten können das, die können im Voraus berechnen, wann ein Tag Freitag und wann ein Freitag Karfreitag ist und darum das Tanzen zu aufregend sein soll und damit verboten werden muss. Die Zeitberecnung reicht nicht, man muss auch Geographie beherrschen, zum Beispiel genau messen können, wo die Grenzen Bremens verlaufen, weil es in Bremen nicht verboten ist, an Karfreitag zu tanzen während es außerhalb Bremens verboten ist, an Karfeitag zu tanzen. Wir sind modern gewesen, weil wir uns darum gekümmert und das alles modern besorgt haben, darum können wir sehr rational und wie zu allen Zeiten den Tanz juristisch limitieren. Dass der Tanz nicht weniger aufregend wird, damit muss man rechnen. Wem Karfreitag ein lasches Beispiel ist, der stelle sich die kleinen Tänze, es waren teilweise nur jubilatorische Begrüßungen, auf der Sonnenalle (sic!) am 7. und 8. Oktober 2023 in Neukölln vor. Da wurde anders als auf Tafel 32 keine Wurst verteilt, das wurden Süßigkeiten verteilt, da wurde aber auch Schlachtung gefeiert. Das einzigartige an der Antike ist, dass sie nachlebt. An manchen Tagen will ich sagen, dass das einzige, was beständig ist, der Umstand ist, dass sich Geschichte immer wieder wie zur Treppenszene formiert und immer wieder Mythos aufsteigt. Grund zur Melancholie und Phobie, aber auch zur Satire, Komik und Alchemie gibt es genug.
Zu jeder Regel eine Gegenregel, die man in sicher stratifizierten Verhältnissen dann eine Ausnahme nennt, sonst spricht man schlichter von Konflikt oder Widerspruch. In Bayern darf zum Beispiel trotz Tanzverbot getanzt werden, wenn man damit erklärt, Christen zwar nicht aufregen zu wollen, ihnen aber ganz ohne Aufregung eine klare Gegenregung, eben den Tanz vorzuführen. In Baden-Württemberg darf man nach h.M. nicht tanzen, wenn gleichzeitg gegessen wird, egal ob Wurst oder in Honig Getränktes, darf aber tanzen, wenn es auf einer Bühne und als Kunstform geschieht und man dabei weder etwas zu Essen noch zu Trinken bekommt. Ich weiß schon, warum ich Rechtswissenschaft studiert habe: Sie sind ist ufer- und bodenlos, bietet immer wieder Überraschungen, wird nie langweilig. Ich glaube ja, dass Kultur Ländersache ist, weil man in der Kultur die Details des Sonnenaufgangs und Sonnenuntergangs sowie der Mondphasen kennen muss und man das nicht, wie moderne Uhrzeit, einfach zentral festlegen kann, die Planeten halten sich nicht an Vorgaben aus Berlin.